Lessico - Administration
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der Einführung der Standesregeln erhöhte der<br />
VSV die Qualitätsansprüche weiter; er ist die<br />
einzige Selbstregulierungsorganisation (SRO),<br />
die nicht nur die Einhaltung der Geldwäschereirichtlinien<br />
überprüft, sondern beispielsweise<br />
auch das einwandfreie Geschäftsgebaren.<br />
Ansprechpartner<br />
von Behörden und Banken<br />
In kürzester Zeit wurde der VSV als Ratgeber<br />
in die verschiedensten Vernehmlassungen miteinbezogen.<br />
Auch sprachen Vertreter des VSV<br />
bei der Eidgenössischen Kartellkommission<br />
vor, die das damalige System der Courtage-<br />
Konvention sowie die Gebühren der Banken<br />
untersuchte. Die vielen Sitzungen bei Banken<br />
trugen dazu bei, ihnen unsere Bedürfnisse<br />
zu vermitteln, was dem Berufsstand Vorteile<br />
brachte. An den Besuch beim damaligen<br />
Bundesrat Kaspar Villiger erinnern sich sicher<br />
einige Vorstandsmitglieder. Er äusserte sich<br />
sehr angetan über die Vermögensverwalter<br />
und deren direktes und indirektes Steuerpotenzial<br />
und ermöglichte uns Verhandlungen<br />
mit der Mehrwertsteuerverwaltung, die auf<br />
höchster Ebene geführt wurden.<br />
Natürlich ist mit der Mitgliedschaft beim<br />
VSV auch Publizität verbunden. Schon früh<br />
beschloss der Vorstand, dass die Mitgliederliste<br />
nicht anonym bleiben solle. Dies bringt<br />
manchmal unliebsame Post in den Briefkasten<br />
und vielleicht den einen oder anderen<br />
Telefonanruf mehr als nötig. Die Gründer des<br />
VSV waren aber schon immer der Meinung,<br />
dass Vermögensverwalter wie die Mitglieder<br />
des VSV, die ihr Geschäft seriös betreiben,<br />
nichts zu verbergen haben. Es geht hier um<br />
Transparenz. Diese ist es, die nicht zuletzt<br />
auch die Kunden interessiert. Transparenz<br />
bedeutet nicht, dass die Vermögensverwalter<br />
die Namen ihrer Kunden preisgeben müssen.<br />
Sie äussert sich zum Beispiel darin, dass diese<br />
die Ergebnisse ihrer Anlagen nach festgeschriebenen<br />
Standards feststellen und messen<br />
und damit Vergleichbarkeit schaffen.<br />
Was bleibt zu tun? – Die Ziele des VSV<br />
Als oberste Ziele legte der VSV bei seiner<br />
Gründung die Anerkennung des Status des<br />
Vermögensverwalters sowie seine Anerkennung<br />
als Berufsgeheimnisträger fest. Diese<br />
Ziele sollten durch folgende Massnahmen erreicht<br />
werden, die auch in den Statuten des<br />
Verbands festgehalten worden sind:<br />
• Intensivierung der Kontakte mit Behörden<br />
und Politik,<br />
• Verbesserung der Kommunikation intern<br />
und extern,<br />
• Ermittlung von Kennziffern,<br />
• Schaffen von neuen Vorteilen für unsere<br />
Mitglieder.<br />
Der Vorstand reichte in diesem Sinn schon<br />
vor mehr als zwölf Jahren das Grundlagenpapier<br />
«Vorschlag für eine gesetzliche Anerkennung<br />
des Status des Vermögensverwalters»<br />
beim damaligen Bundesrat und Finanzminister<br />
Otto Stich und der Eidgenössischen<br />
Bankenkommission ein. Gleichzeitig wurden<br />
Journalisten auf unser Anliegen aufmerksam<br />
gemacht. Was die Ermittlung von Kennziffern<br />
anbelangt, so wurde einmal ein Versuch gestartet,<br />
die Assets-under-Management, Anzahl<br />
beschäftigte Mitarbeiter, Lohnsumme<br />
und Ertrag aus der Vermögensverwaltungstätigkeit<br />
zu ermitteln. Diese Zahlen sollten<br />
dem Verband helfen, bei wichtigen Fragen<br />
seine Wichtigkeit zu untermauern. Der Vergleich<br />
mit anderen Mitbewerbern wäre aus<br />
externer Sicht noch immer zu begrüssen.<br />
Der Berufsstand des Vermögensverwalters<br />
ist mittlerweile anerkannt. Mit der Schaffung<br />
des Diploms «Eidgenössisch diplomierter Vermögensverwalter<br />
und Finanzanalyst» ist die Berufsbezeichnung<br />
inzwischen sogar geschützt.<br />
Die Anerkennung als Berufsgeheimnisträger,<br />
mit der die Unterstellung unter das Bankgeheimnis<br />
einherginge, wird aber wahrscheinlich<br />
noch lange ein Wunschtraum bleiben.<br />
Verbandsgeschichte 51