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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

keine negativen Wechselwirkungen zu erwarten sind, sondern vielmehr sich das neue<br />

Baugebiet in die bereits bestehenden Nutzungen einpasst. Gleichzeitig werden sich die<br />

künftigen Gebäude hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung konfliktfrei an die<br />

benachbarte Bebauung angliedern. Zur angrenzenden von weinbaulicher Nutzung<br />

dominierten freien Landschaft ist das neue Baugebiet durch ausreichende<br />

Abstandsflächen und durch variierende Bepflanzung abgeschirmt. Ein neuer Ortsrand<br />

wird ausgebildet und stellt den zukünftigen südlichen Abschluss Nittels dar. Die<br />

Inanspruchnahme von Rebflächen für eine künftige Bebauung erfolgt auf der Basis<br />

einer freiwilligen Bodenordnung, also unter voller Zustimmung durch und im Einklang<br />

mit den Interessen der Winzer und Eigentümer. Die Betriebe, deren Flächen im<br />

Anschluss an das Baugebiet liegen, werden durch den Bebauungsplan aber ebenfalls<br />

nicht eingeschränkt. Dies geht für die im Weinbau notwendigen<br />

Pflanzenschutzspritzungen auch aus dem diesbezüglich durchgeführten<br />

Abdriftgutachten hervor, welches besagt, dass „die angrenzenden Winzer in der<br />

Durchführung ihrer Pflanzenschutzmaßnahmen nicht unangemessen eingeschränkt<br />

[werden]“. 14 Auch die Erschließung der benachbarten landwirtschaftlich genutzten<br />

Parzellen ist weiterhin gesichert. Vielmehr wird der am zukünftigen Ortsrand gelegene<br />

landwirtschaftliche Weg teilweise planungsrechtlich gesichert.<br />

Bezüglich des Orts- und Landschaftsbilds enthält der Bebauungsplan geeignete<br />

Festsetzungen, insbesondere auch in Bezug auf die Proportion und die äußere Gestalt<br />

der entstehenden Gebäude, die gewährleisten, dass die neuen Baukörper das<br />

vorhandene Siedlungsbild ergänzen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung für<br />

das Plangebiet eintreten wird. Durch die separate Anbindung des Baugebiets über die<br />

Wiesenstraße werden trotz zusätzlicher Flächen an Wohn- und Mischbauflächen keine<br />

maßgeblichen nachteiligen Auswirkungen durch einen erhöhten Quell- und Zielverkehr<br />

für die angrenzenden Nutzungen ergeben. Dies wird in einer eingeholten<br />

schalltechnischen Untersuchung bestätigt.<br />

Den Anforderungen des ruhenden Verkehrs kann innerhalb des Baugebiets<br />

entsprochen werden. Hierzu ist ein Stellplatzschlüssel von mindestens zwei frei<br />

anfahrbaren Stellplätzen pro Wohnung und ein Stellplatz pro Gästezimmer/<br />

Ferienwohnung auf dem entsprechenden Baugrundstück angesetzt. Dieser ist für die<br />

räumliche Situation als ausreichend bemessen, so dass eine Deckung des zu<br />

erwartenden Stellplatzbedarfs innerhalb des Plangebiets gesichert ist und der<br />

öffentliche Straßenraum entlastet wird.<br />

Festzustellen ist, dass sich das Vorhaben unter Berücksichtigung der durch den<br />

Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen verträglich in das Orts- und Landschaftsbild<br />

einfügt. Maßgebliche nachteilige Auswirkungen des Bebauungsplans auf die<br />

Umgebungsstruktur werden, über die mit dem Bauen allgemein zu verbindenden<br />

Auswirkungen hinaus, soweit voraussehbar nicht eintreten. 15<br />

9.3 Erschließungssituation<br />

Das Wohngebiet wird mittels diverser Planstraßen und dezentraler Anknüpfungen an<br />

das Ortsnetz erschlossen, die für eine optimale Verteilung aller Verkehre sorgen. An<br />

den Ort ist das Baugebiet über die Straßen Im Pflanzgarten, Wiesenstraße, In der<br />

Abswies, Schulstraße, Am Nußbaum sowie der Weinbergstraße bzw. der Straße Im<br />

14 TRAUT, Rudolf (2011): ENTWURF zu Abdriftfragen bei Pflanzenschutzspritzungen im Weinbau.<br />

Empfehlungen zur Planung von Schutzmaßnahmen um das Bebauungsgebiet Teilgebiet “<strong>Wiesengraben</strong>“ in<br />

54453 Nittel<br />

15 BFL Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur, Umweltbericht. Teil 2 der <strong>Begründung</strong> zum<br />

Bebauungsplan. „<strong>Wiesengraben</strong>“ einschl. textlicher Festsetzungen; 20. Januar 2012<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 32

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