Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />
oder weit unter dem jeweiligen PW BBodSchV. PCB/Thallium sind ebenfalls unter der<br />
Bestimmungsgrenze. 22<br />
Gefährdende Belastungen können ausgeschlossen werden.<br />
9.9 Bodenordnende Maßnahmen/wirtschaftliche Verhältnisse<br />
Die Grundstücksverhältnisse im Plangebiet werden auf der Basis eines<br />
abgeschlossenen Bodenordnungsvertrages (freiwillige Baulandumlegung) insgesamt<br />
neu geordnet. Die Gemeinde wird mit ca. rd. 50 % der Bauflächen in diesem<br />
Bodenordnungsvertrag berücksichtigt. Hinzu kommen die Flächen für öffentliche<br />
Einrichtungen wie Straßenverkehrsflächen, Grünflächen etc.<br />
Kosten entstehen der Gemeinde für den anteiligen Erwerb der Eingangsflächen<br />
entstanden. Hinzu kommen die anteiligen Erschließungs-, Verfahrens- und weiteren<br />
Maßnahmenkosten.<br />
Diesen Kosten stehen jedoch Einnahmeerlöse bei der Veräußerung der späteren<br />
Baugrundstücke in nicht unerheblicher Größenordnung gegenüber.<br />
Im Übrigen ist die Gemeinde über den Bodenordnungsvertrag und andere<br />
städtebauliche Verträge anteilig an den Verfahren-, Erschließungs- und weiteren<br />
Maßnahmenkosten beteiligt.<br />
9.10 Bedarfsdarlegung<br />
Die Ortsgemeinde Nittel hat regionalplanerisch die besondere<br />
Wohnentwicklungsfunktion erhalten. Diese Funktionszuweisung dient – in allgemeinen<br />
Worten gesprochen - dazu, dass Gemeinden mit guten Grundvoraussetzungen im<br />
Hinblick u.a. auf ÖPNV, Versorgung, Infrastruktur etc. verstärkt die Wohnbedürfnisse<br />
des Raumes abdecken sollen. Die hier vorliegende Planung steht damit in Einklang.<br />
Dies gilt auch für den zukünftigen Regionalen Raumordnungsplan, in dem die<br />
besondere Wohnentwicklungsfunktion Nittels beibehalten werden soll. Grundsätzlich<br />
bleibt demnach die Einschätzung der Bedarfsnachfrage der Flächennutzungsplanung<br />
vorbehalten, da überwiegend nur dort die Wohnbedürfnisse des Raumes (also des<br />
Gesamt-Gebietes) sachgerecht erfasst und bewertet werden können.<br />
Für Nittel spezifisch gilt aber Folgendes:<br />
Die Ortsgemeinde ist in den vergangenen 20 Jahren am rasantesten in der VG <strong>Konz</strong><br />
gewachsen. Seit 1992 legte die Bevölkerung um 37 % von 1592 auf 2181 Menschen<br />
zu. Damit ist die Gemeinde nicht nur in der VG <strong>Konz</strong> führend, sondern belegt auch<br />
Landkreisweit einen Spitzenplatz. Diese Entwicklung wurde nicht künstlich animiert,<br />
sondern stellt einen natürlichen Wachstumsprozess dar, der den standörtlichen<br />
Besonderheiten Nittels (hervorragende ÖPNV-Verbindungen, gute infrastrukturelle<br />
Grundversorgung, landschaftliche Lage, günstiges Image, vorhandenes<br />
Baulandpotential u.a.) folgt.<br />
Der Wohnungsnachfragedruck auf Nittel ist ungebrochen. Nur kann die Gemeinde im<br />
Gegensatz zur früheren Situation aktuell weder Baugrundstücke zur Verfügung stellen,<br />
noch solche vermitteln, da es sowohl keine nennenswerte Anzahl Baulücken im<br />
Ortsbereich noch unbebaute Baugrundstücke in den Neubaugebieten gibt. Es mangelt<br />
auch an vermietbarer Wohnfläche in bestehenden Gebäuden wie auch an Quartieren<br />
22 BÜRO FÜR UMWELTPLANUNG (2012): Bodengutachten: Bewertung Bodenschutz/ Abfallwirtschaft<br />
Neubaugebiet „Im <strong>Wiesengraben</strong>“, Ortsgemeinde Nittel“<br />
9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 39