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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

für Fremdengäste. Letzteres ist vor dem Hintergrund der weiteren regionalplanerischen<br />

Funktionszuweisung Nittels als Erholungsort zusätzlich von großem Nachteil für die<br />

räumliche Gesamtentwicklung an der deutschen Obermosel.<br />

Dieser zu befürchtende Wachstumsstillstand der Gemeinde deutete sich schon Jahre<br />

zuvor an. Daher arbeitet Nittel seit 2007 bereits an den Plänen für das hier in Rede<br />

stehende Neubaugebiet. Die Bemühungen haben nun abschließend Erfolg, seit<br />

Einigung mit den bisherigen Grundstückseigentümern erzielt werden konnte.<br />

Die Gebietsgröße mit rund 8,1 ha Wohnbauland / ca. 210 WE und 0,9 ha Mischgebiet<br />

für u.a. eine Seniorenpflegeinrichtung, „Park & Ride“-Parkplatz und einen<br />

Nahversorgungsverbrauchermarkt ist angemessen und entspricht bereits dem<br />

errechneten örtlichen Bedarf (Bedarfe des Gesamtraumes wurden gar nicht erst<br />

mitgerechnet). Diese Feststellung wird nachfolgend auf den Wohngebietsanteil<br />

beschränkt, da die Sinnhaftigkeit der geplanten Nahversorgungseinrichtung, des<br />

Seniorenzentrums sowie des Park&Ride-Parkplatzes bereits in der städtebaulichen<br />

<strong>Begründung</strong> des B-Planes erläutert ist.<br />

Im Hinblick auf das Wohnraumdargebot des Bebauungsplanes errechnet sich bei<br />

einem konservativen Ansatz eines jährlichen Bedarfes in der Größe von nur 1 % der<br />

derzeitigen Wohnbevölkerung ein neues Nachfragepotential nach Wohnraum für rund<br />

22 Personen / Jahr (1 % der derzeitigen ortsgebundenen Wohnbevölkerung suchen<br />

pro Jahr nach neuem, modernen oder größerem Wohnraum innerhalb von Nittel). Bei<br />

durchschnittlicher Belegung von 1,5 EW pro Wohneinheit entsteht hieraus für die<br />

kommenden 10 Jahre ein Entwicklungsbedürfnis von ca. rd. zusätzlich 146<br />

Wohnungen. Unter der ebenfalls konservativen Annahme, dass etwa 1/3 dieses<br />

theoretischen Wohnraumbedarfes an anderer Stelle im Ort (auf Grund von Wanderung<br />

oder Sterblichkeit) abgedeckt werden kann bzw. ebenfalls wanderungsbedingt nicht in<br />

Nittel befriedigt wird, verbleibt immer noch ein Nachholbedarf von rund 100<br />

Wohnungen. Die Bedarfe aus Fremdenbeherbergung wurden an dieser Stelle nicht<br />

erst mit berücksichtigt. Das Baugebiet kann in etwa das Doppelte dieses theoretischen<br />

Wohnflächenbedarfes aus der eigenen ortsgebundenen Wohnbevölkerung Nittels<br />

abdecken. Es steht damit für die kommenden 10 Jahre zu etwa einer Hälfte für den<br />

ortsgebundenen Eigenbedarf und in etwa zur anderen Hälfte für Zuzug aus dem<br />

umgebenden Raum zur Verfügung.<br />

Erschließungsabschnitte sollen vor diesem Hintergrund nicht gebildet werden.<br />

9.11 Planungsalternativen<br />

Das Plangebiet wird als im Siedlungszusammenhang einzig geeignete Fläche für eine<br />

Dorferweiterung zu Wohn- und Nahversorgungszwecke in Nittel erachtet. Alternative<br />

Standorte für die städtebauliche Erweiterung der Ortsgemeinde im direkten<br />

Zusammenhang mit dem Ortskern schieden nach Prüfung wegen topografischer und<br />

naturschutzrechtlicher Beschränkungen sowie wegen der fehlenden<br />

Flächenverfügbarkeit aus. Gleichzeitig sieht der gültige Flächennutzungsplan, in<br />

dessen Rahmen regelmäßig grundlegende Alternativen betrachtet werden und dabei<br />

das Areal als günstigster Standort für die Erweiterung der Ortsgemeinde erkannt<br />

wurde, nur eine kleinere Fläche nordöstlich des Geltungsbereiches als Reservefläche<br />

zur Ortserweiterung vor. Diese wurde aber nicht verfolgt, da die Erschließung<br />

problematischer ist, als im vorliegenden Fall und die Größe für den Bedarf an Bauland<br />

für Wohngrundstücke und Infrastruktureinrichtungen bei weitem nicht ausreicht.<br />

Der Bedarf für dieses Baugebiet ist hingegen unstrittig. Auch in dieser Größenordnung.<br />

Denn nur so kann Nittel auch mittelfristig seine besondere Wohnfunktion im<br />

regionalplanerischen Kontext erfüllen, gleichsam aber auch der ortsgebundenen<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 40

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