Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
Dies kann beispielsweise durch einen auskragenden Randbereich („Bauch“) auf der<br />
der abzweigenden vorfahrtsberechtigten Planstraße B gegenüberliegenden<br />
Straßenseite der Straße Auf dem <strong>Wiesengraben</strong> mittels Abkröpfung wirkungsvoll<br />
erreicht werden. Gleiches soll für die Planstraße F in Form einer vorfahrtsberechtigten<br />
Einmündung in das Baugebiet aus Fahrtrichtung Saarburg vorgenommen werden. Da<br />
es sich hierbei jedoch nicht um eine bauplanungsrechtliche Festsetzung handelt, kann<br />
sie nicht über den Bebauungsplan geregelt werden. Die Planzeichnung zeigt informell<br />
die baulichen Maßnahmen gestalterisch auf.<br />
Am südlichen Rand des Baugebiets wird der dort derzeit nur als Anwandweg<br />
vorhandene Weg für eine künftige Widmung als Wirtschaftsweg festgesetzt. Eine<br />
Hälfte der Wegebreite liegt im Plangebiet, die andere Hälfte außerhalb. Die<br />
Wegeflächen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes werden im<br />
Flurbereinigungsverfahren gebildet, welches eingeleitet ist. Die Flächen innerhalb des<br />
Bebauungsplangebietes werden über den Bodenordnungsvertrag gebildet und auf die<br />
Gemeinde zur Widmung übertragen.<br />
5.4 Ver- und Entsorgung<br />
Trinkwasserversorgung<br />
Die Trinkwasser- und Löschwasserversorgung kann aus dem bestehenden System<br />
durch drei neue Anbindungen ausgehend vom bestehenden Netz in der Ortslage durch<br />
Verlängerung sichergestellt werden. Hierfür wird es erforderlich, das vorhandene<br />
Leitungsnetz in der dem Baugebiet vorgelagerten Ortsbebauung teilweise höher zu<br />
dimensionieren und zu erneuern.<br />
Oberflächenentwässerung<br />
Das auf den Baugrundstücken im Allgemeinen Wohngebiet anfallende, nicht schädlich<br />
verunreinigte Niederschlagswasser wird dem innerhalb des Straßenkörpers geplanten<br />
Regenwasserkanal zugeführt. Dieser sammelt das Wasser in einer zentralen<br />
Rückhalteanlage. Diese wird in der unterhalb des Wohngebiets gelegenen öffentlichen<br />
Grünfläche in Form einer rd. 2.500 m³ fassenden Mulde hergestellt. Sie ist mit einem<br />
auf max. 60 l/s gedrosselten Grundablass zu versehen über welchen die kontrollierte<br />
und gedrosselte Ableitung mittels eines Regenwasserkanals in der Wiesenstraße an<br />
die Mosel erfolgt. Die Mulde wird oberhalb der Einstauhöhe begrünt. Die notwendigen<br />
Vorgaben an die privaten Entwässerungsanlagen sind in den textlichen Festsetzungen<br />
geregelt. Die direkt von der Straße Auf dem <strong>Wiesengraben</strong> erschlossenen<br />
Grundstücke sind verpflichtet ihr anfallendes, unbelastetes Oberflächenwasser auf den<br />
Grundstücken selbst mit Hilfe von Zisternen zurückzuhalten und über einen<br />
gedrosselten Ablass an den im Straßenkörper vorhandenen Regenwasserkanal<br />
abzugeben. Die Brauchwassernutzung durch vorgeschaltete Speicher (z. B. Zisterne)<br />
wird ergänzend empfohlen und sind generell zulässig.<br />
Innerhalb der Flächen des Mischgebiets (MI-1) anfallendes Niederschlagswasser muss<br />
auf dem jeweiligen Baugrundstück zurückgehalten werden. Je m² berechneter<br />
vollversiegelter Fläche sind 50 l Retentionsvolumen nachzuweisen. Hierzu dienen bis<br />
zu 30 cm tiefe, dauerhaft begrünte Rasenmulden, Mulden-Rigolen-Systeme, Rigolen<br />
oder Rückstaukanäle mit eingebautem kontinuierlichem Drosselabfluss. Der<br />
Drosselabfluss der Rückhaltung darf je angeschlossener 10 m² vollversiegelter Fläche<br />
maximal 0,1 l/min betragen. Von dort erfolgt eine Weitergabe an den bestehenden<br />
Regenwasserkanal. Der Teilbereich 2 des Mischgebiets (MI-2) schließt mit seiner<br />
Entwässerung direkt an den bestehenden öffentlichen Regenwasserkanal in der<br />
Wiesenstraße.<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 12