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Sozialbericht 2012 - Betrieb für Sozialdienste Bozen

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Dienststelle für Vormundschaften, Beistandsverfahren und SachwalterschaftenDie Dienststelle für Vormundschaften, Beistandsverfahren und Sachwalterschaften des Rechtsamtes wurdeim Jahr 2010 eingeführt. Auch im Jahr <strong>2012</strong> wurden der Dienststelle von den einzelnen Ämtern/Dienstendes BSB zahlreiche Gesuche um Gewährung eines Rechtsschutzes für die unzurechnungsfähigen Nutzerdes BSB übermittelt.Die Dienststelle kümmert sich:−−um alle Verfahren im Zusammenhang mit der Ernennung eines Vormundes, Beistands oder Sachwalters,die für die <strong>Betrieb</strong>seinrichtungen (Abteilung Altersheime und Amt für Menschen mit Behinderung und inpsychischer Notlage) als angemessen eingestuft werden. Ebenso werden diese Verfahren für die Nutzer derDienste in den Sozialsprengelsitzen übernommen, die bereits von den Sozialassistenten betreut werden;−−um die fallbezogene und allgemein gehaltene Beratung der ernannten Sachwalter, Beistände und Vormünderwie auch der Bürger und Familien derjenigen Personen, die betreut und rechtlich geschützt werdenmüssen und Nutzer von <strong>Betrieb</strong>sdiensten sind.Tab. 114 | Sachwalter – Anzahl der, von der Dienststelle betreuten und abgegebenen, Fälle 2011-<strong>2012</strong>Betreute zu Jahresbeginn20(31.12.2011)(+) Fallübernahmen im Jahr <strong>2012</strong> 25(-) Fallabgaben im Jahr <strong>2012</strong> 1= Betreute zu Jahresende *44(31.12.<strong>2012</strong>)*Anzahl der Fälle die im Jahr 2013 weiter betreut werden: 15Im April <strong>2012</strong> hat die, dem Rechtsamt untergeordnete Dienststelle für Vormundschaften, Beistandsverfahrenund Sachwalterschaften die Zuständigkeit für die Vormundschaft von Minderjährigen an die Generaldirektionabgetreten. Die Generaldirektion kümmert sich seither direkt und durch die - eventuell auch vorübergehende- Übernahme der Vormundschaft um jene schwerwiegenden Fälle, in denen keine anderenErnennungsmöglichkeiten gegeben sind. Auf diese Weise werden die Notfälle unverzüglich bearbeitet unddie unmittelbaren Bedürfnisse der Betroffenen erfüllt.Kontrolle der EigenerklärungenWie in den geltenden Vorschriften und insbesondere im DPR Nr. 445/2000 i. g. F. vorgeschrieben, nimmtder <strong>Betrieb</strong> systematisch Stichprobenkontrollen und gezielte Kontrollen an den Eigenerklärungen in denAnsuchen um die Inanspruchnahme der Dienste und Einrichtungen des <strong>Betrieb</strong>s vor.Die Kontrollen erfolgen zum Großteil auf elektronischem Wege (Meldeamt, NISF, Wohnbauinstitut, AutonomeProvinz <strong>Bozen</strong> – Amt für Sozialfürsorge und Sozialversicherungen und Kataster) oder durch die Anforderungvon Informationen (schriftliche Bescheinigung) bei anderen öffentlichen Ämtern und Bescheinigungsinstituten(Arbeitsamt, Gemeindepolizei, Schulen, Amt für Zwei- und Dreisprachigkeit, usw.).2ORGANISATION UND ENTWICKLUNGFig. 115 | Kontrolle der Eigenerklärungen / Nicht-Übereinstimmungen 2007–<strong>2012</strong>4.0003.5003.0002.5002.0001.5003.624 3.4413.4182.7962.957Anzahl n. controlli Kontrollen sulle1.912EigenerklärungautocertificazioniAnzahl n. casi di niht non überstimmenderconformitàErklärungen1.000500230 310 201 312 27231202007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong>Das Personal und die Finanzressourcen | 2.1 ORGANISATION UND ENTWICKLUNG 305

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