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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

Hangabwärts Richtung Mosel wird ein Streifen als öffentliche Grünfläche festgesetzt.<br />

Er dient der Aufnahme des im Baugebiet anfallenden Oberflächenwassers. Gleichzeitig<br />

wird er natürlich entwickelt und bietet einen Puffer zur hangabwärts anschließenden<br />

weinbaulich genutzten Parzelle.<br />

Diese befindet sich zwischen dem an der Uferstraße gelegenen Mischgebiet und bleibt<br />

auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümer als für den Weinbau genutzte<br />

landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten.<br />

Die Freiflächen im Mischgebiet werden einerseits zur Abwicklung des entstehenden<br />

ruhenden Verkehrs genutzt, ansonsten jedoch im Rahmen einer allgemeinen<br />

Freiflächengestaltung bepflanzt. Für die Freiflächen des geplanten Seniorenzentrums<br />

liegt es ohnehin im Interesse der Betreiber diese Bereiche für die Bewohner und<br />

Besucher der Einrichtung landschaftsarchitektonisch anzulegen und sie so als<br />

attraktive Aufenthalts- und Erholungsbereiche nutzbar zu machen.<br />

Die Randstreifen der Trasse der Bundesstraße sind als Verkehrsgrün ausgewiesen<br />

und entsprechend auszubilden.<br />

Generell ist zu sagen, dass aufgrund der Lage des Plangebiets am Ortsrand einer<br />

Gemeinde im ländlichen Raum weitergehende Freiflächenstrukturen zur Durchgrünung<br />

des Baugebiets nicht notwendig sind. Dies auch vor dem Hintergrund, dass den<br />

Gebäuden im Wohngebiet zusätzliche Freiflächen umfänglich zugeordnet sind.<br />

5.3 Erschließung<br />

Die Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz erfolgt für das Plangebiet über die<br />

Bundesstraße 419, die auf deutscher Seite die Hauptverbindung entlang der<br />

Obermosel bildet. Die Einfahrt in das Baugebiet erfolgt über die Wiesenstraße. Auf der<br />

Uferstraße (B 419) wird zur Gewährleistung einer reibungslosen Abwicklung der<br />

Abbiegevorgänge eine separate Abbiegespur hergestellt. Von dort aus werden sowohl<br />

die Mischgebietsnutzungen in Form des Nahversorgers und des Seniorenzentrums als<br />

auch das neue Wohngebiet angebunden Das Wohngebiet erhält dezentrale<br />

Anbindungen vom/zum bestehenden innerörtlichen Straßennetz. Die innere<br />

Erschließung erfolgt über geländeparallele Wohnstraßen ausgehend von der<br />

hangaufwärts führenden Planstraße A. Die Stichstraßen verfügen jeweils über eine<br />

Wendeanlage, die die für ein dreiachsiges Müllfahrzeug notwendigen Flächen<br />

beachten. Die Ausführung der Wendeanlage ist mit dem für die Entsorgung<br />

zuständigen Zweckverband A.R.T. abgestimmt, der mit Schreiben vom 19.12.2011<br />

sein Einverständnis mit der Ausdehnung der Wendeanlagen gegeben hat.<br />

Die Straßen selbst sind in einer Breite von 6,00 m geplant. So kann ein Gehweg,<br />

wahlweise ein gepflasterter Multifunktionsstreifen entlang der Fahrbahn realisiert<br />

werden.<br />

Gleichzeitig sind separate Fußwege innerhalb des Geltungsbereichs explizit<br />

festgesetzt. Diese verbinden die in den Wendeanlagen für den motorisierten Verkehr<br />

endenden Stichstraßen mit dem Landschaftsraum und bieten Zugang zu den<br />

Naherholungsbereichen. Analog gilt dieses für den Fußweg im Südosten des<br />

Plangebiets von der dortigen Wohnstraße in Richtung Friedhofsanlage.<br />

Als verkehrsordnerische Maßnahme wird vorgeschlagen, die von der Bundesstraße<br />

aus gesehen erste Einmündung ins Baugebiet (Planstraße B) als Vorfahrtsstraße zu<br />

beschildern und dies gleichzeitig durch bauliche Maßnahmen, der abknickenden<br />

Vorfahrtsstraße folgend, auch optisch im Straßenkörper sichtbar zu machen.<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 10

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