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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

„schutzbedürftige Räume (Schlaf- und Aufenthaltsräume) zur lärmabgewandten Seite<br />

hin orientiert werden [und] weniger schutzbedürftige Räume, wie Küchen oder Bäder,<br />

sich an den lärmbelasteten Seiten befinden sollten“. 9<br />

Schallschutzmaßnahmen<br />

Passive Schutzmaßnahmen sind an Hand der Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109 im<br />

Detail zu bestimmen. Diese Lärmpegelbereiche sind in die zeichnerischen und<br />

textlichen Festsetzungen übernommen und Bestandteil des Bebauungsplans.<br />

„Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ wird nach DIN 4109 anhand des Tag-<br />

Gesamtpegels durch alle Schallquellen bestimmt. [...]<br />

Lärmpegelbereich<br />

„Maßgeblicher Außenlärmpegel“<br />

(Gesamtpegel tags +3 dB(A))<br />

dB(A)<br />

I bis 55<br />

II 56 bis 60<br />

III 61 bis 65<br />

IV 66 bis 70<br />

V 71 bis 75<br />

VI 76 bis 80<br />

VII > 80<br />

Maßgebliche Außenlärmpegel“ und Lärmpegelbereiche nach DIN 4109<br />

Die vorgesehenen Baufenster liegen im MI-Bereich maximal im Lärmpegelbereich IV<br />

nach DIN 4109, im WA-Bereich maximal im Lärmpegelbereich III.<br />

Das kleinere Baufenster im vorgesehenen MI-Gebiet an der B419 weist auf einer<br />

Länge von ca. 5 bis 6 m und einer Tiefe von bis zu 1,50 m den tangentialen Anschnitt<br />

des Lärmpegelbereichs V auf. Für den Fall, dass hier tatsächlich eine schützenswerte<br />

Bebauung installiert wird, ist für diesen Einzelfall durch Definition eines maßgeblichen<br />

Immissionsortes der Lärmpegelbereich detailliert nachzuweisen und gem. der DIN<br />

4109 die notwendigen Maßnahmen zu treffen.<br />

Die Karte zeigt deutlich auf, dass das Baugebiet überwiegend im Lärmpegelbereich I<br />

liegend, keine besonderen Anforderungen abverlangt. Selbst mit dem<br />

Lärmpegelbereich II ist das Baugebiet (WA-Bereich) nahezu vollständig erfasst, fallen<br />

keine besonderen Anforderungen an. Nur an der Bebauung zur Schiene hin zugewandt<br />

(Nordwestliche Randbebauung) und entlang der Straße ‚Auf dem <strong>Wiesengraben</strong>‘ sind<br />

höhere Lärmschutzanforderungen (Lärmpegelbereich III) notwendig“. 10<br />

9<br />

BOXLEITNER (2012): Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan „Teilgebiet <strong>Wiesengraben</strong>“.<br />

Ortsgemeinde Nittel; 24.01.2012<br />

10<br />

BOXLEITNER (2012): Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan „Teilgebiet <strong>Wiesengraben</strong>“.<br />

Ortsgemeinde Nittel; 24.01.2012<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 24

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