Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
„schutzbedürftige Räume (Schlaf- und Aufenthaltsräume) zur lärmabgewandten Seite<br />
hin orientiert werden [und] weniger schutzbedürftige Räume, wie Küchen oder Bäder,<br />
sich an den lärmbelasteten Seiten befinden sollten“. 9<br />
Schallschutzmaßnahmen<br />
Passive Schutzmaßnahmen sind an Hand der Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109 im<br />
Detail zu bestimmen. Diese Lärmpegelbereiche sind in die zeichnerischen und<br />
textlichen Festsetzungen übernommen und Bestandteil des Bebauungsplans.<br />
„Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ wird nach DIN 4109 anhand des Tag-<br />
Gesamtpegels durch alle Schallquellen bestimmt. [...]<br />
Lärmpegelbereich<br />
„Maßgeblicher Außenlärmpegel“<br />
(Gesamtpegel tags +3 dB(A))<br />
dB(A)<br />
I bis 55<br />
II 56 bis 60<br />
III 61 bis 65<br />
IV 66 bis 70<br />
V 71 bis 75<br />
VI 76 bis 80<br />
VII > 80<br />
Maßgebliche Außenlärmpegel“ und Lärmpegelbereiche nach DIN 4109<br />
Die vorgesehenen Baufenster liegen im MI-Bereich maximal im Lärmpegelbereich IV<br />
nach DIN 4109, im WA-Bereich maximal im Lärmpegelbereich III.<br />
Das kleinere Baufenster im vorgesehenen MI-Gebiet an der B419 weist auf einer<br />
Länge von ca. 5 bis 6 m und einer Tiefe von bis zu 1,50 m den tangentialen Anschnitt<br />
des Lärmpegelbereichs V auf. Für den Fall, dass hier tatsächlich eine schützenswerte<br />
Bebauung installiert wird, ist für diesen Einzelfall durch Definition eines maßgeblichen<br />
Immissionsortes der Lärmpegelbereich detailliert nachzuweisen und gem. der DIN<br />
4109 die notwendigen Maßnahmen zu treffen.<br />
Die Karte zeigt deutlich auf, dass das Baugebiet überwiegend im Lärmpegelbereich I<br />
liegend, keine besonderen Anforderungen abverlangt. Selbst mit dem<br />
Lärmpegelbereich II ist das Baugebiet (WA-Bereich) nahezu vollständig erfasst, fallen<br />
keine besonderen Anforderungen an. Nur an der Bebauung zur Schiene hin zugewandt<br />
(Nordwestliche Randbebauung) und entlang der Straße ‚Auf dem <strong>Wiesengraben</strong>‘ sind<br />
höhere Lärmschutzanforderungen (Lärmpegelbereich III) notwendig“. 10<br />
9<br />
BOXLEITNER (2012): Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan „Teilgebiet <strong>Wiesengraben</strong>“.<br />
Ortsgemeinde Nittel; 24.01.2012<br />
10<br />
BOXLEITNER (2012): Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan „Teilgebiet <strong>Wiesengraben</strong>“.<br />
Ortsgemeinde Nittel; 24.01.2012<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 24