Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
Ersatzflächenstandorte 2 und 3 Abt. 17: Maßnahmenfläche<br />
Ersatzflächenstandort 4 Abt. 9a: Maßnahmenfläche Gemarkung Nittel-Köllig, Flur 4 „Im Gipsfeld“<br />
9.2 Wechselwirkungen mit vorhandenen Nutzungen<br />
Der Bebauungsplan bereitet die Erweiterung des im Zusammenhang bebauten<br />
Siedlungskörpers der Ortsgemeinde Nittel in Richtung Süden baurechtlich vor. Die<br />
Flächen des geplanten Allgemeinen Wohngebiets als auch des Mischgebiets schließen<br />
an die bereits bestehende Bebauung nördlich der Straßen Wiesenstraße und Auf dem<br />
<strong>Wiesengraben</strong> an. Die vorhandene Nutzungsstruktur wird im oberen Hangbereich<br />
durch Ausweisung eines Wohngebiets - entlang der Uferstraße als Mischgebiet -<br />
aufgenommen und fortgeführt, so dass in Bezug auf die Gebiets- und Nutzungsart<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 31