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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

Bungert angebunden. Die Straße Auf dem <strong>Wiesengraben</strong> (unterer Abschnitt) sowie die<br />

Wiesenstraße im weiteren Verlauf bilden den Anschluss an die Bundesstraße an der<br />

Mosel. Ein großer Teil des motorisierten Verkehrs wird sich direkt Richtung B 419<br />

orientieren. Durchgangsverkehr kann ausgeschlossen werden, da keine über das<br />

Plangebiet hinausgehenden Verbindungen geschaffen werden.<br />

Fußläufig sind alle zentralen Ortsbereiche Nittels vom Baugebiet aus günstig zu<br />

erreichen.<br />

Im Süden das Plangebiets sind in Verlängerung der Planstraßen C, D, E und F<br />

Anbindungen in die öffentliche Landschaft und das vorhandene Wegenetz vorgesehen.<br />

Sie sind in der Planzeichnung als private Grünflächen dargestellt. Sie treffen im<br />

Randbereich des Bebauungsplans „<strong>Wiesengraben</strong>“ auf einen Anwandweg, der derzeit<br />

nicht öffentlich gewidmet ist. Der Bebauungsplan schafft in seinem Geltungsbereich die<br />

Voraussetzungen zur späteren öffentlichen Widmung der derzeitigen Anwandwege als<br />

Wirtschaftswege. Die Eigentumsverhältnisse werden entsprechend im Vertrag der<br />

freiwilligen Bodenordnung und in einem Flurbereinigungsverfahren geregelt, welches<br />

zurzeit stattfindet. Damit werden die Grünflächen zukünftig nicht mehr „privat“ sein. Es<br />

treffen also zukünftig (nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens) öffentliche<br />

Fußwege auf öffentlich gewidmete Wirtschaftswege. Bis das Flurbereinigungsverfahren<br />

abgeschlossen ist, muss auf den Ausbau der separaten Fußwegeverbindungen in<br />

Verlängerung der Planstraßen C, D, E und F verzichtet und der Zugang zu den bis<br />

dato nur als Anwandwege klassifizierten Wegebereichen unterbunden werden. Eine<br />

entsprechende Beschilderung sollte vorgesehen werden.<br />

Erst wenn das Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen und der Anwandweg als<br />

Wirtschaftsweg öffentlich gewidmet ist, können die Fußwege als solche ausgebaut und<br />

öffentlich zugänglich gemacht werden.<br />

An der Planstraße B wird ein Wirtschaftsweg als Zufahrt in Richtung des außerhalb des<br />

Plangebiets gelegenen Anwesens Uferstraße 14 gekennzeichnet. Die Wegeführung<br />

bezieht sich auf einen bestehenden Anwandweg, der derzeit über private Flächen<br />

verläuft. Ziel ist es diese von den Eigentümern geduldete Verbindung zu erhalten.<br />

Zu einem späteren Zeitpunkt könnte zur Verkehrssicherheit auf der B 419 ggfs. die<br />

Zufahrt des Anwesens Uferstraße 14 direkt von der Bundesstraße abgehängt werden<br />

und lediglich noch über das Wegenetz des neuen Baugebiets erfolgen. Diese Option<br />

soll für die zukünftige Entwicklung erhalten bleiben.<br />

9.4 Schallimmissionen/Verkehr<br />

Zur Planung wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Darin erfolgt<br />

insbesondere u.a. auch eine Bewertung der vorhandenen und künftig zu erwartenden<br />

Verkehrssituation im Wirkungsbereich der Planung.<br />

Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan<br />

„<strong>Wiesengraben</strong>“ in Nittel lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

„Zur Beurteilung der schalltechnischen Situation gelten gegenüber dem Schienen-,<br />

Straßen- und Schiffsverkehr die Orientierungswerte der DIN 18005. Für allgemeine<br />

Wohngebiete sind dies tags 55 dB(A) und nachts 45 dB(A). Gegenüber den<br />

Immissionen vom Bürgerhaus (und der städtischen Kläranlage) gelten die<br />

Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm von tags 55 dB(A) und in der „lautesten<br />

Nachtstunde“ von 40 dB(A) für allgemeine Wohngebiete und von tags 60 dB(A) und in<br />

der lautesten Nachtstunde von 45 dB(A) für Dorf- und Mischgebieten. Gegenüber den<br />

Immissionen des Bolzplatzes gelten die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 33

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