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Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 119 Darstellungen<br />

D.5 Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf<br />

Rechtslage<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> ist die Ausstattung des Gemeindegebietes mit Einrichtungen<br />

und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen<br />

und privaten Bedarfs, insbesondere mit den der Allgemeinheit dienenden<br />

baulichen Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs darzustellen. Dabei ist,<br />

unabhängig von der Rechtsform des Trägers der Einrichtung, die öffentliche Aufgabenwahrnehmung<br />

für die Darstellung im <strong>Flächennutzungsplan</strong> maßgebend.<br />

Die Darstellung der Gemeinbedarfseinrichtungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> erfolgt<br />

aufgrund der Bedeutung der Anlagen für das gesamte Gemeindegebiet und zeigt<br />

somit die infrastrukturelle Grundausstattung der Stadt auf. Dabei sind kleinere<br />

Anlagen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit der Festsetzung von Baugebieten<br />

in Bebauungsplänen zur Gebietsversorgung in Betracht kommen, im<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> nicht darzustellen. Darüber hinaus sind die Plandarstellungen<br />

auf selbstständige Einrichtungen des Gemeinbedarfs, die eigenständige Flächenansprüche<br />

aufweisen, zu beschränken.<br />

Dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> kommt durch die Darstellung der Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

hauptsächlich eine Standortvorsorge- bzw. Standortsicherungsfunktion<br />

zu. Die konkrete Planung der Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen<br />

des Gemeinbedarfs ist in erster Linie Aufgabe der sektoralen Fachplanungen.<br />

Vorgehensweise<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> der Stadt <strong>Bottrop</strong> werden die Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

von übergeordneter Bedeutung, die für die Festlegung der Grundzüge der<br />

Planung erforderlich sind, dargestellt.<br />

Die folgenden Formen von Gemeinbedarfseinrichtungen werden im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

berücksichtigt:<br />

� Gebäude und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung,<br />

� Schulen, schulische Einrichtungen und sonstige Bildungseinrichtungen,<br />

� Kindergärten und Kindertagesstätten,<br />

� sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen mit besonderer<br />

Zweckbestimmung,<br />

� gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,<br />

� kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,<br />

� Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,<br />

� sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie<br />

� Gebäude und Einrichtungen für die Feuerwehr.<br />

Die Darstellung der Gemeinbedarfsanlagen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> erfolgt in<br />

Abhängigkeit der Flächengröße der entsprechenden Einrichtung in Form von<br />

Standort- bzw. Lagebezeichnung oder als konkrete Flächenausweisung.<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung

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