Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 119 Darstellungen<br />
D.5 Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf<br />
Rechtslage<br />
Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> ist die Ausstattung des Gemeindegebietes mit Einrichtungen<br />
und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen<br />
und privaten Bedarfs, insbesondere mit den der Allgemeinheit dienenden<br />
baulichen Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs darzustellen. Dabei ist,<br />
unabhängig von der Rechtsform des Trägers der Einrichtung, die öffentliche Aufgabenwahrnehmung<br />
für die Darstellung im <strong>Flächennutzungsplan</strong> maßgebend.<br />
Die Darstellung der Gemeinbedarfseinrichtungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> erfolgt<br />
aufgrund der Bedeutung der Anlagen für das gesamte Gemeindegebiet und zeigt<br />
somit die infrastrukturelle Grundausstattung der Stadt auf. Dabei sind kleinere<br />
Anlagen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit der Festsetzung von Baugebieten<br />
in Bebauungsplänen zur Gebietsversorgung in Betracht kommen, im<br />
<strong>Flächennutzungsplan</strong> nicht darzustellen. Darüber hinaus sind die Plandarstellungen<br />
auf selbstständige Einrichtungen des Gemeinbedarfs, die eigenständige Flächenansprüche<br />
aufweisen, zu beschränken.<br />
Dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> kommt durch die Darstellung der Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
hauptsächlich eine Standortvorsorge- bzw. Standortsicherungsfunktion<br />
zu. Die konkrete Planung der Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen<br />
des Gemeinbedarfs ist in erster Linie Aufgabe der sektoralen Fachplanungen.<br />
Vorgehensweise<br />
Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> der Stadt <strong>Bottrop</strong> werden die Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
von übergeordneter Bedeutung, die für die Festlegung der Grundzüge der<br />
Planung erforderlich sind, dargestellt.<br />
Die folgenden Formen von Gemeinbedarfseinrichtungen werden im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
berücksichtigt:<br />
� Gebäude und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung,<br />
� Schulen, schulische Einrichtungen und sonstige Bildungseinrichtungen,<br />
� Kindergärten und Kindertagesstätten,<br />
� sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen mit besonderer<br />
Zweckbestimmung,<br />
� gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,<br />
� kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,<br />
� Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,<br />
� sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie<br />
� Gebäude und Einrichtungen für die Feuerwehr.<br />
Die Darstellung der Gemeinbedarfsanlagen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> erfolgt in<br />
Abhängigkeit der Flächengröße der entsprechenden Einrichtung in Form von<br />
Standort- bzw. Lagebezeichnung oder als konkrete Flächenausweisung.<br />
Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung