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Begründung Wiesengraben -Offenlage - Konz

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „<strong>Wiesengraben</strong>“<br />

oder weit unter dem jeweiligen PW BBodSchV. PCB/Thallium sind ebenfalls unter der<br />

Bestimmungsgrenze. 22<br />

Gefährdende Belastungen können ausgeschlossen werden.<br />

9.9 Bodenordnende Maßnahmen/wirtschaftliche Verhältnisse<br />

Die Grundstücksverhältnisse im Plangebiet werden auf der Basis eines<br />

abgeschlossenen Bodenordnungsvertrages (freiwillige Baulandumlegung) insgesamt<br />

neu geordnet. Die Gemeinde wird mit ca. rd. 50 % der Bauflächen in diesem<br />

Bodenordnungsvertrag berücksichtigt. Hinzu kommen die Flächen für öffentliche<br />

Einrichtungen wie Straßenverkehrsflächen, Grünflächen etc.<br />

Kosten entstehen der Gemeinde für den anteiligen Erwerb der Eingangsflächen<br />

entstanden. Hinzu kommen die anteiligen Erschließungs-, Verfahrens- und weiteren<br />

Maßnahmenkosten.<br />

Diesen Kosten stehen jedoch Einnahmeerlöse bei der Veräußerung der späteren<br />

Baugrundstücke in nicht unerheblicher Größenordnung gegenüber.<br />

Im Übrigen ist die Gemeinde über den Bodenordnungsvertrag und andere<br />

städtebauliche Verträge anteilig an den Verfahren-, Erschließungs- und weiteren<br />

Maßnahmenkosten beteiligt.<br />

9.10 Bedarfsdarlegung<br />

Die Ortsgemeinde Nittel hat regionalplanerisch die besondere<br />

Wohnentwicklungsfunktion erhalten. Diese Funktionszuweisung dient – in allgemeinen<br />

Worten gesprochen - dazu, dass Gemeinden mit guten Grundvoraussetzungen im<br />

Hinblick u.a. auf ÖPNV, Versorgung, Infrastruktur etc. verstärkt die Wohnbedürfnisse<br />

des Raumes abdecken sollen. Die hier vorliegende Planung steht damit in Einklang.<br />

Dies gilt auch für den zukünftigen Regionalen Raumordnungsplan, in dem die<br />

besondere Wohnentwicklungsfunktion Nittels beibehalten werden soll. Grundsätzlich<br />

bleibt demnach die Einschätzung der Bedarfsnachfrage der Flächennutzungsplanung<br />

vorbehalten, da überwiegend nur dort die Wohnbedürfnisse des Raumes (also des<br />

Gesamt-Gebietes) sachgerecht erfasst und bewertet werden können.<br />

Für Nittel spezifisch gilt aber Folgendes:<br />

Die Ortsgemeinde ist in den vergangenen 20 Jahren am rasantesten in der VG <strong>Konz</strong><br />

gewachsen. Seit 1992 legte die Bevölkerung um 37 % von 1592 auf 2181 Menschen<br />

zu. Damit ist die Gemeinde nicht nur in der VG <strong>Konz</strong> führend, sondern belegt auch<br />

Landkreisweit einen Spitzenplatz. Diese Entwicklung wurde nicht künstlich animiert,<br />

sondern stellt einen natürlichen Wachstumsprozess dar, der den standörtlichen<br />

Besonderheiten Nittels (hervorragende ÖPNV-Verbindungen, gute infrastrukturelle<br />

Grundversorgung, landschaftliche Lage, günstiges Image, vorhandenes<br />

Baulandpotential u.a.) folgt.<br />

Der Wohnungsnachfragedruck auf Nittel ist ungebrochen. Nur kann die Gemeinde im<br />

Gegensatz zur früheren Situation aktuell weder Baugrundstücke zur Verfügung stellen,<br />

noch solche vermitteln, da es sowohl keine nennenswerte Anzahl Baulücken im<br />

Ortsbereich noch unbebaute Baugrundstücke in den Neubaugebieten gibt. Es mangelt<br />

auch an vermietbarer Wohnfläche in bestehenden Gebäuden wie auch an Quartieren<br />

22 BÜRO FÜR UMWELTPLANUNG (2012): Bodengutachten: Bewertung Bodenschutz/ Abfallwirtschaft<br />

Neubaugebiet „Im <strong>Wiesengraben</strong>“, Ortsgemeinde Nittel“<br />

9113 – <strong>Begründung</strong> (frühzeitige Beteiligung) Seite 39

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