Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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7.4 Stellplätze<br />
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
Für das Plangebiet ist ein Stellplatzschlüssel von mindestens 2 frei anfahrbaren Pkw-<br />
Stellplätzen je Wohneinheit und 1 Stellplatz pro Gästezimmer/Ferienwohnung auf dem<br />
jeweiligen Grundstück festgeschrieben. Diese können auch in Form von Garagen<br />
und/oder überdachten Stellplätzen wie Carports nachgewiesen werden. Durch diese<br />
Vorschrift soll eine ausreichende Zahl an Stellplätzen auf den privaten Flächen<br />
nachgewiesen werden, wodurch der Straßenraum als Aufstellfläche für den ruhenden<br />
Verkehr weitgehend entlastet wird und nicht durch das Abstellen von Kraftfahrzeugen<br />
bestimmt ist. Möglicherweise auftretende verkehrstechnische Probleme werden<br />
vermieden.<br />
Von Bedeutung ist, dass lediglich vom Straßenraum frei anfahrbare Stellplätze<br />
angerechnet werden können. Dementsprechend werden Stellplätze vor Garagen<br />
insgesamt lediglich als ein nachweisbarer Stellplatz betrachtet. Hierdurch soll<br />
gewährleistet werden, dass in der Realität der Raum zum Abstellen von<br />
Kraftfahrzeugen auch jederzeit zur Verfügung steht und nicht aus Gründen der<br />
persönlichen Praktikabilität und Bequemlichkeit eingeschränkt ist.<br />
Für Fremdenbeherbergung wird die Zahl der Stellplätze auf mind. 1 Stellplatz pro<br />
Gästezimmer bzw. Ferienwohnung festgelegt.<br />
8 Hinweise und Empfehlungen<br />
Hinweise und Empfehlungen werden in den Textfestsetzungen zu folgenden<br />
Themenbereichen gegeben:<br />
• Pflanzempfehlungen<br />
• Systemschnitte<br />
• Dachformen<br />
• Anforderungen zum Bauen in Überschwemmungsgebieten<br />
• Bestandsschutz<br />
• Schutz des Bodens<br />
• Baugrund<br />
• Nutzung von Niederschlagswasser<br />
• Anschluss von privaten Entwässerungsanlagen<br />
• Grenzabstände für Pflanzen<br />
• Herstellung von Pflanzungen<br />
• Schutz von Pflanzenbeständen<br />
• Private Abwasserhebeanlagen<br />
• Dachbegrünung<br />
• Regenerative Energien<br />
• Straßenverkehrsflächen und Anschluss der Grundstücke an diese<br />
• Bodendenkmalpflegerische Belange<br />
• Kläranlage Nittel<br />
• Schallschutz<br />
Insgesamt handelt sich um Ergänzungen zu den Festsetzungen, die teilweise als<br />
Hinweise und Erweiterungen zu den jeweiligen Festsetzungen oder aber als<br />
allgemeine Empfehlungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu verstehen<br />
sind.<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 28