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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

8.1 Archäologische Untersuchungen<br />

Bei Beginn der Erdarbeiten für die Planstraßen A, C und D oder für die dortige<br />

Verlegung von Versorgungsleitungen ist dem Rheinischen Landesmuseum Trier<br />

mindestens 12 Arbeitstage vorher schriftlich oder per Fax (0651-9774-222)<br />

anzuzeigen.<br />

Auf Wunsch erhält das Rheinische Landesmuseum Trier bis zu 15 Arbeitstage (Mo. -<br />

Fr.) in diesem Bereich unbeeinträchtigt bzw. in angemessener Abstimmung mit der<br />

Bauleitung archäologische Untersuchungen vorzunehmen.<br />

8.2 Bundesstraße 419<br />

Dem Straßeneigentum und den straßeneigenen Entwässerungsanlagen der<br />

Bundesstraße 419 darf kein gesammeltes Oberflächenwasser zugeführt werden. Es ist<br />

ebenfalls nicht gestattet, die Notüberläufe von Versickerungsmulden oder<br />

Regenrückhaltebecken an das straßeneigene Entwässerungssystem anzuschließen.<br />

Die bestehende Straßenentwässerungseinrichtungen bzw. breitflächige Entwässerung<br />

der Straßen darf keinesfalls beeinträchtigt werden.<br />

Einfriedungen und Begrünung/Bepflanzung entlang der freien Stecke der B 419 sowie<br />

im Bereich der Sichtdreiecke von Einmündungen in klassifizierte Straßen haben in<br />

Absprache mit der zuständigen Straßenmeisterei und nach deren Weisung zu erfolgen.<br />

In jedem Fall sind die Sichtdreiecke freizuhalten und die Richtlinien für passiven Schutz<br />

an Straßen durch Fahrzeug- Rückhaltesysteme (RPS) zu beachten.<br />

9 Auswirkungen der Planung<br />

9.1 Umweltbericht<br />

Alle die Planung berührende oder in dieser zu beachtende Umweltbelange sind im<br />

Umweltbericht erfasst, analysiert und bilanziert worden. Der Umweltbericht ist der<br />

<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan als Teil 2 angefügt.<br />

„Die Errichtung von Wohnbauflächen im räumlichen Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes „<strong>Wiesengraben</strong>“ der Ortsgemeinde Nittel trägt den vorliegenden<br />

Fachplanungen, eingeholten Fachgutachten sowie den durch die Gemeinde als<br />

Planungsträger formulierten städtebaulichen und landschaftsplanerischen<br />

Zielvorstellungen Rechnung.<br />

Durch die Inanspruchnahme einer überwiegend als Intensivrebland genutzten Fläche<br />

mit eingestreut bereits vorhandener Einzelbebauung (vier Baukörper), der<br />

unmittelbaren Benachbarung des bestehenden Siedlungsbereichs von Nittel, den<br />

flächensparenden Zuschnitt der Bauflächen und der einfachen Anbindung an das<br />

örtliche und überörtliche Verkehrsnetz wird dem baugesetzlich definierten<br />

Planungsgrundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden in besonderer<br />

Weise entsprochen. Ebenso wird der fachgesetzlich (u.a. durch das BNatschG, das<br />

LNatSchG und das BBSchG) definierte Minimierungsgrundsatz beachtet. Dennoch<br />

kommt es infolge der Planung auch zu Eingriffen in noch unversiegelte, jedoch<br />

veränderte Offenlandflächen.<br />

Schutzgebiete nach Landes-, Bundes- oder EU-Recht liegen nicht in<br />

planungsrelevanter Entfernung. Auch mit artenschutzrechtlichen Belangen ist das<br />

Projekt gemäß den dokumentierten Ergebnissen der Jahreserfassung des Jahres 2011<br />

vereinbar.<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 29

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