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Sozialbericht 2012 - Betrieb für Sozialdienste Bozen

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¬ Zukunftsperspektiven und DenkansätzeAlle Dienste im Bereich Kleinkinder und Familien werden sich in naher Zukunft immer mehr parallel zueinanderentwickeln. Dies ist hauptsächlich auf die unmittelbar bevorstehenden Erlass eines neuen SüdtirolerLandesgesetzes zur Förderung und Unterstützung der Familien zurückzuführen. Das Land Südtirol willdie Familie als Ressource aufwerten und sie durch eine Vielzahl an Maßnahmen und Tätigkeiten in allenLebensphasen unterstützen. Mit dem erwähnten Landesgesetz wird auch ein neues Beitragssystem fürdie Kleinkindbetreuung von Seiten der Gemeinden (Kinderhorte, Kindertagesstätten, Tagesmutterdienst 4 )eingeführt. Die Beiträge werden nicht mehr anhand der Einnahme- und Ausgabevoraussichten bzw. derentsprechenden Abrechnungen, sondern durch die Auszahlung eines Stundenbetrages nach erbrachtenStunden berechnet und durch einen eigens eingeführten Kleinkinderbetreuungsfonds (der Fonds setzt sichzu gleichen Teilen aus Gemeinde- und Landesgeldern zusammen) finanziert. Die Kosten für die Tarifbegünstigungwerden vom Land Südtirol übernommen.Das neue System könnte zu einer Senkung der Beiträge zugunsten der Gemeinden für die Kleinkindbetreuungund damit zur Notwendigkeit für den BSB führen, das System der direkt geführten Einrichtungen(Kinderhorte) und der, den Sozialgenossenschaften übertragenen, Einrichtungen (Kindertagesstätten)grundlegend zu ändern. Dies alles würde in einem, wie oben beschrieben, schwierigen Kontext erfolgen:die Kinderhorte sind nicht zu 100% ausgelastet, die Kindertagesstätten verbuchen <strong>2012</strong> erstmals einenRückgang in den angeforderten/erbrachten Stunden und, ein nicht unwesentlicher Faktor: die privatsozialenTräger sind - dies beweisen die zahlreichen <strong>Betrieb</strong>skrippen (insgesamt 85 Plätze, folgendermaßenaufgeteilt: Sozialgenossenschaft „Coccinella“: 1 Krippe für ca. 17 Kinder in der Frontkämpferstraße; SozialgenossenschaftBabycoop: 1 Krippe für ca. 18 Kinder in der Gaismairstraße; Genossenschaft casa BimboTagesmutter: 1 Krippe für ca. 20 Kinder im Bozner Krankenhaus und 2 Krippen für ca. 30 Kinder in der Gaismairstraße)- mit einem sehr starken Dienstangebot vertreten.Nebst der Beitragsänderung für die ordentliche Führung muss auch hervorgehoben werden, dass der Kinderhortdienstseit dem Jahr 2010 keine Landesbeiträge für Investitionen bezieht. Dies bedeutet, dass alleAusgaben für strukturelle Anpassungsarbeiten, Umbauten, Beschaffung von Liegenschaften und für dieaußerordentliche Instandhaltung von der Stadtgemeinde <strong>Bozen</strong> bzw. vom BSB bestritten werden.Die Beitragssenkung zugunsten der Einrichtungen und der gleichzeitige Ausbau der direkten Förderung derFamilien im Sinne des Landesgesetzes zur Förderung und Unterstützung der Familien treten in einem historischenZeitraum ein, in dem bereits klargestellt worden ist, dass sich der Besuch von Kleinkindeinrichtungenin den ersten drei Lebensjahren positiv auf die kognitiven- und Verhaltensfähigkeiten und Fertigkeitenauswirkt und dass die besuchenden Kinder gegenüber den nichtbesuchenden Kindern klar im Vorteil sind.Diese Vorteile treten besonders deutlich bei Kindern aus benachteiligten Familien und Familien mit geringemBildungsniveau auf (Ergebnisse der Forschung „Esiti scolastici e comportamentali, famiglia e serviziper l‘infanzia, Daniela Del Boca und Silvia Pasqua, Fondazione Agnelli, Dezember 2010. Bei dieser Forschungwurden verschiedene, statistische Quellen und insbesondere die Ergebnisse der Invalsi Tests an den zweitenund fünften Volksschulklassen aus dem Jahr 2009/2010 miteinander verglichen).Ein weiterer konstanter Aspekt seit der Einführung des integrierten Systems Kinderhorte - Kindertagesstättenist in der Rolle des BSB zu finden: einerseits agiert der BSB in seiner Funktion als Träger der Kinderhorteals Partner der gemeinnützigen Organisationen und Träger der Kindertagesstätten, andererseits agiert derBSB als Geldgeber ebendieser Kindertagesstätten und ist damit als Garant auch für die entsprechende Kontrollezuständig.Die finanziellen Aspekte spielen auch im Rahmen der Familienberatungsstellen und der zukünftigen Entwicklungder Beratungsleistungen eine große Rolle. Da es sich um eine delegierte Funktion handelt, werdendie Ausgaben zu 100% vom Land Südtirol durch die Delegierung an die Trägerkörperschaften der <strong>Sozialdienste</strong>bestritten. Die Finanzierung der Familienberatungsstellen ist - mit Ausnahme der ASTAT - Anpassung- seit Jahren blockiert, wodurch die programmierte Entwicklung - insbesondere in einigen, für dieFamilienbetreuung strategischen Sektoren faktisch verhindert wird.1KLEINKINDER UND FAMILIE4 Der Tagesmutterdienst fällt derzeit noch in den Zuständigkeitsbereich des Landes, wird aber den Gemeinden übertragen die sich - wie beiden Kinderhorten und Kindertagesstätten - für eine direkte Führung oder die Abtretung an andere Dienstträger entscheiden könnenDIE SOZIALDIENSTE DES BSB | 1.1 KLEINKINDER UND FAMILIE 47

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