14.02.2013 Aufrufe

Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

unterschiedlicher Höhenlage mit gegenläufiger Dachneigung) sollen nur bis zu einem<br />

Versatzmaß von 1,50 m errichtet werden können.<br />

Da Dachformen nicht nur einen entscheidenden Einfluss auf die Wirkung eines<br />

einzelnen Gebäudes sondern im Zusammenhang betrachtet Prägung für ein gesamtes<br />

Baugebiet entfalten, ist beabsichtigt durch die Auswahl an zulässigen Dachformen eine<br />

geschlossen ruhige Dachlandschaft zu erzeugen. Die Festsetzung wird durch die<br />

jeweilig zulässige Dachneigung entsprechend der Dachausprägung ergänzt. Dies<br />

gewährleistet einen im Gebiet einheitlichen Charakter. Nebenanlagen sind in diese<br />

Festsetzung nicht einbezogen, da sie sich aufgrund ihres Maßes den Hauptgebäuden<br />

unterordnen und somit keinen entscheidenden Einfluss auf die Ausprägung und<br />

äußere Erscheinung des Gebiets ausüben.<br />

Weitere Festsetzungen werden für Dachüberstände und -aufbauten formuliert. Sie sind<br />

sowohl in ihrer maximalen Höhe und Breite als auch in ihrem Abstand zueinander<br />

bestimmt.<br />

Sie sind am jeweiligen Gebäude gleichartig in Form, Konstruktion und Ausbildung<br />

auszuführen. Die Reglementierung des Einflusses der Dachaufbauten wird<br />

eingeschränkt und soll ihre Dominanz auf das Erscheinungsbild der Gebäude<br />

begrenzen, so dass diese weniger durch ihre Aufbauten, als vielmehr durch die<br />

Ausprägung der eigentlichen Gebäudeform geprägt sind. Eine Vielzahl<br />

unterschiedlicher Aufbauten soll vermieden werden. Die Einschränkung von<br />

Dachaufbauten erfolgt mit der Absicht diese auf ein verträgliches Maß zu beschränken<br />

um keine die örtlichen Situation dominierende Elemente zu ermöglichen. Individuelle<br />

Gestaltungsmöglichkeiten werden gebilligt und gleichzeitig gestalterische Leitlinien<br />

vorgegeben. Ein breites Gestaltungsspektrum ist weiterhin gegeben.<br />

Die Dacheindeckung wird in dem zulässigen Farbspektrum ebenfalls festgesetzt.<br />

Gemäß dem Wunsch nach einem einheitlichen und harmonischen Gebietscharakter<br />

sind ausschließlich nicht glasierte (engobierte) Dachpfannen, Dachziegel oder Schiefer<br />

in dunkler Färbung zulässig. Dies unterstreicht einerseits die Geschlossenheit des<br />

Baugebiets und lässt dennoch anderseits durch das breit gefächerte Farbspektrum<br />

eine vertretbare Individualität zu. Dacheindeckungen aus Glas können ebenfalls<br />

zugelassen werden. Aus naturschutzfachlichen Gründen werden auch Gründächer<br />

zugelassen. Diese sind jedoch nur mittels extensiver Bepflanzungen möglich.<br />

Gleichzeitig verringern sie die Auswirkungen einer Vollversiegelung. Das Anbringen<br />

von Anlagen zur solarenergetischen Nutzung auf den Dachflächen wird empfohlen und<br />

ist zugelassen.<br />

Um eine einheitliche Gestaltung von Doppelhäusern zu erzeugen, müssen aneinander<br />

gebaute Haushälften sich in Dachform, -eindeckung, -neigung und Traufhöhe<br />

entsprechen.<br />

7.3 Gestaltung der Außenanlagen<br />

Die Festsetzungen zur Gestaltung der Außenanlagen regeln die Möglichkeit von<br />

Geländeveränderungen außerhalb der Baugrenzen, den Einsatz von Mauern auf den<br />

Baugrundstücken und die Höhe und Beschaffenheit von Einfriedungen der<br />

Grundstücksgrenzen. Ziel ist es den Eingriff in das natürliche Gelände zu vermindern<br />

und gleichzeitig einen weitgehend offenen und natürlichen Charakter der<br />

Außenanlagen innerhalb des Wohngebiets zu erzeugen.<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!