Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
Verkehrsfläche grenzen. Die angegliederten Freibereiche sind als private Grünflächen<br />
gestaltet und genutzt.<br />
Die geschlossene Ortslage Nittels schließt sich nördlich des Straßenzugs an. Der<br />
Ortskern befindet sich in circa 500 m Entfernung.<br />
Die überwiegende Flächennutzung im Plangebiet ist weinbauliche Nutzung. Mittig des<br />
Geltungsbereichs liegt ein asphaltierter Fahrweg, der hauptsächlich der Erschließung<br />
der Rebflächen dient. Er beginnt an einem der Grundstücke an der B 419 und mündet<br />
in die Weinbergstraße oberhalb des Plangebiets. Dieser Fahrweg wird rückgebaut.<br />
Parallel zu diesem Weg verläuft an der südlichen Plangebietsgrenze ein weiterer<br />
landwirtschaftlich genutzter Fahrweg, der sich ebenfalls hangaufwärts bis zur<br />
Weinbergstraße zieht. Dieser ist größtenteils befestigt. Er wird im Zuge des<br />
Flurbereinigungsverfahrens und des Bodenordnungsverfahrens (vgl. Kap. 3.4) rechtlich<br />
neu hergestellt und der Gemeinde gewidmet. Es handelt sich bei beiden Wegen<br />
bislang um reine Anwandwege.<br />
3.4 Eigentumsverhältnisse<br />
Die Besitz- und Eigentumsverhältnisse im Plangebiet werden auf der Basis eines<br />
notariell zu beurkundenden Bodenordnungsvertrages (freiwillige Baulandumlegung)<br />
insgesamt neu geordnet. Die Ortsgemeinde Nittel hat bereits 50 % der Flächen im<br />
Plangebiet erworben und wird diese Flächen sowie die bestehenden Straßen in die<br />
freiwillige Bodenordnung einbringen. Entsprechend erhält die Gemeinde ca. 50 % der<br />
bebaubaren Flächen zuzüglich der Flächen für öffentliche Einrichtungen wie neue<br />
Straßenverkehrsflächen, Grünflächen etc. Die übrigen ca. 50 % der bebaubaren<br />
Flächen verbleiben im privaten Besitz der Alt-Eigentümer.<br />
4 Planungsrechtliche Situation<br />
4.1 Landesentwicklungsprogramm<br />
Das Landesentwicklungsprogramm IV kennzeichnet die Lage der Gemeinde Nittel in<br />
einem landesweit bedeutsamen Bereich für Erholung und Tourismus. Gleichzeitig<br />
handelt es sich um einen landesweit bedeutsamen Bereich für die Landwirtschaft. Die<br />
Ortslage wird von Flächen für den großräumig bedeutsamen Freiraumschutz<br />
umschlossen, wobei der Planbereich nicht Teil dieser Flächenausweisung ist. Die<br />
Bahnstrecke 3010 entlang der Mosel ist als überregionale Schienenverbindung<br />
dargestellt.<br />
4.2 Regionaler Raumordnungsplan<br />
Der gültige Regionale Raumordnungsplan der Region Trier spricht der Ortsgemeinde<br />
Nittel derzeit noch nicht die Funktion eines Grundzentrums zu. Durch seine<br />
ausgeprägte touristische Struktur weist der Orts jedoch einem Grundzentrum ähnliche<br />
Strukturen in Form einer guten Grundversorgung, vielfältiger, öffentlicher und vor allem<br />
privater Infrastruktur, durch den Bahnhaltepunkt eine gute ÖPNV-Anbindung sowohl an<br />
das Mittelzentrum <strong>Konz</strong> als auch an das Oberzentrum Trier, eine gute IV-Verbindung<br />
durch die B 419 und die Moselbrücke bei Grevenmacher auch ins benachbarte<br />
Luxemburg auf. Nittel soll nach dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 6