13.07.2015 Views

Sozialbericht 2012 - Betrieb für Sozialdienste Bozen

Sozialbericht 2012 - Betrieb für Sozialdienste Bozen

Sozialbericht 2012 - Betrieb für Sozialdienste Bozen

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

−−Auf Anfrage der Bozner Quästur - Einwanderungsbüro - wurden im Jahr <strong>2012</strong> die Gesuche angenommen,die von Seiten der Angehörigen von, den <strong>Sozialdienste</strong>n nicht bekannten, nicht begleiteten, ausländischenMinderjährigen an das Amt für ausländische Minderjährige in Rom gemäß Art. 32, Absatz 1/bis desgesetzesvertretenden Dekretes Nr. 286/1998 i. g. F. gestellt worden sind: gemäß den neuen Gesetzesvorschriftenist der Aufenthalt in Italien von ausländischen Minderjährigen, die die Volljährigkeit erreichenfür den Zeitraum von drei Jahren möglich, sofern sie an einem zweijährigen Projekt teilnehmen und dasAmt für ausländische Minderjährige ein positives Gutachten ausstellt.Daten zu den Nutzern und den Leistungen der Wohngemeinschaft und des Dienstes “Betreutes Wohnen”Der Verein La Strada – Der Weg führt über ein Abkommen die Wohngemeinschaft “Landesjugendwohnheim”und, nach Zuschlagserteilung im Rahmen eines entsprechenden Vergabeverfahrens, seit Juni <strong>2012</strong>auch den Dienst “Betreutes Wohnen” in der Cesare Battisti - Straße.Der Hauptunterschied zwischen den beiden Einrichtungen liegt im Selbstständigkeitsgrad der beherbergtenMinderjährigen, die aufgrund von sozialen-, familiären- und Beziehungsschwierigkeiten aufgenommenwerden. Die Wohngemeinschaft beherbergt Minderjährige, die zu ihrer persönlichen und sozialen Entfaltungund Entwicklung eine dauerhafte Unterstützung benötigen: die Arbeitskräfte sind 24 Stunden am Tag,sieben Tage die Woche in der Einrichtung anwesend.Im Dienst “Betreutes Wohnen”, der auch unter der Bezeichnung “Wohnungen für Minderjährige mit hoherAutonomie” bekannt, werden Minderjährige mit einem hohen Selbstständigkeitsgrad aufgenommen, diein pädagogischer Hinsicht und insbesondere bei der praktischen Organisation ihres Soziallebens, des Schulungs-und Arbeitslebens und des Wohnlebens unterstützt werden müssen.Fig. 31 | Nutzer der Wohneinrichtungen - <strong>2012</strong>ÖffnungstageNutzer imJahrAnwesenheitenAufnahmekapazitätAuslastungsgraddurchschn.AnwesenheitWohngemeinschaft “Focolare“(gemischt)9 366 27 1.736 52,7% 4,7Betreutes Wohnen - C.Battisti - Straße (für junge5 214 6 739 69,1% 3,5Frauen)*Insgesamt 14 290 33 2.475 60,9% 8,2* am 1. Juni <strong>2012</strong> geöffnetDie Wohngemeinschaft hat im Jahr <strong>2012</strong> 27 Minderjährige aufgenommen. Die Zahl der Nutzer ist im Vergleichzum Vorjahr um 28% gestiegen. Die Anwesenheiten und damit auch der Auslastungsgrad sind ebenfallsgestiegen und zwar von 42,2% im Jahr 2011 auf 52,7% im Jahr <strong>2012</strong>.Auch im Jahr <strong>2012</strong> war das Phänomen vorhanden, das den BSB zu einer Forschung in Bezug auf die Nutzung- von Seiten der Sozialassistenten der Sozialsprengelsitze - der Wohneinrichtungen außerhalb desLandes und die Nutzung der Wohngemeinschaft „Focolare“ veranlasst hat. Die Bozner Wohneinrichtungwird nicht für die Minderjährigen der Stadt genutzt, die oft zu anderen Wohneinrichtungen, auch außerhalbdes Landesgebietes, weitergeleitet werden: dadurch ergeben sich für den BSB einerseits die Führungskostenfür das Landesjugendwohnheim für welches - als spezialisierte, landesübergreifende Einrichtung- von den übermittelnden Bezirksgemeinschaften kein Beitrag gefordert wird (es wird jeweils nur die Hälfteder Kosten zu Lasten des Justizministeriums fakturiert, wenn die Aufnahme von der zuständigen Gerichtsbehördeangeordnet wird) und andererseits auch die Kosten zur Deckung der Tagessätze zur Unterbringungin den Einrichtungen außerhalb und innerhalb des Landes die - nach Akkreditierung durch das Land Südtirol- von privatsozialen Trägern geführt werden und Bozner Minderjährige aufnehmen. Die Forschung hatergeben, dass im Jahr <strong>2012</strong> von insgesamt 28 Aufnahmen in Einrichtungen außerhalb des Landes nur 14vom Jugendgericht aus pädagogischen- und/oder Sicherheitsgründen angeordnet worden waren. In denrestlichen 14 Fällen hat der Sozialassistent die Unterbringung in einer Einrichtung außerhalb des Landesangeordnet, weil im Land keine geeignete sozialsanitäre Einrichtung vorhanden oder die Notwendigkeitgegeben war, die Minderjährigen von der Familie/aus dem sozialen Kontext zu entfernen.1MINDERJÄHRIGEDIE SOZIALDIENSTE DES BSB | 1.3 MINDERJÄHRIGE 83

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!