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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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7.4 Stellplätze<br />

<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

Für das Plangebiet ist ein Stellplatzschlüssel von mindestens 2 frei anfahrbaren Pkw-<br />

Stellplätzen je Wohneinheit und 1 Stellplatz pro Gästezimmer/Ferienwohnung auf dem<br />

jeweiligen Grundstück festgeschrieben. Diese können auch in Form von Garagen<br />

und/oder überdachten Stellplätzen wie Carports nachgewiesen werden. Durch diese<br />

Vorschrift soll eine ausreichende Zahl an Stellplätzen auf den privaten Flächen<br />

nachgewiesen werden, wodurch der Straßenraum als Aufstellfläche für den ruhenden<br />

Verkehr weitgehend entlastet wird und nicht durch das Abstellen von Kraftfahrzeugen<br />

bestimmt ist. Möglicherweise auftretende verkehrstechnische Probleme werden<br />

vermieden.<br />

Von Bedeutung ist, dass lediglich vom Straßenraum frei anfahrbare Stellplätze<br />

angerechnet werden können. Dementsprechend werden Stellplätze vor Garagen<br />

insgesamt lediglich als ein nachweisbarer Stellplatz betrachtet. Hierdurch soll<br />

gewährleistet werden, dass in der Realität der Raum zum Abstellen von<br />

Kraftfahrzeugen auch jederzeit zur Verfügung steht und nicht aus Gründen der<br />

persönlichen Praktikabilität und Bequemlichkeit eingeschränkt ist.<br />

Für Fremdenbeherbergung wird die Zahl der Stellplätze auf mind. 1 Stellplatz pro<br />

Gästezimmer bzw. Ferienwohnung festgelegt.<br />

8 Hinweise und Empfehlungen<br />

Hinweise und Empfehlungen werden in den Textfestsetzungen zu folgenden<br />

Themenbereichen gegeben:<br />

• Pflanzempfehlungen<br />

• Systemschnitte<br />

• Dachformen<br />

• Anforderungen zum Bauen in Überschwemmungsgebieten<br />

• Bestandsschutz<br />

• Schutz des Bodens<br />

• Baugrund<br />

• Nutzung von Niederschlagswasser<br />

• Anschluss von privaten Entwässerungsanlagen<br />

• Grenzabstände für Pflanzen<br />

• Herstellung von Pflanzungen<br />

• Schutz von Pflanzenbeständen<br />

• Private Abwasserhebeanlagen<br />

• Dachbegrünung<br />

• Regenerative Energien<br />

• Straßenverkehrsflächen und Anschluss der Grundstücke an diese<br />

• Bodendenkmalpflegerische Belange<br />

• Kläranlage Nittel<br />

• Schallschutz<br />

Insgesamt handelt sich um Ergänzungen zu den Festsetzungen, die teilweise als<br />

Hinweise und Erweiterungen zu den jeweiligen Festsetzungen oder aber als<br />

allgemeine Empfehlungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu verstehen<br />

sind.<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 28

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