Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
Untergrundes eine Versickerung von Oberflächenwasser auf dem Gelände nicht<br />
möglich ist. Hier sind allenfalls Maßnahmen der Retention möglich. [...]<br />
Zusammenfassend stellen wir fest, dass eine Bebauung des Plangebietes aus<br />
geotechnischer Sicht möglich ist.<br />
Eine Verantwortung hierfür kann [jedoch erst] mit der Abgabe eines gezielten<br />
Gründungsgutachtens übernommen werden, in dem die Wechselwirkung von<br />
Bauwerken und Untergrund zu berücksichtigen ist. Wir empfehlen, nach Abschluss der<br />
Planungen, ein Gutachten zu den aus geotechnischer Sicht notwendigen Maßnahmen<br />
für die Erschließung des Geländes anzufordern. Um ein solches Gutachten abgeben<br />
zu können, sind ein ergänzender Baugrundaufschluss und zusätzliche<br />
bodenmechanische Laborversuche erforderlich.“ 17<br />
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bebauung des Plangebietes aus<br />
geotechnischer Sicht möglich ist. Gleichzeitig wird zur Erstellung objektbezogener<br />
Baugrunduntersuchungen unter anderem zur Gewährleistung der Standsicherheit<br />
geraten. Ein entsprechende Empfehlung ist auch in den Textfestsetzungen enthalten.<br />
9.6 Radonprognose<br />
Dem Bebauungsplan liegt eine gutachterliche Bewertung des Radonpotenzial für das<br />
Baugebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“ erstellt vom Büro für Umweltplanung aus Mertesdorf bei.<br />
Aus dieser geht hervor, dass in Abhängigkeit der Gesteine und Böden ein lokal hohes<br />
Radonpotential bestehen kann. Im östlichen Bereich des Planungsgebiets befinden<br />
sich bindige Böden und Mergel des mittleren Muschelkalks. Diese sind nahezu<br />
undurchlässig, so dass dort nicht mit einem hohen Radonpotential zu rechnen ist. Ein<br />
erhöhtes Radonpotential kann allerdings in dem westlichen Bereich des<br />
Planungsgebietes mit quartären Sanden und Kiesen sowie den mittleren Bereichen<br />
des Planungsgebiets mit klüftigen Schichten des unteren Muschelkalks auftreten.<br />
Über die Bewertung der Situation hinaus werden Empfehlungen für die Bauleitplanung<br />
formuliert, die im Plangebiet bei konkreten Bauvorhaben zu beachten sind:<br />
„Wegen der bindigen Bodenschichten im Bereich des mm [mittlerer Muschelkalk] und<br />
mu [unterer Muschelkalk] wurde in dem Bodengutachten bei unterkellerten Gebäuden,<br />
die im Bereich des mu und mm gründen, entsprechende Maßnahmen gegen<br />
eindringendes Wasser und aufsteigende Feuchte empfohlen. Diese Maßnahmen<br />
gelten analog für die Grundmaßnahmen bei potentiellen Radonbelastungen<br />
Wenn weitere Untersuchungen angedacht werden, sollten diese grundstücks- und<br />
bauvorhabenbezogen durchgeführt werden. Voruntersuchungen haben in der Regel<br />
immer nur eine punktuelle Aussagekraft.<br />
Bei der Erstellung des Bodengutachtens für ein Bauvorhaben sollte in jedem Fall auch<br />
auf die Durchlässigkeit der anstehenden Bodenschichten geachtet werden. Sollten im<br />
Zusammenhang mit dem Bodengutachten Radonuntersuchungen in der Bodenluft<br />
angedacht werden, sind diese langfristig - mindestens 4 Wochen und 6 Ansatzpunkte /<br />
ha - durchzuführen. Weiterhin sollte bedacht werden, dass auch diese immer nur<br />
punktuelle Aussagen zu lassen.<br />
Wenn Bedenken hinsichtlich einer erhöhten Radon - Belastung bestehen, sollte nach<br />
Freilegen der Baugrube - insbesondere bei Unterkellerung - das Aushubplanum im<br />
17 BÜRO LÜBECK (2007): Baugrunduntersuchung, gutachterliche Stellungnahme zur Bebaubarkeit des<br />
Geländes im geplanten Baugebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“ in Nittel<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 36