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8 Statements<br />
Oben Hotel Moserhof,<br />
St. Georgen bei Schenna<br />
(Bestand)<br />
Unten Einer der Projektvorschläge,<br />
Arch. Sabine<br />
Valtingojer<br />
Roland Dellagiacoma<br />
Der Landesbeirat für<br />
Baukultur und Landschaft<br />
Südtirol hat ein freiwilliges Beratungsgremium<br />
für Bauherren und Baubehörden<br />
Beim Bauen in unserem Land geht es<br />
meist um „Kubatur“ und weniger um Landschaft.<br />
Die Landschaft beginnt bestenfalls<br />
außerhalb der Stadt- und Dorfgrenze. Ab<br />
hier darf der Landschaftsschutz begrenzt<br />
mitreden – über Standort und formale<br />
Gestaltung des Gebauten. Die Mehrzahl<br />
der Entscheidungen über die gebaute Qualität<br />
in unserer Landschaft, und zwar innerund<br />
außerhalb unserer Dörfer und Städte,<br />
wird von den 116 Gemeindebaukommissionen<br />
getroffen und nur für einen Bruchteil<br />
der Bauvorhaben von den zuständigen<br />
Landesämtern und der Landesregierung.<br />
Die Gemeindebaukommissionen sind überwiegend<br />
mit Laien besetzt, die mit ihrer<br />
Aufgabe häufig überfordert sind: Bevorzugt<br />
wird „ortsübliche“ Architektur, die<br />
dem vermuteten Durchschnittsgeschmack<br />
der Mehrheit der Gemeindebewohner entspricht.<br />
Gute, funktionsbezogene, ortsgerechte<br />
und zeitgemäße Architektur ist nur<br />
schwer durchzusetzen. Aber auch die Entscheidungen<br />
der Landesgremien sind nicht<br />
immer nachvollziehbar und Schuldzuweisungen<br />
gleich bei der Hand: Der Paragrafendschungel<br />
des Raumordnungsgesetzes<br />
mit seinen jährlichen Anlassartikeln,<br />
die Geometer und Architekten, denen volle<br />
Auftragsbücher offensichtlich wichtiger sind<br />
als architektonische Qualität, die kleinen<br />
und großen Bauspekulanten im Filz mit Gemeinde-<br />
und Landespolitik, die Generalunternehmer,<br />
die schlüsselfertige Projekte<br />
von der Stange verkaufen usw. Schuldzuweisungen<br />
führen allerdings weder zu<br />
anspruchsvollerer Architektur noch zu einem<br />
verantwortungsvolleren Umgang mit<br />
der Landschaft. In letzter Zeit häufen sich<br />
die Bemühungen und Initiativen um mehr<br />
Baukultur im Land: Offensichtlich ist eine<br />
Schmerzgrenze erreicht. Auch die Landesabteilung<br />
für Natur und Landschaft beteiligt<br />
sich aktiv an der zunehmenden öffent-<br />
März Marzo 2006 <strong>turrisbabel</strong> <strong>69</strong><br />
lichen Diskussion rund um die baulichen<br />
Eingriffe in die Landschaft. Die von ihr initiierte<br />
Einsetzung des Landesbeirates für<br />
Baukultur und Landschaft ist ein Meilenstein<br />
auf dem vermutlich langen Weg zu<br />
einer identitätserhaltenden Landschaftsentwicklung.<br />
Der Beirat soll dazu beitragen,<br />
die Bevölkerung für eine anspruchsvolle,<br />
zeitgemäße Weiterentwicklung der gebauten<br />
Landschaft zu sensibilisieren. Durch die<br />
hochkarätige Besetzung und die Außensicht<br />
der Beiratsmitglieder ohne wirtschaftliche<br />
Bindungen zum lokalen Baugeschehen<br />
ist ein Beitrag zur Objektivierung der<br />
Begutachtung orts- und landschaftsrelevanter<br />
Eingriffe zu erwarten. Aus der Erfahrung<br />
von Gestaltungsbeiräten im deutschsprachigen<br />
Ausland ist die Begutachtung durch<br />
den Beirat häufig eine Unterstützung der<br />
Projektanten bei der Durchsetzung von Planungsqualität<br />
– so schwer diese im Einzelfall<br />
auch zu definieren sein mag. Die Beratung<br />
sollte auch zu einer Beschleunigung<br />
der Genehmigungsverfahren führen.<br />
Organisation und Arbeitsweise<br />
Der Beirat berät private und öffentliche<br />
Bauwerber und Baubehörden in Gemeinde<br />
und Land aufgrund freiwilliger Nachfrage.<br />
Er nimmt Stellung zu ausgewählten Bauanträgen<br />
und gibt Anregungen zur Gesamtkonzeption<br />
von Bauprojekten. Die Mitgliedschaft<br />
im Beirat gilt für drei Jahre und kann<br />
nur einmal um weitere drei Jahre verlängert<br />
werden. Damit der Landesbeirat wirklich<br />
unabhängig und objektiv seine Aufgaben<br />
erfüllen kann, gilt für seine Mitglieder<br />
während ihrer Amtsdauer ein Projektierungsverbot<br />
innerhalb Südtirols. Ausgenommen<br />
davon ist lediglich die Teilnahme<br />
an öffentlichen Wettbewerben.<br />
Welche Projekte werden vorgelegt?<br />
Projektvorhaben, die aufgrund ihrer<br />
Größe und/oder ihres Standortes relevante<br />
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild<br />
zur Folge haben. Die Projekte