Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
8.1 Archäologische Untersuchungen<br />
Bei Beginn der Erdarbeiten für die Planstraßen A, C und D oder für die dortige<br />
Verlegung von Versorgungsleitungen ist dem Rheinischen Landesmuseum Trier<br />
mindestens 12 Arbeitstage vorher schriftlich oder per Fax (0651-9774-222)<br />
anzuzeigen.<br />
Auf Wunsch erhält das Rheinische Landesmuseum Trier bis zu 15 Arbeitstage (Mo. -<br />
Fr.) in diesem Bereich unbeeinträchtigt bzw. in angemessener Abstimmung mit der<br />
Bauleitung archäologische Untersuchungen vorzunehmen.<br />
8.2 Bundesstraße 419<br />
Dem Straßeneigentum und den straßeneigenen Entwässerungsanlagen der<br />
Bundesstraße 419 darf kein gesammeltes Oberflächenwasser zugeführt werden. Es ist<br />
ebenfalls nicht gestattet, die Notüberläufe von Versickerungsmulden oder<br />
Regenrückhaltebecken an das straßeneigene Entwässerungssystem anzuschließen.<br />
Die bestehende Straßenentwässerungseinrichtungen bzw. breitflächige Entwässerung<br />
der Straßen darf keinesfalls beeinträchtigt werden.<br />
Einfriedungen und Begrünung/Bepflanzung entlang der freien Stecke der B 419 sowie<br />
im Bereich der Sichtdreiecke von Einmündungen in klassifizierte Straßen haben in<br />
Absprache mit der zuständigen Straßenmeisterei und nach deren Weisung zu erfolgen.<br />
In jedem Fall sind die Sichtdreiecke freizuhalten und die Richtlinien für passiven Schutz<br />
an Straßen durch Fahrzeug- Rückhaltesysteme (RPS) zu beachten.<br />
9 Auswirkungen der Planung<br />
9.1 Umweltbericht<br />
Alle die Planung berührende oder in dieser zu beachtende Umweltbelange sind im<br />
Umweltbericht erfasst, analysiert und bilanziert worden. Der Umweltbericht ist der<br />
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan als Teil 2 angefügt.<br />
„Die Errichtung von Wohnbauflächen im räumlichen Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes „<strong>Wiesengraben</strong>“ der Ortsgemeinde Nittel trägt den vorliegenden<br />
Fachplanungen, eingeholten Fachgutachten sowie den durch die Gemeinde als<br />
Planungsträger formulierten städtebaulichen und landschaftsplanerischen<br />
Zielvorstellungen Rechnung.<br />
Durch die Inanspruchnahme einer überwiegend als Intensivrebland genutzten Fläche<br />
mit eingestreut bereits vorhandener Einzelbebauung (vier Baukörper), der<br />
unmittelbaren Benachbarung des bestehenden Siedlungsbereichs von Nittel, den<br />
flächensparenden Zuschnitt der Bauflächen und der einfachen Anbindung an das<br />
örtliche und überörtliche Verkehrsnetz wird dem baugesetzlich definierten<br />
Planungsgrundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden in besonderer<br />
Weise entsprochen. Ebenso wird der fachgesetzlich (u.a. durch das BNatschG, das<br />
LNatSchG und das BBSchG) definierte Minimierungsgrundsatz beachtet. Dennoch<br />
kommt es infolge der Planung auch zu Eingriffen in noch unversiegelte, jedoch<br />
veränderte Offenlandflächen.<br />
Schutzgebiete nach Landes-, Bundes- oder EU-Recht liegen nicht in<br />
planungsrelevanter Entfernung. Auch mit artenschutzrechtlichen Belangen ist das<br />
Projekt gemäß den dokumentierten Ergebnissen der Jahreserfassung des Jahres 2011<br />
vereinbar.<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 29