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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

Der Umfang der Ausgleichsmaßnahmen bemisst sich nach dem Ergebnis der [...]<br />

Bilanzierungsberechnung [im Umweltbericht]“. 6<br />

5.6 Immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen<br />

Zur Planung wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt. „Die Aufgabe der<br />

Untersuchung ist es, die Schallimmissionen, die durch den Schiffsverkehr auf der<br />

Mosel, dem Straßenverkehr (Bundesstraße 419, umliegende Gemeindestraßen) und<br />

dem Schienenverkehr der Bahnstrecke 3010 (Streckenabschnitt Karthaus West –<br />

Wincheringen) entstehen und auf die geplante Bebauung einwirken, zu untersuchen<br />

und Vorschläge, sofern erforderlich, zu Lärmschutzmaßnahmen zu unterbreiten.<br />

An das geplante Wohngebiet angrenzend befindet sich im Bereich der Wiesenstraße<br />

ein Bürgerhaus wie auch ein Bolzplatz, der überwiegend die vorhandene umgebende<br />

Wohnnutzung ergänzt. Bei den Berechnungen wird die maximal mögliche Auslastung<br />

des Bürgerhauses und des Bolzplatzes unter Berücksichtigung der bestehenden<br />

Wohnbebauung angesetzt.<br />

Die Beurteilung der Ergebnisse erfolgt anhand der Orientierungswerte der DIN 18005 -<br />

Schallschutz im Städtebau. Außerdem gilt gegenüber dem Bürgerhaus die Technische<br />

Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), gegenüber dem Bolzplatz die<br />

Freizeitlärmrichtlinie (LAI) bzw. in Anlehnung an die<br />

Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV).<br />

Weiterhin werden die Auswirkungen des entstehenden Verkehrsaufkommens durch<br />

das geplante Wohngebiet auf die Umgebung (beispielhaft an den Gebäuden<br />

"Schulstraße 10", "In der Abswies 17" und "Auf dem <strong>Wiesengraben</strong> 1") untersucht und<br />

den Grenzwerten der 16. BImSchV gegenübergestellt“. 7<br />

5.7 Denkmalpflege<br />

Kultur- und Sachgüter sind nach dem bisherigen Kenntnisstand im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans „<strong>Wiesengraben</strong>“ nicht vorhanden. Gleichzeitig gibt es keine<br />

Hinweise auf Bodendenkmäler.<br />

6 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „<strong>Wiesengraben</strong>“ werden<br />

bauplanungsrechtliche Festsetzungen und Regelungen folgender Belange<br />

vorgenommen:<br />

6.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />

Als Art der baulichen Nutzung ist für das neue Baugebiet ein Allgemeines Wohngebiet<br />

vorgegeben. Ausnahmsweise sind auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />

zulässig. Für diese wird die maximale Bettenanzahl jedoch auf zwanzig begrenzt.<br />

6 BFL Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur, Umweltbericht. Teil 2 der <strong>Begründung</strong> zum<br />

Bebauungsplan. „<strong>Wiesengraben</strong>“ einschl. textlicher Festsetzungen; 20. Januar 2012<br />

7 BOXLEITNER (2012): Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan „Teilgebiet <strong>Wiesengraben</strong>“.<br />

Ortsgemeinde Nittel; 24.01.2012<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 14

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