Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
1 Ausgangslage, Planungsanlass und -erfordernis<br />
Die gebietsbezogene Siedlungsentwicklung von Nittel soll sich in den kommenden<br />
Jahren im südlichen Anschluss an die bisherige Ortslage vollziehen. Hier sind im<br />
gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong> sowohl Wohnbauflächen<br />
als auch gewerbliche Bauflächen dargestellt. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan<br />
erfolgte in Bezug auf das Wohngebiet mit der <strong>Begründung</strong> der besonderen<br />
Wohnfunktion der Ortsgemeinde Nittel im Regionalen Raumordnungsplan (hierbei<br />
handelt es sich um Gemeinden, die über ihre Eigenentwicklung hinaus verstärkt<br />
Wohnbauflächen zur Stärkung der Siedlungsstruktur ausweisen sollen). In Bezug auf<br />
die gewerblichen Bauflächendarstellungen wurde die Ausweisung mit der künftigen<br />
grundzentralen Bedeutung Nittels (in Funktionsteilung mit der Nachbargemeinde<br />
Wincheringen) begründet, wonach in diesen zentralen Orten die für die Bevölkerung<br />
ihres Verflechtungsbereiches notwendige wohnortnahe Versorgung und Dienstleistung<br />
gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden soll.<br />
Um diese ihr zugewiesenen überörtlichen Aufgaben erfüllen zu können betreibt die<br />
Ortsgemeinde Nittel seit einigen Jahren für die hierzu in Rede stehenden o. g. Flächen<br />
ein Bauleitplanverfahren und strebte den weitgehenden Erwerb der<br />
Grundstücksflächen im Plangeltungsbereich an. Unter Hinzuziehung eines privaten<br />
Projektentwicklers konnte letzteres nun gelingen. Die Ortsgemeinde ist nach erfolgtem<br />
Grunderwerb mit nahezu 50 % an den zu entwickelnden Flächen beteiligt.<br />
Die Ortsgemeinde Nittel und die übrigen Eigentümer der Flächen im Planbereich<br />
schlossen sich 2011 in einem Gesellschaftsvertrag zu einer Eigentümergemeinschaft<br />
zusammen und nach Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages entwickeln sie die<br />
Flächen im Vorhabengebiet gemeinsam, zum einen als Wohngebiet zum Zwecke der<br />
wohnbaulichen Siedlungsentwicklung der Ortsgemeinde sowie in Teilen als<br />
Mischgebiet für die gewerblich ausgerichteten Bedürfnisse der Gemeinde<br />
(Grundversorgung, Seniorenzentrum etc.). Wegen ihrer starken Beteiligung an den<br />
Entwicklungsflächen kann die Gemeinde wesentlich die tatsächliche Umsetzung der<br />
Planvorhaben im Sinne der örtlichen und überörtlichen Interessen mitgestalten und<br />
lenken.<br />
2 Plangebiet – Lage und Größe<br />
Geltungsbereichsabgrenzung<br />
Das Plangebiet befindet sich am<br />
südlichen Ortsrand von Nittel, im<br />
Anschluss an den heutigen<br />
Siedlungskörper. Es erstreckt sich<br />
auf eine nach Südosten<br />
ansteigende Hanglage des<br />
Moseltals oberhalb der<br />
Bundesstraße 419. Jenseits der<br />
Mosel beginnt das Großherzogtum<br />
Luxemburg. Die Mosel ist<br />
gemeinsames Territorialgebiet von<br />
Deutschland und Luxemburg. Die<br />
genaue Abgrenzung des<br />
Plangebietes ist aus der nebenstehenden<br />
(unmaßstäblichen)<br />
Abbildung ersichtlich.<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 3