04.12.2012 Views

Lessico - Administration

Lessico - Administration

Lessico - Administration

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

Die Eigenverantwortung des unabhängigen<br />

Vermögensverwalters verlangt, dass er die<br />

Grundsätze der Unabhängigkeit beachtet.<br />

Adressat der Unabhängigkeitsverpflichtung<br />

ist also nicht nur das Unternehmen, sondern<br />

der einzelne Vermögensverwalter als berufstätiges<br />

Individuum. Nur so kann die Unabhängigkeit<br />

des Vermögensverwalters von<br />

den Inhabern des Unternehmens gewährleistet<br />

werden. 23)<br />

Die Eigenverantwortung ist eine Verpflichtung<br />

des unabhängigen Vermögensverwalters<br />

gegenüber seinem Unternehmen und<br />

sich selbst. Die Standesregeln schränken ihn<br />

nicht darin ein, seine eigenen wirtschaftlichen<br />

Interessen zu verfolgen. Die wirtschaftliche<br />

Sicherheit und das Streben nach eigenem<br />

Vermögen sind legitime Interessen,<br />

welche die Unabhängigkeit grundsätzlich<br />

nicht in Frage stellen. 24) Art, Mass und Quellen<br />

der dem unabhängigen Vermögensverwalter<br />

für seine Tätigkeit zufliessenden<br />

Vermögensvorteile bergen dennoch ein erhöhtes<br />

Potenzial für Konflikte zwischen Auftraggeber<br />

und Beauftragtem. Dem lässt sich<br />

nur mit Transparenz wirksam begegnen. Entsprechend<br />

enthalten die Standesregeln des<br />

68 Ethik in der Vermögensverwaltung<br />

VSV und deren Ausführungsbestimmungen<br />

auch zahlreiche weitere Vorschriften zur<br />

Transparenz der Beziehungen zwischen Kunde<br />

und Vermögensverwalter. Diese Bestimmungen<br />

verlangen die Aufklärung über die<br />

Risiken, die mit bestimmten Anlagestrategien<br />

oder einzelnen Anlagegeschäften verbunden<br />

sind. 25) Sie stellen Anforderungen an den<br />

schriftlich abzuschliessenden Vermögensverwaltungsvertrag<br />

26) unter Einschluss von Vorschriften<br />

zur Honorierung 27) und Behandlung<br />

von Retrozessionen 28) sowie Einhaltung von<br />

Vorschriften zum Vollmachtsumfang. 29)<br />

23) Damit kann z.B. auch die in der Vermögensverwaltung tätige Tochtergesellschaft einer Banken- oder<br />

Versicherungsgruppe durchaus unabhängig sein.<br />

24) Es sei hier an den berühmten Adam Smith (vgl. Fn. 19) zugeschriebenen Ausspruch erinnert, dass er,<br />

wenn es darum gehe, ein gutes Brot zu kaufen, sich lieber darauf verlasse, dass der Bäcker seine wirtschaftlichen<br />

Interessen gut wahrnehme, als auf dessen Nächstenliebe.<br />

25) Vgl. Ausführungsbestimmung Nr. 44, die mit ihrem integralen Ansatz (Miteinbezug der gesamten Vermögenssituation)<br />

über die in Art. 11 des Börsengesetzes (BEHG) festgelegte Risikoaufklärungspflicht hinausgeht.<br />

26) Vgl. Art. 10 Standesregeln, Ausführungsbestimmung Nr. 53 und Anhang B sowie die Festlegung von bei<br />

Vermögensverwaltung nach freiem Ermessen einzusetzenden Anlageinstrumenten gemäss Ausführungsbestimmung<br />

Nr. 54 und Anhang C.<br />

27) Vgl. Ausführungsbestimmung Nr. 57, welche nicht absolut geltende Maximalhonorare vorschreibt, sondern<br />

einen Honorarrahmen für die reine Portfolioverwaltung festlegt und verlangt, dass Honorare für andere<br />

oder weitergehende Dienstleistungen im Rahmen der Vermögensbetreuung ausdrücklich und schriftlich zu<br />

vereinbaren sind.<br />

28) Vgl. Ausführungsbestimmung Nr. 56: Für die wirtschaftliche Begründung von Vergütungen Dritter an unabhängige<br />

Vermögensverwalter kann auf den Artikel des Autors in denaris 2/2005, Seite 23, verwiesen werden.<br />

29) Vgl. Ausführungsbestimmung Nr. 45, die das Führen von so genannten «überschiessenden Vollmachten»<br />

soweit untersagt, als sie nicht durch Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen gerechtfertigt sind.<br />

Die Bestimmung verlangt von den Mitgliedern, sich nicht zu Handlungen ermächtigen zu lassen, die ausserhalb<br />

ihres Auftrages stehen.

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!