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ZBORNIK RADOVA

9. međunarodni stručni skup “HRVATSKA U EUROPSKOJ ... - Osvit

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9. međunarodni stručni skup: Hrvatska u Europskoj uniji - profesionalnarehabilitacija i zapošljavanje osoba s invaliditetom u novim okolnostimaintegrativen Werkstätten, in Beschützenden Werkstätten); Quoten für alle Arbeitgeber; Einführungeiner Gebühr bei Nichtbeschäftigung in Höhe von 30% des Mindestlohns pro Person, die in denFond einflieβen werden; vorgesehen ist auch eine Ersatzquote. Das Gesetz soll am 1. Januar2014 in Kraft treten und danach sollen binnen einer Frist von acht Tagen die Verordnungen fürdie Durchführung des Gesetzes erlassen werden: die Durchführungsverordnung über beruflicheRehabilitation; die Durchführungsverordnung über Zentren für berufliche Rehabilitation; dieDurchführungsverordnung über Beschützende Werkstätten und Integrationswerkstätten sowiedie Durchführungsverordnung über Beschäftigungsquoten.Neben allem bereits Angeführtem ist es notwendig, der Frage der Zugänglichkeit besondereAufmerksamkeit zu schenken, ebenso wie der Anwendung des Prinzips des Universal Designs,was am einfachsten bei neuen Gebäuden ist. Für bereits bestehende Gebäude muss immer an eineAnpassung nach den Prinzipien einer rationalen Anpassung gedacht werden, die noch immernicht ausreichend definiert ist, nicht nur in Kroatien, sondern auch im übrigen Europa und daherwird die Notwendigkeit der Erarbeitung eines Handbuchs für eine rationale Anpassung betont,damit Arbeitgeber im Voraus in der Lage sind Kosten bezüglich der Person die sie beschäftigenzu berechnen bzw. bezüglich ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse für eine bauliche Anpassung odereine Anpassung des Arbeitsplatzes.Zur Illustration der Situation in der Republik Kroatien folgt eine Darstellung derZugänglichkeit von Bildungseinrichtungen in 7 Gespanschaften aus der ersichtlich wird, dassMenschen mit Behinderung schon in der Frühphase ihrer Integration in das Alltagsleben sehrhäufig mit nicht überbrückbaren baulichen Barrieren konfrontiert werden.Analyse der Situation in den Gespanschaften: Zugänglichkeit alsVoraussetzung für Bildung,Zugänglichkeit von Bildungseinrichtungen in 7 GespanschaftenGespanschaftzugänglich(%)teilweisezugänglich(%)unzugänglich(%)Bjelovar-Bilogora 17,89 27,64 54,47Stadt Zagreb 33,18 30,12 36,71Istrien 23,18 24,55 52,27Lika-Senj 14,47 26,32 59,21Virovitica-Podravina 17,33 41,33 41,33Vukovar-Syrmien 26,95 26,95 46,10Zadar 19,51 25,00 55,4944

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