Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
Der Umfang der Ausgleichsmaßnahmen bemisst sich nach dem Ergebnis der [...]<br />
Bilanzierungsberechnung [im Umweltbericht]“. 6<br />
5.6 Immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen<br />
Zur Planung wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt. „Die Aufgabe der<br />
Untersuchung ist es, die Schallimmissionen, die durch den Schiffsverkehr auf der<br />
Mosel, dem Straßenverkehr (Bundesstraße 419, umliegende Gemeindestraßen) und<br />
dem Schienenverkehr der Bahnstrecke 3010 (Streckenabschnitt Karthaus West –<br />
Wincheringen) entstehen und auf die geplante Bebauung einwirken, zu untersuchen<br />
und Vorschläge, sofern erforderlich, zu Lärmschutzmaßnahmen zu unterbreiten.<br />
An das geplante Wohngebiet angrenzend befindet sich im Bereich der Wiesenstraße<br />
ein Bürgerhaus wie auch ein Bolzplatz, der überwiegend die vorhandene umgebende<br />
Wohnnutzung ergänzt. Bei den Berechnungen wird die maximal mögliche Auslastung<br />
des Bürgerhauses und des Bolzplatzes unter Berücksichtigung der bestehenden<br />
Wohnbebauung angesetzt.<br />
Die Beurteilung der Ergebnisse erfolgt anhand der Orientierungswerte der DIN 18005 -<br />
Schallschutz im Städtebau. Außerdem gilt gegenüber dem Bürgerhaus die Technische<br />
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), gegenüber dem Bolzplatz die<br />
Freizeitlärmrichtlinie (LAI) bzw. in Anlehnung an die<br />
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV).<br />
Weiterhin werden die Auswirkungen des entstehenden Verkehrsaufkommens durch<br />
das geplante Wohngebiet auf die Umgebung (beispielhaft an den Gebäuden<br />
"Schulstraße 10", "In der Abswies 17" und "Auf dem <strong>Wiesengraben</strong> 1") untersucht und<br />
den Grenzwerten der 16. BImSchV gegenübergestellt“. 7<br />
5.7 Denkmalpflege<br />
Kultur- und Sachgüter sind nach dem bisherigen Kenntnisstand im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans „<strong>Wiesengraben</strong>“ nicht vorhanden. Gleichzeitig gibt es keine<br />
Hinweise auf Bodendenkmäler.<br />
6 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „<strong>Wiesengraben</strong>“ werden<br />
bauplanungsrechtliche Festsetzungen und Regelungen folgender Belange<br />
vorgenommen:<br />
6.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />
Als Art der baulichen Nutzung ist für das neue Baugebiet ein Allgemeines Wohngebiet<br />
vorgegeben. Ausnahmsweise sind auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />
zulässig. Für diese wird die maximale Bettenanzahl jedoch auf zwanzig begrenzt.<br />
6 BFL Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur, Umweltbericht. Teil 2 der <strong>Begründung</strong> zum<br />
Bebauungsplan. „<strong>Wiesengraben</strong>“ einschl. textlicher Festsetzungen; 20. Januar 2012<br />
7 BOXLEITNER (2012): Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan „Teilgebiet <strong>Wiesengraben</strong>“.<br />
Ortsgemeinde Nittel; 24.01.2012<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 14