Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
„Zur Reduzierung der vorhandenen Geruchs-Emissionen können folgende<br />
emissionsmindernde Maßnahmen durchgeführt werden:<br />
1. Anschluss der bisherigen Quellen (Schlammspeicher) und auch des<br />
Rechengebäudes an einen dann ausreichend dimensionierten neuen Biofilter.<br />
2. Örtliche Verlegung das Biofilter-Standortes auf dem Betriebsgelände in südwestlicher<br />
Richtung (vor Klärschlammveredelungsfläche).<br />
3. Geschlossenhalten des Schlammspeichers während der Umwälzvorgangs (z. B.<br />
Einbau einer Plexiglasplatte zur Sichtkontrolle).<br />
4. Abdeckung des Trübwasserschachts“. 20<br />
Die Überprüfung der mindernden Maßnahmen wurde im Nachtrag zum<br />
Geruchsgutachten die Soll-Situation betrachtet. Mittels Ausbreitungsberechnungen<br />
wurden die zu erwartenden Geruchswahrnehmungshäufigkeiten für das geplante<br />
Erschließungsgebiet nach Durchführung der emissionsmindernden Maßnahmen<br />
ermittelt.<br />
„Die Geruchs-Immissions-Prognose (SOLL-Situation) für das zu betrachtende<br />
Erschließungsgebiet Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“ zur vorhandenen Belastung durch die<br />
Kläranlage in Nittel ergab folgende maximalen Geruchswahrnehmungshäufigkeiten in<br />
den Bereichen<br />
• geplante Fläche für SB-Markt und Pflegeheim = 0,10<br />
• geplante Fläche Wohnbebauung = 0,04<br />
Damit werden die Immissionsrichtwerte gem. GIRL eingehalten“ 21<br />
Die oben aufgeführten Werte geben die Geruchswahrnehmungshäufigkeiten in<br />
Prozent der Jahresstunden an. Die entsprechend des Nutzungscharakters des<br />
Gebiets anzusetzende Immissionswerte gem. Geruchsimmissionsrichtlinie als<br />
Maßstab für die höchstzulässigen Geruchsimmissionen beträgt für Wohn- und<br />
Mischgebiete 0,10 und für Gewerbe- und Industriegebiete 0,15.<br />
Im Ergebnis ist zukünftig mit Umsetzung der Maßnahmen nicht von unzulässigen<br />
Geruchseinträge in das Plangebiet hinein auszugehen.<br />
9.8 Orientierende Bodenuntersuchung<br />
Unter dem Titel „Bodengutachten: Bewertung Bodenschutz/Abfallwirtschaft<br />
Neubaugebiet „Im <strong>Wiesengraben</strong>“, Ortsgemeinde Nittel“ ist eine orientierende<br />
Bodenuntersuchung zu möglichen Schadstoffvorbelastungen der Flächen innerhalb<br />
des Plangebiets durchgeführt worden.<br />
Es wird deutlich, dass die Schwermetallkonzentration im Boden nicht erhöht ist. Cu<br />
liegt mit 97 mg/kg knapp unter dem Besorgniswert von 100 mg/kg. Die PAK -<br />
<strong>Konz</strong>entration ist mit 0,41 mg/kg niedrig. Die untersuchten Pestizide (Lindan/Aldrin/<br />
Dichlorovos, Endosulfan, DDT) liegen alle entweder unter der Bestimmungsgrenze<br />
20 BRAUNSCHWEIGER UMWELT-BIOTECHNOLOGIE GMBH (2012): Nachtrag zum Geruchs-Gutachten für<br />
das Erschließungsgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“ der Gemeinde Nittel. - Emissionen der Kläranlage -. SOLL-Situation<br />
nach Durchführung von Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung<br />
21 BRAUNSCHWEIGER UMWELT-BIOTECHNOLOGIE GMBH (2012): Nachtrag zum Geruchs-Gutachten für<br />
das Erschließungsgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“ der Gemeinde Nittel. - Emissionen der Kläranlage -. SOLL-Situation<br />
nach Durchführung von Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 38