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Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 10 Grundlagen<br />

plan aufgezeigt. Durch nachrichtliche Übernahmen und Vermerke werden Planungen<br />

und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften<br />

festgesetzt bzw. in Aussicht genommen sind, in den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

aufgenommen.<br />

Dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB ein Erläuterungsbericht<br />

beigefügt. In dem Erläuterungsbericht sind die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen<br />

Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Erläuterungsbericht ist mit<br />

seinen Texten und Beiplänen bzw. Themenkarten nicht gesetzlicher Bestandteil<br />

des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s, jedoch nimmt der Bericht an allen Verfahrensschritten<br />

der Planaufstellung teil. Bei inhaltlichen Änderungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />

ist der Erläuterungsbericht entsprechend fortzuschreiben.<br />

A.2 Anlass und Planerfordernis<br />

A.2.1 Planerisches Erfordernis<br />

Hohe Zahl von Änderungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />

Der bisherige <strong>Flächennutzungsplan</strong> der Stadt <strong>Bottrop</strong> wurde am 14.02.1984 vom<br />

Rat der Stadt <strong>Bottrop</strong> beschlossen. Mit Verfügung vom 10.05.1984 erteilte der<br />

Regierungspräsident in Münster die Genehmigung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es.<br />

Wirksam wurde der <strong>Flächennutzungsplan</strong> mit der Bekanntmachung der Genehmigung<br />

am 23.05.1984.<br />

Eine erste Initiative zur Änderung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es erfolgte 1986 in<br />

Zusammenhang mit der Stilllegung der Zeche und Kokerei Jacobi. Das Änderungsverfahren<br />

konnte, da die Frage der Altlastensanierung nicht geklärt war,<br />

über mehrere Jahre nicht weitergeführt werden.<br />

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz beauftragte in seiner Sitzung<br />

am 10.08.1989 die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />

für 29 Bereiche einzuleiten. Bis heute sind rund 50 Änderungsverfahren<br />

abgeschlossen worden.<br />

Gegenüber dem 1984 wirksam gewordenen <strong>Flächennutzungsplan</strong> haben sich in<br />

den zurückliegenden 15 Jahren eine Vielzahl von teilräumlichen Änderungen ergeben,<br />

wobei besonders die Aufgabe der Bergbauflächen Prosper III, Jacobi und<br />

Arenberg-Fortsetzung, aber auch die Fläche der Hüls AG das Nutzungsgefüge in<br />

<strong>Bottrop</strong> verändert hat. Der Filmpark, das Alpincenter am Tetraeder und weitere<br />

private Investitionen haben für die Gesamtstadt und seine Teilräume bedeutende<br />

Entwicklungsimpulse gebracht.<br />

Ausgeschöpfter Entwicklungsrahmen und neue Entwicklungsperspektiven<br />

Der heute relativ enge Entwicklungsrahmen, den der bisherige <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

bietet, kann zwar ständig durch Einzeländerungen erweitert werden, doch<br />

findet damit vor Ort keine vorbereitende Bauleitplanung statt, die ein schnelles,<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung

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