Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
Bungert angebunden. Die Straße Auf dem <strong>Wiesengraben</strong> (unterer Abschnitt) sowie die<br />
Wiesenstraße im weiteren Verlauf bilden den Anschluss an die Bundesstraße an der<br />
Mosel. Ein großer Teil des motorisierten Verkehrs wird sich direkt Richtung B 419<br />
orientieren. Durchgangsverkehr kann ausgeschlossen werden, da keine über das<br />
Plangebiet hinausgehenden Verbindungen geschaffen werden.<br />
Fußläufig sind alle zentralen Ortsbereiche Nittels vom Baugebiet aus günstig zu<br />
erreichen.<br />
Im Süden das Plangebiets sind in Verlängerung der Planstraßen C, D, E und F<br />
Anbindungen in die öffentliche Landschaft und das vorhandene Wegenetz vorgesehen.<br />
Sie sind in der Planzeichnung als private Grünflächen dargestellt. Sie treffen im<br />
Randbereich des Bebauungsplans „<strong>Wiesengraben</strong>“ auf einen Anwandweg, der derzeit<br />
nicht öffentlich gewidmet ist. Der Bebauungsplan schafft in seinem Geltungsbereich die<br />
Voraussetzungen zur späteren öffentlichen Widmung der derzeitigen Anwandwege als<br />
Wirtschaftswege. Die Eigentumsverhältnisse werden entsprechend im Vertrag der<br />
freiwilligen Bodenordnung und in einem Flurbereinigungsverfahren geregelt, welches<br />
zurzeit stattfindet. Damit werden die Grünflächen zukünftig nicht mehr „privat“ sein. Es<br />
treffen also zukünftig (nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens) öffentliche<br />
Fußwege auf öffentlich gewidmete Wirtschaftswege. Bis das Flurbereinigungsverfahren<br />
abgeschlossen ist, muss auf den Ausbau der separaten Fußwegeverbindungen in<br />
Verlängerung der Planstraßen C, D, E und F verzichtet und der Zugang zu den bis<br />
dato nur als Anwandwege klassifizierten Wegebereichen unterbunden werden. Eine<br />
entsprechende Beschilderung sollte vorgesehen werden.<br />
Erst wenn das Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen und der Anwandweg als<br />
Wirtschaftsweg öffentlich gewidmet ist, können die Fußwege als solche ausgebaut und<br />
öffentlich zugänglich gemacht werden.<br />
An der Planstraße B wird ein Wirtschaftsweg als Zufahrt in Richtung des außerhalb des<br />
Plangebiets gelegenen Anwesens Uferstraße 14 gekennzeichnet. Die Wegeführung<br />
bezieht sich auf einen bestehenden Anwandweg, der derzeit über private Flächen<br />
verläuft. Ziel ist es diese von den Eigentümern geduldete Verbindung zu erhalten.<br />
Zu einem späteren Zeitpunkt könnte zur Verkehrssicherheit auf der B 419 ggfs. die<br />
Zufahrt des Anwesens Uferstraße 14 direkt von der Bundesstraße abgehängt werden<br />
und lediglich noch über das Wegenetz des neuen Baugebiets erfolgen. Diese Option<br />
soll für die zukünftige Entwicklung erhalten bleiben.<br />
9.4 Schallimmissionen/Verkehr<br />
Zur Planung wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Darin erfolgt<br />
insbesondere u.a. auch eine Bewertung der vorhandenen und künftig zu erwartenden<br />
Verkehrssituation im Wirkungsbereich der Planung.<br />
Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan<br />
„<strong>Wiesengraben</strong>“ in Nittel lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
„Zur Beurteilung der schalltechnischen Situation gelten gegenüber dem Schienen-,<br />
Straßen- und Schiffsverkehr die Orientierungswerte der DIN 18005. Für allgemeine<br />
Wohngebiete sind dies tags 55 dB(A) und nachts 45 dB(A). Gegenüber den<br />
Immissionen vom Bürgerhaus (und der städtischen Kläranlage) gelten die<br />
Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm von tags 55 dB(A) und in der „lautesten<br />
Nachtstunde“ von 40 dB(A) für allgemeine Wohngebiete und von tags 60 dB(A) und in<br />
der lautesten Nachtstunde von 45 dB(A) für Dorf- und Mischgebieten. Gegenüber den<br />
Immissionen des Bolzplatzes gelten die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 33