Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
und der 18. BImSchV von tags außerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A)/60 dB(A), tags<br />
innerhalb der Ruhezeiten von 50 dB(A)/55 dB(A) und nachts von 40 dB(A)/45 dB(A) für<br />
allgemeine Wohngebiete/Dorfgebiete.<br />
Es ist durch den Schienenverkehr der Strecke 3010 (Streckenabschnitt Karthaus West<br />
– Wincheringen) mit Beurteilungspegeln tags bis zu 63 dB(A) und nachts bis zu<br />
61 dB(A) im geplanten Mischgebiet sowie mit Beurteilungspegeln tags bis zu 52 dB(A)<br />
und nachts bis zu 50 dB(A) im geplanten allgemeinen Wohngebiet zu rechnen.<br />
Es ist durch den Straßenverkehr mit Beurteilungspegeln tags bis zu 65 dB(A) und<br />
nachts bis zu 58 dB(A) im geplanten Mischgebiet sowie mit Beurteilungspegeln tags<br />
bis zu 58 dB(A) und nachts bis zu 51 dB(A) im geplanten allgemeinen Wohngebiet zu<br />
rechnen.<br />
Es ist durch den Schiffsverkehr mit Beurteilungspegeln tags bis zu 43 dB(A) und<br />
nachts bis zu 40 dB(A) im geplanten Mischgebiet sowie mit Beurteilungspegeln tags<br />
bis zu 39 dB(A) und nachts bis zu 36 dB(A) im geplanten allgemeinen Wohngebiet zu<br />
rechnen.<br />
Durch die gewerblichen Nutzungen (Bürgerhaus/Kläranlage) werden, unter<br />
Berücksichtigung der Einschränkungen aufgrund der bestehenden Wohnbebauung, die<br />
Richt-/Orientierungswerte im Bebauungsplangebiet eingehalten.<br />
Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden durch den Straßen- und<br />
Schienenverkehr im Nordwesten des Geltungsbereich des Bebauungsplans tags und<br />
nachts überschritten. Lärmschutzmaßnahmen sind erforderlich.<br />
Zur Kennzeichnung des maßgeblichen Außenlärmpegels bei der Auslegung von<br />
Außenbauteilen der neuen Gebäude wurden die Lärmpegelbereiche der DIN 4109<br />
berechnet und dargestellt. Danach liegen die vorgesehenen Baufenster maximal im<br />
Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109. Aufgrund der hohen Immissionen durch den<br />
Schienenverkehrslärm in den Nachtstunden wird empfohlen, die Außenbauteile der<br />
Gebäude um mindestens eine Stufe höher auszulegen.<br />
Die Lärmschutzmaßnahmen ergeben sich nach der Berechnung aus den<br />
Lärmpegelbereichen. Schallgedämmte Lüfter für Schlafräume werden ggf. erforderlich,<br />
da die nächtliche Lärmbelastung über 50 dB(A) liegt.“ 16<br />
Für die bestehende Bebauung) wurden beispielhaft für die Immissionsorte<br />
„Schulstraße 10, „In der Abswies 17“ sowie „Auf dem <strong>Wiesengraben</strong> 1“ (vgl.<br />
Betrachtungsbeispiel der Schulstraße in der schalltechnischen Untersuchung) die<br />
zukünftigen Immissionen durch das Verkehrsaufkommen des Baugebiets betrachtet.<br />
Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
Die in der schalltechnischen Untersuchung dargestellten Lärmpegelbereiche sind in die<br />
zeichnerischen Festsetzungen auf die Planurkunde übernommen und in den textlichen<br />
Festsetzungen im Teil B näher erläutert.<br />
Gleichzeitig werden für Teile des Plangebiets Empfehlungen zum Schallschutz für den<br />
jeweiligen Bauherren formuliert. Es wird dringend geraten diese zu berücksichtigen.<br />
16 BOXLEITNER (2012): Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan „Teilgebiet <strong>Wiesengraben</strong>“.<br />
Ortsgemeinde Nittel; 24.01.2012<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 34