Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 10 Grundlagen<br />
plan aufgezeigt. Durch nachrichtliche Übernahmen und Vermerke werden Planungen<br />
und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften<br />
festgesetzt bzw. in Aussicht genommen sind, in den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
aufgenommen.<br />
Dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB ein Erläuterungsbericht<br />
beigefügt. In dem Erläuterungsbericht sind die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen<br />
Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Erläuterungsbericht ist mit<br />
seinen Texten und Beiplänen bzw. Themenkarten nicht gesetzlicher Bestandteil<br />
des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s, jedoch nimmt der Bericht an allen Verfahrensschritten<br />
der Planaufstellung teil. Bei inhaltlichen Änderungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />
ist der Erläuterungsbericht entsprechend fortzuschreiben.<br />
A.2 Anlass und Planerfordernis<br />
A.2.1 Planerisches Erfordernis<br />
Hohe Zahl von Änderungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />
Der bisherige <strong>Flächennutzungsplan</strong> der Stadt <strong>Bottrop</strong> wurde am 14.02.1984 vom<br />
Rat der Stadt <strong>Bottrop</strong> beschlossen. Mit Verfügung vom 10.05.1984 erteilte der<br />
Regierungspräsident in Münster die Genehmigung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es.<br />
Wirksam wurde der <strong>Flächennutzungsplan</strong> mit der Bekanntmachung der Genehmigung<br />
am 23.05.1984.<br />
Eine erste Initiative zur Änderung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es erfolgte 1986 in<br />
Zusammenhang mit der Stilllegung der Zeche und Kokerei Jacobi. Das Änderungsverfahren<br />
konnte, da die Frage der Altlastensanierung nicht geklärt war,<br />
über mehrere Jahre nicht weitergeführt werden.<br />
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz beauftragte in seiner Sitzung<br />
am 10.08.1989 die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />
für 29 Bereiche einzuleiten. Bis heute sind rund 50 Änderungsverfahren<br />
abgeschlossen worden.<br />
Gegenüber dem 1984 wirksam gewordenen <strong>Flächennutzungsplan</strong> haben sich in<br />
den zurückliegenden 15 Jahren eine Vielzahl von teilräumlichen Änderungen ergeben,<br />
wobei besonders die Aufgabe der Bergbauflächen Prosper III, Jacobi und<br />
Arenberg-Fortsetzung, aber auch die Fläche der Hüls AG das Nutzungsgefüge in<br />
<strong>Bottrop</strong> verändert hat. Der Filmpark, das Alpincenter am Tetraeder und weitere<br />
private Investitionen haben für die Gesamtstadt und seine Teilräume bedeutende<br />
Entwicklungsimpulse gebracht.<br />
Ausgeschöpfter Entwicklungsrahmen und neue Entwicklungsperspektiven<br />
Der heute relativ enge Entwicklungsrahmen, den der bisherige <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
bietet, kann zwar ständig durch Einzeländerungen erweitert werden, doch<br />
findet damit vor Ort keine vorbereitende Bauleitplanung statt, die ein schnelles,<br />
Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung