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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

Untergrundes eine Versickerung von Oberflächenwasser auf dem Gelände nicht<br />

möglich ist. Hier sind allenfalls Maßnahmen der Retention möglich. [...]<br />

Zusammenfassend stellen wir fest, dass eine Bebauung des Plangebietes aus<br />

geotechnischer Sicht möglich ist.<br />

Eine Verantwortung hierfür kann [jedoch erst] mit der Abgabe eines gezielten<br />

Gründungsgutachtens übernommen werden, in dem die Wechselwirkung von<br />

Bauwerken und Untergrund zu berücksichtigen ist. Wir empfehlen, nach Abschluss der<br />

Planungen, ein Gutachten zu den aus geotechnischer Sicht notwendigen Maßnahmen<br />

für die Erschließung des Geländes anzufordern. Um ein solches Gutachten abgeben<br />

zu können, sind ein ergänzender Baugrundaufschluss und zusätzliche<br />

bodenmechanische Laborversuche erforderlich.“ 17<br />

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bebauung des Plangebietes aus<br />

geotechnischer Sicht möglich ist. Gleichzeitig wird zur Erstellung objektbezogener<br />

Baugrunduntersuchungen unter anderem zur Gewährleistung der Standsicherheit<br />

geraten. Ein entsprechende Empfehlung ist auch in den Textfestsetzungen enthalten.<br />

9.6 Radonprognose<br />

Dem Bebauungsplan liegt eine gutachterliche Bewertung des Radonpotenzial für das<br />

Baugebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“ erstellt vom Büro für Umweltplanung aus Mertesdorf bei.<br />

Aus dieser geht hervor, dass in Abhängigkeit der Gesteine und Böden ein lokal hohes<br />

Radonpotential bestehen kann. Im östlichen Bereich des Planungsgebiets befinden<br />

sich bindige Böden und Mergel des mittleren Muschelkalks. Diese sind nahezu<br />

undurchlässig, so dass dort nicht mit einem hohen Radonpotential zu rechnen ist. Ein<br />

erhöhtes Radonpotential kann allerdings in dem westlichen Bereich des<br />

Planungsgebietes mit quartären Sanden und Kiesen sowie den mittleren Bereichen<br />

des Planungsgebiets mit klüftigen Schichten des unteren Muschelkalks auftreten.<br />

Über die Bewertung der Situation hinaus werden Empfehlungen für die Bauleitplanung<br />

formuliert, die im Plangebiet bei konkreten Bauvorhaben zu beachten sind:<br />

„Wegen der bindigen Bodenschichten im Bereich des mm [mittlerer Muschelkalk] und<br />

mu [unterer Muschelkalk] wurde in dem Bodengutachten bei unterkellerten Gebäuden,<br />

die im Bereich des mu und mm gründen, entsprechende Maßnahmen gegen<br />

eindringendes Wasser und aufsteigende Feuchte empfohlen. Diese Maßnahmen<br />

gelten analog für die Grundmaßnahmen bei potentiellen Radonbelastungen<br />

Wenn weitere Untersuchungen angedacht werden, sollten diese grundstücks- und<br />

bauvorhabenbezogen durchgeführt werden. Voruntersuchungen haben in der Regel<br />

immer nur eine punktuelle Aussagekraft.<br />

Bei der Erstellung des Bodengutachtens für ein Bauvorhaben sollte in jedem Fall auch<br />

auf die Durchlässigkeit der anstehenden Bodenschichten geachtet werden. Sollten im<br />

Zusammenhang mit dem Bodengutachten Radonuntersuchungen in der Bodenluft<br />

angedacht werden, sind diese langfristig - mindestens 4 Wochen und 6 Ansatzpunkte /<br />

ha - durchzuführen. Weiterhin sollte bedacht werden, dass auch diese immer nur<br />

punktuelle Aussagen zu lassen.<br />

Wenn Bedenken hinsichtlich einer erhöhten Radon - Belastung bestehen, sollte nach<br />

Freilegen der Baugrube - insbesondere bei Unterkellerung - das Aushubplanum im<br />

17 BÜRO LÜBECK (2007): Baugrunduntersuchung, gutachterliche Stellungnahme zur Bebaubarkeit des<br />

Geländes im geplanten Baugebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“ in Nittel<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 36

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