Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
Innerhalb der Flächen des zukünftigen Baugebiets bestehende Dränagen der derzeit<br />
vorhandenen Weinbergsnutzung werden gesichert und an die geplanten<br />
Entwässerungssysteme angeschlossen.<br />
Schmutzwasserentsorgung<br />
Das Schmutzwasser wird in einem innerhalb des Straßenkörpers zu verlegenden<br />
getrennten System der Kläranlage Nittel zugeführt.<br />
Abfallentsorgung<br />
Die Verkehrsanlagen gewährleisten die problemlose Abwicklung von Begegnungsfällen<br />
zwischen LKW und PKW. Sie bieten ebenfalls eine ausreichende Breite für seltene<br />
Begegnungsfälle von LKW. Gleichzeitig entsprechen die Wendeanlagen den<br />
Ansprüchen dreiachsiger Müllfahrzeuge.<br />
Der in der Region Trier für die Abfallentsorgung zuständige Zweckverband ART hat die<br />
ausreichende Dimensionierung der Anlagen für seine Müllfahrzeuge mit Mail vom<br />
19.12.2011 bestätigt. Für die Stichstraßen ohne Wendeanlagen werden Aufstellflächen<br />
für Abfallbehälter im öffentlichen Raum vorgesehen.<br />
5.5 Natur- und Landschaftsschutz<br />
Die naturschutzfachlichen Belange sind im Umweltbericht erfasst, analysiert und<br />
bilanziert worden. Der Umweltbericht ist der <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan als<br />
Teil 2 angefügt.<br />
Die Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs führt zu einem Eingriff in Natur und<br />
Landschaft. Der Umweltbericht formuliert Anforderungen an den Bebauungsplan aus<br />
Umweltsicht. Als Vermeidungsmaßnahmen sind „[a]ufgrund der Empfindlichkeit<br />
anstehender Böden [...] bei der Ausführung von Tief- und Hochbauleistungen<br />
entsprechende Sicherungsvorkehrungen zu treffen“. 5 Aus faunistischer Sicht werden<br />
im Umweltbericht weitere Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen.<br />
Gleichzeitig sind Maßnahmen zum Schutz vor und zur Minderung von<br />
Beeinträchtigungen notwendig. „Möglich sind im Plangebiet insbesondere<br />
• Neuanlage von Großgrünstrukturen innerhalb der Bauflächen und<br />
• die Herstellung von vernetzenden Saum- und Heckenstrukturen, Baumreihen und<br />
-gruppen in Randlagen des Plangebietes, wie auch zwischen den geplanten<br />
Baubereichen (z.B. durch Mindestdurchgrünung der privaten Freiflächen;<br />
Straßenbaumpflanzung, abgestufte Pflanzung entsprechend den zu erwartenden<br />
Endwuchshöhen).<br />
Die Bebauung von Flächen innerhalb des Plangebietes führt insbesondere zur<br />
Zerstörung belebten Bodens (Versiegelung) und zur Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes. Die Anlage von linearen Gehölzelementen, wie Baumhecken, ist<br />
insbesondere geeignet, Einbindungs- und Ausgleichsfunktionen für die Parameter<br />
„Landschaftsbild“, „Bodenfunktion“ und „Biotopfunktion“ zu übernehmen. Aufgrund der<br />
vorausgegangenen Untersuchung und den Ergebnissen der Bilanzierung ist<br />
festzustellen, dass durch die festgesetzten Maßnahmen innerhalb des räumlichen<br />
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes – unter Berücksichtigung bereits<br />
bestehender Belastungen – ein Teilausgleich erzielt wird: Es wird intensiv<br />
bewirtschaftetes Rebland in unmittelbarer Siedlungsrandlage in Anspruch genommen.<br />
5 BFL Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur, Umweltbericht. Teil 2 der <strong>Begründung</strong> zum<br />
Bebauungsplan. „<strong>Wiesengraben</strong>“ einschl. textlicher Festsetzungen; 20. Januar 2012<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 13