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ZBORNIK RADOVA

9. međunarodni stručni skup “HRVATSKA U EUROPSKOJ ... - Osvit

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9. međunarodni stručni skup: Hrvatska u Europskoj uniji - profesionalnarehabilitacija i zapošljavanje osoba s invaliditetom u novim okolnostimaVorwortProf. Dr. Sc. Mirando Mrsić, Dr. med.Minister für Arbeit und RentensystemSehr geeherte Teilnehmer der Konferenz und sehr geeherte Leser des Sammelwerks,Die internationale Fachtagung, die schon das neunte Jahr hintereinander in Organisation desFonds für berufliche Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und desVerbandes OSVIT stattfindet, bietet uns erneut die Möglichkeit Erfahrungen, praktisches Wissenund Kenntnisse im Bereich der beruflichen Rehabilitation mit den Kollegen aus Österreich undDeutschland auszutauschen.Mit dem EU-Beitritt verabschieden wir ein neues Gesetz zur beruflichen Rehabilitationund Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Mit diesem Gesetz möchten wir einestabile Grundlage für die Erstellung eines effizienten Systems der beruflichen Rehabilitation undBeschäftigung von Menschen mit Behinderung in unserem Land legen. Kroatien muss wegennegativen Populationstrends und der immer älter werdenden Bevölkerung die Erwerbsfähigkeitvon allen Personen erhalten. Eines der Ziele ist, so viel wie möglich Menschen mit Behinderungzu beschäftigen, ihnen zu ermöglichen sich in die Arbeitswelt einzugliedern und sie nicht in eineBevölkerungsschicht zu verwandeln, die Pensionen bezieht und nicht aktiv ist.Das neue Gesetz führt in Kroatien eine allumfassende systematische berufliche Rehabilitationein. Das Gesetz soll die Arbeit von Menschen mit Behinderung auf dem offenen Arbeitsmarkt alseine Regel und nicht als eine Ausnahme fördern und die Einrichtungen für berufliche Rehabilitationmüssen die Arbeitnehmer für den Arbeitsmarkt ausbilden und vorbereiten.Strategische Prioritäten des neuen Gesetzes zur beruflichen Rehabilitation und Beschäftigungvon Menschen mit Behinderung sind: ein Quotensystem für Beschäftigung im Privatsektor undein Beaufsichtigungssystem dafür, sowie Geldstrafen für Arbeitgeber, die keine Menschen mitBehinderung beschäftigen. In Kroatien muss eine einheitliche Zentralstelle für die Begutachtunggegründet werden, um so die Kriterien abzugleichen und die Wiederholung von solchen8

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