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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

Innerhalb der Flächen des zukünftigen Baugebiets bestehende Dränagen der derzeit<br />

vorhandenen Weinbergsnutzung werden gesichert und an die geplanten<br />

Entwässerungssysteme angeschlossen.<br />

Schmutzwasserentsorgung<br />

Das Schmutzwasser wird in einem innerhalb des Straßenkörpers zu verlegenden<br />

getrennten System der Kläranlage Nittel zugeführt.<br />

Abfallentsorgung<br />

Die Verkehrsanlagen gewährleisten die problemlose Abwicklung von Begegnungsfällen<br />

zwischen LKW und PKW. Sie bieten ebenfalls eine ausreichende Breite für seltene<br />

Begegnungsfälle von LKW. Gleichzeitig entsprechen die Wendeanlagen den<br />

Ansprüchen dreiachsiger Müllfahrzeuge.<br />

Der in der Region Trier für die Abfallentsorgung zuständige Zweckverband ART hat die<br />

ausreichende Dimensionierung der Anlagen für seine Müllfahrzeuge mit Mail vom<br />

19.12.2011 bestätigt. Für die Stichstraßen ohne Wendeanlagen werden Aufstellflächen<br />

für Abfallbehälter im öffentlichen Raum vorgesehen.<br />

5.5 Natur- und Landschaftsschutz<br />

Die naturschutzfachlichen Belange sind im Umweltbericht erfasst, analysiert und<br />

bilanziert worden. Der Umweltbericht ist der <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan als<br />

Teil 2 angefügt.<br />

Die Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs führt zu einem Eingriff in Natur und<br />

Landschaft. Der Umweltbericht formuliert Anforderungen an den Bebauungsplan aus<br />

Umweltsicht. Als Vermeidungsmaßnahmen sind „[a]ufgrund der Empfindlichkeit<br />

anstehender Böden [...] bei der Ausführung von Tief- und Hochbauleistungen<br />

entsprechende Sicherungsvorkehrungen zu treffen“. 5 Aus faunistischer Sicht werden<br />

im Umweltbericht weitere Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen.<br />

Gleichzeitig sind Maßnahmen zum Schutz vor und zur Minderung von<br />

Beeinträchtigungen notwendig. „Möglich sind im Plangebiet insbesondere<br />

• Neuanlage von Großgrünstrukturen innerhalb der Bauflächen und<br />

• die Herstellung von vernetzenden Saum- und Heckenstrukturen, Baumreihen und<br />

-gruppen in Randlagen des Plangebietes, wie auch zwischen den geplanten<br />

Baubereichen (z.B. durch Mindestdurchgrünung der privaten Freiflächen;<br />

Straßenbaumpflanzung, abgestufte Pflanzung entsprechend den zu erwartenden<br />

Endwuchshöhen).<br />

Die Bebauung von Flächen innerhalb des Plangebietes führt insbesondere zur<br />

Zerstörung belebten Bodens (Versiegelung) und zur Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes. Die Anlage von linearen Gehölzelementen, wie Baumhecken, ist<br />

insbesondere geeignet, Einbindungs- und Ausgleichsfunktionen für die Parameter<br />

„Landschaftsbild“, „Bodenfunktion“ und „Biotopfunktion“ zu übernehmen. Aufgrund der<br />

vorausgegangenen Untersuchung und den Ergebnissen der Bilanzierung ist<br />

festzustellen, dass durch die festgesetzten Maßnahmen innerhalb des räumlichen<br />

Geltungsbereiches des Bebauungsplanes – unter Berücksichtigung bereits<br />

bestehender Belastungen – ein Teilausgleich erzielt wird: Es wird intensiv<br />

bewirtschaftetes Rebland in unmittelbarer Siedlungsrandlage in Anspruch genommen.<br />

5 BFL Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur, Umweltbericht. Teil 2 der <strong>Begründung</strong> zum<br />

Bebauungsplan. „<strong>Wiesengraben</strong>“ einschl. textlicher Festsetzungen; 20. Januar 2012<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 13

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