Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
Hangabwärts Richtung Mosel wird ein Streifen als öffentliche Grünfläche festgesetzt.<br />
Er dient der Aufnahme des im Baugebiet anfallenden Oberflächenwassers. Gleichzeitig<br />
wird er natürlich entwickelt und bietet einen Puffer zur hangabwärts anschließenden<br />
weinbaulich genutzten Parzelle.<br />
Diese befindet sich zwischen dem an der Uferstraße gelegenen Mischgebiet und bleibt<br />
auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümer als für den Weinbau genutzte<br />
landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten.<br />
Die Freiflächen im Mischgebiet werden einerseits zur Abwicklung des entstehenden<br />
ruhenden Verkehrs genutzt, ansonsten jedoch im Rahmen einer allgemeinen<br />
Freiflächengestaltung bepflanzt. Für die Freiflächen des geplanten Seniorenzentrums<br />
liegt es ohnehin im Interesse der Betreiber diese Bereiche für die Bewohner und<br />
Besucher der Einrichtung landschaftsarchitektonisch anzulegen und sie so als<br />
attraktive Aufenthalts- und Erholungsbereiche nutzbar zu machen.<br />
Die Randstreifen der Trasse der Bundesstraße sind als Verkehrsgrün ausgewiesen<br />
und entsprechend auszubilden.<br />
Generell ist zu sagen, dass aufgrund der Lage des Plangebiets am Ortsrand einer<br />
Gemeinde im ländlichen Raum weitergehende Freiflächenstrukturen zur Durchgrünung<br />
des Baugebiets nicht notwendig sind. Dies auch vor dem Hintergrund, dass den<br />
Gebäuden im Wohngebiet zusätzliche Freiflächen umfänglich zugeordnet sind.<br />
5.3 Erschließung<br />
Die Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz erfolgt für das Plangebiet über die<br />
Bundesstraße 419, die auf deutscher Seite die Hauptverbindung entlang der<br />
Obermosel bildet. Die Einfahrt in das Baugebiet erfolgt über die Wiesenstraße. Auf der<br />
Uferstraße (B 419) wird zur Gewährleistung einer reibungslosen Abwicklung der<br />
Abbiegevorgänge eine separate Abbiegespur hergestellt. Von dort aus werden sowohl<br />
die Mischgebietsnutzungen in Form des Nahversorgers und des Seniorenzentrums als<br />
auch das neue Wohngebiet angebunden Das Wohngebiet erhält dezentrale<br />
Anbindungen vom/zum bestehenden innerörtlichen Straßennetz. Die innere<br />
Erschließung erfolgt über geländeparallele Wohnstraßen ausgehend von der<br />
hangaufwärts führenden Planstraße A. Die Stichstraßen verfügen jeweils über eine<br />
Wendeanlage, die die für ein dreiachsiges Müllfahrzeug notwendigen Flächen<br />
beachten. Die Ausführung der Wendeanlage ist mit dem für die Entsorgung<br />
zuständigen Zweckverband A.R.T. abgestimmt, der mit Schreiben vom 19.12.2011<br />
sein Einverständnis mit der Ausdehnung der Wendeanlagen gegeben hat.<br />
Die Straßen selbst sind in einer Breite von 6,00 m geplant. So kann ein Gehweg,<br />
wahlweise ein gepflasterter Multifunktionsstreifen entlang der Fahrbahn realisiert<br />
werden.<br />
Gleichzeitig sind separate Fußwege innerhalb des Geltungsbereichs explizit<br />
festgesetzt. Diese verbinden die in den Wendeanlagen für den motorisierten Verkehr<br />
endenden Stichstraßen mit dem Landschaftsraum und bieten Zugang zu den<br />
Naherholungsbereichen. Analog gilt dieses für den Fußweg im Südosten des<br />
Plangebiets von der dortigen Wohnstraße in Richtung Friedhofsanlage.<br />
Als verkehrsordnerische Maßnahme wird vorgeschlagen, die von der Bundesstraße<br />
aus gesehen erste Einmündung ins Baugebiet (Planstraße B) als Vorfahrtsstraße zu<br />
beschildern und dies gleichzeitig durch bauliche Maßnahmen, der abknickenden<br />
Vorfahrtsstraße folgend, auch optisch im Straßenkörper sichtbar zu machen.<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 10