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Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 135 Darstellungen<br />

Bedingt durch den großen Flächenbedarf werden Golfplätze als besondere Form<br />

von Sporteinrichtungen dargestellt. Die bestehenden Golfanlagen werden im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Golfplatz dargestellt.<br />

Dabei handelt es sich um den Golfplatz Schwarze Heide und den auf <strong>Bottrop</strong>er<br />

Stadtgebiet gelegenen Teil des Volksgolfplatzes Jacobi.<br />

Aussagen über die Notwendigkeit der Darstellung neuer Sportanlagen lassen sich<br />

erst nach Fertigstellung des Sport- und Sportstättenentwicklungsplanes treffen.<br />

Dargestellt werden deshalb zunächst die bestehenden Sportplätze, Tennisplätze<br />

sowie Freizeitsportanlagen und Freizeiteinrichtungen.<br />

Darüber hinaus wird die ehemaligen Gewerbefläche Hölter wird als Grünfläche<br />

mit der Zweckbestimmung Sportanlage dargestellt. Durch die Verlagerung des<br />

Sportplatzes des SV Rhenania auf das Höltergelände kann das Lärmproblem am<br />

alten Standort gelöst und der zu erwartende Bedarf nach einer zusätzlichen<br />

Spielfläche befriedigt werden. Durch die Änderung der Darstellung im FNP entsteht<br />

für den Eigentümer kein Anspruch auf Entschädigung. Bei der Aufstellung<br />

eines Bebauungsplanes für eine Sportanlage kann der Eigentümer die Übernahme<br />

der Flächen durch die Stadt verlangen. Der Verkehrswert der Flächen richtet<br />

sich dann nach der <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses zulässigen bzw.<br />

ausgeübten Nutzung abzüglich der Sanierungskosten.<br />

Spielbereiche<br />

Orte wie Straßen, Plätze, Höfe und Gärten sind einer spielerischen Nutzung heute<br />

weitgehend entzogen. Soziale Nutzungsinteressen am öffentlichen Raum lassen<br />

sich gegenüber einem wachsenden wirtschaftlichen Verwertungsdruck immer<br />

schwerer durchsetzen. Im Rahmen der Neuaufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />

ist ein Spielplatzkonzept für die Stadt <strong>Bottrop</strong> erarbeitet worden, welches dazu<br />

anregen soll, Spiel und Bewegung als besonders aktive Erfahrungsform wieder<br />

zu fördern.<br />

Das Grünflächenamt hat 2001 damit begonnen ein digitales Spielplatzkataster zu<br />

erarbeiten. Erfasst wurden alle durch die Stadt <strong>Bottrop</strong> zu unterhaltenden Spielplätze<br />

nach Größe, Ausstattung mit Spielgeräten und den Maßen der zu pflegenden<br />

Flächen, dem Baumbestand und der derzeitigen Klassifizierung hinsichtlich<br />

der Versorgungsfunktion. Das erarbeitete Spielplatzkataster wurde als Grundlage<br />

für die Ermittlung des Bedarfs genutzt und wurde um die durch andere Träger<br />

unterhaltenden Spielplätze ergänzt. Dies ist die Ausgangslage für das Spielplatzkonzept<br />

der Stadt <strong>Bottrop</strong>, mit dem Ziel allen Kindern und Jugendlichen eine flächendeckende<br />

Versorgung mit Spiel- und Freiflächen wohnbereichsnah im gesamten<br />

Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen. Basis einer „bespielbaren“ Stadt<br />

sind dabei die Spielplätze, die mit ihren Angeboten die Grundversorgung sicherstellen.<br />

Öffentliche Spielplätze sollen dabei mindestens 100 qm haben und nicht größer<br />

als 4000 qm sein. Eine große Rolle spielt auch die gute Vernetzung mit dem<br />

Umfeld wie Wohnbebauung und kinderfreundliche, gefahrlose Wegeverbindungen.<br />

In NRW ist die Spielplatzplanung gesetzlich geregelt. Der Spielbereich und<br />

der Einzugsbereich ergeben sich aus folgender Klassifizierung.<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung

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