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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

Ersatzflächenstandorte 2 und 3 Abt. 17: Maßnahmenfläche<br />

Ersatzflächenstandort 4 Abt. 9a: Maßnahmenfläche Gemarkung Nittel-Köllig, Flur 4 „Im Gipsfeld“<br />

9.2 Wechselwirkungen mit vorhandenen Nutzungen<br />

Der Bebauungsplan bereitet die Erweiterung des im Zusammenhang bebauten<br />

Siedlungskörpers der Ortsgemeinde Nittel in Richtung Süden baurechtlich vor. Die<br />

Flächen des geplanten Allgemeinen Wohngebiets als auch des Mischgebiets schließen<br />

an die bereits bestehende Bebauung nördlich der Straßen Wiesenstraße und Auf dem<br />

<strong>Wiesengraben</strong> an. Die vorhandene Nutzungsstruktur wird im oberen Hangbereich<br />

durch Ausweisung eines Wohngebiets - entlang der Uferstraße als Mischgebiet -<br />

aufgenommen und fortgeführt, so dass in Bezug auf die Gebiets- und Nutzungsart<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 31

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