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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

1 Ausgangslage, Planungsanlass und -erfordernis<br />

Die gebietsbezogene Siedlungsentwicklung von Nittel soll sich in den kommenden<br />

Jahren im südlichen Anschluss an die bisherige Ortslage vollziehen. Hier sind im<br />

gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong> sowohl Wohnbauflächen<br />

als auch gewerbliche Bauflächen dargestellt. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan<br />

erfolgte in Bezug auf das Wohngebiet mit der <strong>Begründung</strong> der besonderen<br />

Wohnfunktion der Ortsgemeinde Nittel im Regionalen Raumordnungsplan (hierbei<br />

handelt es sich um Gemeinden, die über ihre Eigenentwicklung hinaus verstärkt<br />

Wohnbauflächen zur Stärkung der Siedlungsstruktur ausweisen sollen). In Bezug auf<br />

die gewerblichen Bauflächendarstellungen wurde die Ausweisung mit der künftigen<br />

grundzentralen Bedeutung Nittels (in Funktionsteilung mit der Nachbargemeinde<br />

Wincheringen) begründet, wonach in diesen zentralen Orten die für die Bevölkerung<br />

ihres Verflechtungsbereiches notwendige wohnortnahe Versorgung und Dienstleistung<br />

gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden soll.<br />

Um diese ihr zugewiesenen überörtlichen Aufgaben erfüllen zu können betreibt die<br />

Ortsgemeinde Nittel seit einigen Jahren für die hierzu in Rede stehenden o. g. Flächen<br />

ein Bauleitplanverfahren und strebte den weitgehenden Erwerb der<br />

Grundstücksflächen im Plangeltungsbereich an. Unter Hinzuziehung eines privaten<br />

Projektentwicklers konnte letzteres nun gelingen. Die Ortsgemeinde ist nach erfolgtem<br />

Grunderwerb mit nahezu 50 % an den zu entwickelnden Flächen beteiligt.<br />

Die Ortsgemeinde Nittel und die übrigen Eigentümer der Flächen im Planbereich<br />

schlossen sich 2011 in einem Gesellschaftsvertrag zu einer Eigentümergemeinschaft<br />

zusammen und nach Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages entwickeln sie die<br />

Flächen im Vorhabengebiet gemeinsam, zum einen als Wohngebiet zum Zwecke der<br />

wohnbaulichen Siedlungsentwicklung der Ortsgemeinde sowie in Teilen als<br />

Mischgebiet für die gewerblich ausgerichteten Bedürfnisse der Gemeinde<br />

(Grundversorgung, Seniorenzentrum etc.). Wegen ihrer starken Beteiligung an den<br />

Entwicklungsflächen kann die Gemeinde wesentlich die tatsächliche Umsetzung der<br />

Planvorhaben im Sinne der örtlichen und überörtlichen Interessen mitgestalten und<br />

lenken.<br />

2 Plangebiet – Lage und Größe<br />

Geltungsbereichsabgrenzung<br />

Das Plangebiet befindet sich am<br />

südlichen Ortsrand von Nittel, im<br />

Anschluss an den heutigen<br />

Siedlungskörper. Es erstreckt sich<br />

auf eine nach Südosten<br />

ansteigende Hanglage des<br />

Moseltals oberhalb der<br />

Bundesstraße 419. Jenseits der<br />

Mosel beginnt das Großherzogtum<br />

Luxemburg. Die Mosel ist<br />

gemeinsames Territorialgebiet von<br />

Deutschland und Luxemburg. Die<br />

genaue Abgrenzung des<br />

Plangebietes ist aus der nebenstehenden<br />

(unmaßstäblichen)<br />

Abbildung ersichtlich.<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 3

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