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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

„Zur Reduzierung der vorhandenen Geruchs-Emissionen können folgende<br />

emissionsmindernde Maßnahmen durchgeführt werden:<br />

1. Anschluss der bisherigen Quellen (Schlammspeicher) und auch des<br />

Rechengebäudes an einen dann ausreichend dimensionierten neuen Biofilter.<br />

2. Örtliche Verlegung das Biofilter-Standortes auf dem Betriebsgelände in südwestlicher<br />

Richtung (vor Klärschlammveredelungsfläche).<br />

3. Geschlossenhalten des Schlammspeichers während der Umwälzvorgangs (z. B.<br />

Einbau einer Plexiglasplatte zur Sichtkontrolle).<br />

4. Abdeckung des Trübwasserschachts“. 20<br />

Die Überprüfung der mindernden Maßnahmen wurde im Nachtrag zum<br />

Geruchsgutachten die Soll-Situation betrachtet. Mittels Ausbreitungsberechnungen<br />

wurden die zu erwartenden Geruchswahrnehmungshäufigkeiten für das geplante<br />

Erschließungsgebiet nach Durchführung der emissionsmindernden Maßnahmen<br />

ermittelt.<br />

„Die Geruchs-Immissions-Prognose (SOLL-Situation) für das zu betrachtende<br />

Erschließungsgebiet Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“ zur vorhandenen Belastung durch die<br />

Kläranlage in Nittel ergab folgende maximalen Geruchswahrnehmungshäufigkeiten in<br />

den Bereichen<br />

• geplante Fläche für SB-Markt und Pflegeheim = 0,10<br />

• geplante Fläche Wohnbebauung = 0,04<br />

Damit werden die Immissionsrichtwerte gem. GIRL eingehalten“ 21<br />

Die oben aufgeführten Werte geben die Geruchswahrnehmungshäufigkeiten in<br />

Prozent der Jahresstunden an. Die entsprechend des Nutzungscharakters des<br />

Gebiets anzusetzende Immissionswerte gem. Geruchsimmissionsrichtlinie als<br />

Maßstab für die höchstzulässigen Geruchsimmissionen beträgt für Wohn- und<br />

Mischgebiete 0,10 und für Gewerbe- und Industriegebiete 0,15.<br />

Im Ergebnis ist zukünftig mit Umsetzung der Maßnahmen nicht von unzulässigen<br />

Geruchseinträge in das Plangebiet hinein auszugehen.<br />

9.8 Orientierende Bodenuntersuchung<br />

Unter dem Titel „Bodengutachten: Bewertung Bodenschutz/Abfallwirtschaft<br />

Neubaugebiet „Im <strong>Wiesengraben</strong>“, Ortsgemeinde Nittel“ ist eine orientierende<br />

Bodenuntersuchung zu möglichen Schadstoffvorbelastungen der Flächen innerhalb<br />

des Plangebiets durchgeführt worden.<br />

Es wird deutlich, dass die Schwermetallkonzentration im Boden nicht erhöht ist. Cu<br />

liegt mit 97 mg/kg knapp unter dem Besorgniswert von 100 mg/kg. Die PAK -<br />

<strong>Konz</strong>entration ist mit 0,41 mg/kg niedrig. Die untersuchten Pestizide (Lindan/Aldrin/<br />

Dichlorovos, Endosulfan, DDT) liegen alle entweder unter der Bestimmungsgrenze<br />

20 BRAUNSCHWEIGER UMWELT-BIOTECHNOLOGIE GMBH (2012): Nachtrag zum Geruchs-Gutachten für<br />

das Erschließungsgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“ der Gemeinde Nittel. - Emissionen der Kläranlage -. SOLL-Situation<br />

nach Durchführung von Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung<br />

21 BRAUNSCHWEIGER UMWELT-BIOTECHNOLOGIE GMBH (2012): Nachtrag zum Geruchs-Gutachten für<br />

das Erschließungsgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“ der Gemeinde Nittel. - Emissionen der Kläranlage -. SOLL-Situation<br />

nach Durchführung von Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 38

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