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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

Verkehrsfläche grenzen. Die angegliederten Freibereiche sind als private Grünflächen<br />

gestaltet und genutzt.<br />

Die geschlossene Ortslage Nittels schließt sich nördlich des Straßenzugs an. Der<br />

Ortskern befindet sich in circa 500 m Entfernung.<br />

Die überwiegende Flächennutzung im Plangebiet ist weinbauliche Nutzung. Mittig des<br />

Geltungsbereichs liegt ein asphaltierter Fahrweg, der hauptsächlich der Erschließung<br />

der Rebflächen dient. Er beginnt an einem der Grundstücke an der B 419 und mündet<br />

in die Weinbergstraße oberhalb des Plangebiets. Dieser Fahrweg wird rückgebaut.<br />

Parallel zu diesem Weg verläuft an der südlichen Plangebietsgrenze ein weiterer<br />

landwirtschaftlich genutzter Fahrweg, der sich ebenfalls hangaufwärts bis zur<br />

Weinbergstraße zieht. Dieser ist größtenteils befestigt. Er wird im Zuge des<br />

Flurbereinigungsverfahrens und des Bodenordnungsverfahrens (vgl. Kap. 3.4) rechtlich<br />

neu hergestellt und der Gemeinde gewidmet. Es handelt sich bei beiden Wegen<br />

bislang um reine Anwandwege.<br />

3.4 Eigentumsverhältnisse<br />

Die Besitz- und Eigentumsverhältnisse im Plangebiet werden auf der Basis eines<br />

notariell zu beurkundenden Bodenordnungsvertrages (freiwillige Baulandumlegung)<br />

insgesamt neu geordnet. Die Ortsgemeinde Nittel hat bereits 50 % der Flächen im<br />

Plangebiet erworben und wird diese Flächen sowie die bestehenden Straßen in die<br />

freiwillige Bodenordnung einbringen. Entsprechend erhält die Gemeinde ca. 50 % der<br />

bebaubaren Flächen zuzüglich der Flächen für öffentliche Einrichtungen wie neue<br />

Straßenverkehrsflächen, Grünflächen etc. Die übrigen ca. 50 % der bebaubaren<br />

Flächen verbleiben im privaten Besitz der Alt-Eigentümer.<br />

4 Planungsrechtliche Situation<br />

4.1 Landesentwicklungsprogramm<br />

Das Landesentwicklungsprogramm IV kennzeichnet die Lage der Gemeinde Nittel in<br />

einem landesweit bedeutsamen Bereich für Erholung und Tourismus. Gleichzeitig<br />

handelt es sich um einen landesweit bedeutsamen Bereich für die Landwirtschaft. Die<br />

Ortslage wird von Flächen für den großräumig bedeutsamen Freiraumschutz<br />

umschlossen, wobei der Planbereich nicht Teil dieser Flächenausweisung ist. Die<br />

Bahnstrecke 3010 entlang der Mosel ist als überregionale Schienenverbindung<br />

dargestellt.<br />

4.2 Regionaler Raumordnungsplan<br />

Der gültige Regionale Raumordnungsplan der Region Trier spricht der Ortsgemeinde<br />

Nittel derzeit noch nicht die Funktion eines Grundzentrums zu. Durch seine<br />

ausgeprägte touristische Struktur weist der Orts jedoch einem Grundzentrum ähnliche<br />

Strukturen in Form einer guten Grundversorgung, vielfältiger, öffentlicher und vor allem<br />

privater Infrastruktur, durch den Bahnhaltepunkt eine gute ÖPNV-Anbindung sowohl an<br />

das Mittelzentrum <strong>Konz</strong> als auch an das Oberzentrum Trier, eine gute IV-Verbindung<br />

durch die B 419 und die Moselbrücke bei Grevenmacher auch ins benachbarte<br />

Luxemburg auf. Nittel soll nach dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 6

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