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Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg

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Maßnahmen zur Schaffung eines inklusiven<br />

Sozialraumes und zur Schaffung von barrierefreiem<br />

Wohnraum werden im Handlungsfeld<br />

3 gesondert behandelt.<br />

<strong>Land</strong>esrecht zum barrierefreien Bauen,<br />

Förderprogramme und Wettbewerbe:<br />

Die <strong>Land</strong>esregierung setzt mit der <strong>Land</strong>esbauordnung<br />

und den ausführenden Bestimmungen<br />

die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die barrierefreie<br />

Ausgestaltung von öffentlichen Bauvorhaben.<br />

Für den Gesetzesvollzug – die konkrete<br />

Ausgestaltung und die Abnahme von Gebäuden<br />

vor Ort – sind die kommunalen Bauämter<br />

verantwortlich.<br />

Im Bereich Infrastruktur und Mobilität wird die<br />

Beseitigung von Barrieren vor dem Hintergrund<br />

des Leitzieles der Inklusion und des<br />

demografschen Wandels, der in <strong>Brandenburg</strong><br />

gekennzeichnet ist durch eine zunehmende<br />

Alterung der Bevölkerung, nicht ausschließlich<br />

als behindertenpolitische Forderung betrachtet<br />

und behandelt. Im Fokus sind gleichermaßen<br />

Familien mit Kleinkindern, ältere Menschen<br />

und zeitweise mobilitätsbeeinträchtigte<br />

Menschen. Letzten Endes proftieren alle Bürgerinnen<br />

und Bürger im Laufe des Lebens von<br />

einer barrierefreien Umwelt.<br />

Nach dem Prinzip der nachhaltigen Stadtentwicklung<br />

gemäß den Bestimmungen des Europäischen<br />

Fonds <strong>für</strong> regionale Entwicklung<br />

(EFRE) wird etwa die Förderung im Bereich<br />

Infrastruktur und Bauen in den ausgewählten<br />

Städten des <strong>Land</strong>es an <strong>das</strong> Querschnittziel:<br />

Förderung der Chancengleichheit <strong>für</strong> alle Bevölkerungsgruppen<br />

gebunden. Eine Herausforderung<br />

wird es allerdings auch zukünftig<br />

sein, die besonderen und vielschichtigen Bedarfe<br />

von Menschen mit Behinderungen hinreichend<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Wirtschaftsförderung im Bereich kleinerer<br />

und mittlerer Unternehmen sieht Investitionen<br />

zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen<br />

vor, wie zum Beispiel den barrierefreien<br />

Umbau von Arztpraxen und therapeutischen<br />

38 Handlungsfelder des behindertenpolitischen <strong>Maßnahmenpaket</strong>es<br />

Praxen. Bei der Beseitigung städtebaulicher<br />

Missstände und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität<br />

städtischer Räume <strong>für</strong> alle Bevölkerungsgruppen<br />

können beispielsweise Maßnahmen<br />

gefördert werden, die öffentliche<br />

Anlagen und Räume gestalterisch aufwerten<br />

und Barrieren beseitigen.<br />

Barrierefreiheit dient schon jetzt als Richtschnur<br />

bei allen vom <strong>Land</strong> bezuschussten<br />

Baumaßnahmen. Zudem unterstützt <strong>das</strong> <strong>Land</strong><br />

<strong>das</strong> barrierefreie Bauen im <strong>Land</strong> neben Förderprogrammen<br />

mit Wettbewerben.<br />

Barrierefreiheit von Gebäuden<br />

und Liegenschaften des <strong>Land</strong>es:<br />

Bei Sanierungen, Um- und Neubauten von<br />

Gebäuden und Veränderungen der Liegenschaften<br />

des <strong>Land</strong>es wurden in den letzten<br />

Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Barrierefreiheit<br />

durchgeführt, etwa durch den Einbau<br />

von behindertengerechten Fahrstühlen, Rampen,<br />

zusätzlicher Beschilderung und farblichen<br />

Kennzeichnungen. Dieser Weg muss<br />

konsequent weiter verfolgt werden.<br />

Mobilität ohne Barrieren:<br />

Die städtischen Verkehrsverhältnisse und die<br />

soziale Infrastruktur sollen so verbessert werden,<br />

<strong>das</strong>s Menschen mit Behinderungen sich<br />

mobil und barrierefrei bewegen können. Hier<strong>für</strong><br />

stehen schon jetzt verschiedene Förderprogramme<br />

zu Verfügung. In den diesbezüglich<br />

erlassenen Förderrichtlinien ist die Berücksichtigung<br />

der Belange von Menschen mit<br />

Behinderungen grundlegende Fördervoraussetzung.<br />

Im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs<br />

(SPNV), <strong>für</strong> den <strong>das</strong> <strong>Land</strong> als Aufgabenträger<br />

zuständig ist, wurde schon einiges <strong>für</strong><br />

die Barrierefreiheit getan. So sind nach Prüfung<br />

durch die VBB GmbH ca. 65 % der Zugangsstellen<br />

zum SPNV barrierefrei nach den<br />

heute geltenden Standards. Dies bedeutet<br />

u.a., <strong>das</strong>s die Bahnsteige über Rampen oder<br />

Personenaufzüge erreichbar sind, die Bahnsteigkanten<br />

mit den Einstiegen in die Wag­

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