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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

und der 18. BImSchV von tags außerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A)/60 dB(A), tags<br />

innerhalb der Ruhezeiten von 50 dB(A)/55 dB(A) und nachts von 40 dB(A)/45 dB(A) für<br />

allgemeine Wohngebiete/Dorfgebiete.<br />

Es ist durch den Schienenverkehr der Strecke 3010 (Streckenabschnitt Karthaus West<br />

– Wincheringen) mit Beurteilungspegeln tags bis zu 63 dB(A) und nachts bis zu<br />

61 dB(A) im geplanten Mischgebiet sowie mit Beurteilungspegeln tags bis zu 52 dB(A)<br />

und nachts bis zu 50 dB(A) im geplanten allgemeinen Wohngebiet zu rechnen.<br />

Es ist durch den Straßenverkehr mit Beurteilungspegeln tags bis zu 65 dB(A) und<br />

nachts bis zu 58 dB(A) im geplanten Mischgebiet sowie mit Beurteilungspegeln tags<br />

bis zu 58 dB(A) und nachts bis zu 51 dB(A) im geplanten allgemeinen Wohngebiet zu<br />

rechnen.<br />

Es ist durch den Schiffsverkehr mit Beurteilungspegeln tags bis zu 43 dB(A) und<br />

nachts bis zu 40 dB(A) im geplanten Mischgebiet sowie mit Beurteilungspegeln tags<br />

bis zu 39 dB(A) und nachts bis zu 36 dB(A) im geplanten allgemeinen Wohngebiet zu<br />

rechnen.<br />

Durch die gewerblichen Nutzungen (Bürgerhaus/Kläranlage) werden, unter<br />

Berücksichtigung der Einschränkungen aufgrund der bestehenden Wohnbebauung, die<br />

Richt-/Orientierungswerte im Bebauungsplangebiet eingehalten.<br />

Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden durch den Straßen- und<br />

Schienenverkehr im Nordwesten des Geltungsbereich des Bebauungsplans tags und<br />

nachts überschritten. Lärmschutzmaßnahmen sind erforderlich.<br />

Zur Kennzeichnung des maßgeblichen Außenlärmpegels bei der Auslegung von<br />

Außenbauteilen der neuen Gebäude wurden die Lärmpegelbereiche der DIN 4109<br />

berechnet und dargestellt. Danach liegen die vorgesehenen Baufenster maximal im<br />

Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109. Aufgrund der hohen Immissionen durch den<br />

Schienenverkehrslärm in den Nachtstunden wird empfohlen, die Außenbauteile der<br />

Gebäude um mindestens eine Stufe höher auszulegen.<br />

Die Lärmschutzmaßnahmen ergeben sich nach der Berechnung aus den<br />

Lärmpegelbereichen. Schallgedämmte Lüfter für Schlafräume werden ggf. erforderlich,<br />

da die nächtliche Lärmbelastung über 50 dB(A) liegt.“ 16<br />

Für die bestehende Bebauung) wurden beispielhaft für die Immissionsorte<br />

„Schulstraße 10, „In der Abswies 17“ sowie „Auf dem <strong>Wiesengraben</strong> 1“ (vgl.<br />

Betrachtungsbeispiel der Schulstraße in der schalltechnischen Untersuchung) die<br />

zukünftigen Immissionen durch das Verkehrsaufkommen des Baugebiets betrachtet.<br />

Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Die in der schalltechnischen Untersuchung dargestellten Lärmpegelbereiche sind in die<br />

zeichnerischen Festsetzungen auf die Planurkunde übernommen und in den textlichen<br />

Festsetzungen im Teil B näher erläutert.<br />

Gleichzeitig werden für Teile des Plangebiets Empfehlungen zum Schallschutz für den<br />

jeweiligen Bauherren formuliert. Es wird dringend geraten diese zu berücksichtigen.<br />

16 BOXLEITNER (2012): Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan „Teilgebiet <strong>Wiesengraben</strong>“.<br />

Ortsgemeinde Nittel; 24.01.2012<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 34

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