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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

Die Erholungsfunktion für die ortsansässige Bevölkerung ist nicht betroffen; dem<br />

Landschaftsbildschutz wird durch eine umfangreiche und sorgsame Grüneinbindung<br />

nach Außen und die Entwicklung ökologischer Ersatzflächen Rechnung getragen. Im<br />

Umfeld der geplanten Gebäude sollen großzügige, höhengestaffelte Grünstrukturen die<br />

Einbindung der Wohnbebauung in die Umgebung ermöglichen. Eine Störung der<br />

Horizontlinie wird so sowohl in der Fern-, als auch in der Nahsicht vermieden.<br />

Der verbleibende Ersatzflächenbedarf wird teils im Offenland und teils auf<br />

feldgehölzartigen Waldinseln nachgewiesen: Hierzu werden Offenlandflächen im<br />

Umfang von ca. 23.061 m² und Waldinseln im Umfang von 66.050 m² (insgesamt ca.<br />

89.111 m²) biotopwertig gesichert und fortentwickelt. Auf den Ersatzflächen sollen<br />

unter Hintanstellung wirtschaftlicher Überlegungen Pflege- und<br />

Entwicklungsmaßnahmen ergriffen werden.<br />

Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen ist abschließend festzustellen, dass das<br />

Wohnbaugebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“ der Ortsgemeinde Nittel unter Auflagen und bei<br />

Durchführung der vorgeschlagenen grünordnerischen und landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen aus Umweltsicht vertretbar errichtet und betrieben werden kann.“ 12<br />

„Bei Berücksichtigung der Erhebungsergebnisse des Jahres 2011 und der Abarbeitung<br />

der artenschutzrechtlich relevanten Arten sind für die lokalen Populationen der im<br />

Wirkraum nachgewiesenen oder zumindest nicht auszuschließenden Arten [vgl.<br />

Faunistische Erhebung im Umweltbericht] keine erheblichen Beeinträchtigungen im<br />

Sinne des § 44 BNatSchG zu erwarten.“ 13<br />

Ersatzflächenstandort 1 Abt. 9a: Maßnahmenfläche<br />

12 BFL Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur, Umweltbericht. Teil 2 der <strong>Begründung</strong> zum<br />

Bebauungsplan. „<strong>Wiesengraben</strong>“ einschl. textlicher Festsetzungen; 20. Januar 2012<br />

13 BFL Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur, Umweltbericht. Teil 2 der <strong>Begründung</strong> zum<br />

Bebauungsplan. „<strong>Wiesengraben</strong>“ einschl. textlicher Festsetzungen; 20. Januar 2012<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 30

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