19.02.2013 Aufrufe

Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 65 Rahmenbedingungen<br />

lässig sind. Wenn die Werte nicht eingehalten werden können, sind zur Wahrung<br />

gesunder Wohnverhältnisse Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen.<br />

Im Rahmen der Planungen sind immer aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmbekämpfung<br />

an der Quelle) sowie mittelbare aktive Schallschutzmaßnahmen (Abstandsvergrößerung,<br />

Lärmschutzwall, abschirmende Bebauung, verkehrsberuhigende<br />

Maßnahmen) bevorzugt zu berücksichtigen. Kann durch diese Maßnahmen<br />

keine ausreichende Lärmminderung erzielt werden, sind zusätzlich die passiven<br />

Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster an Gebäuden, Lärmgrundrisse von<br />

Wohnungen) festzulegen. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass Flächen für Erholung<br />

oder Kinderspielplätze nach dem Stand der Technik ausreichend zu schützen<br />

durch entsprechende Maßnahmen zu schützen Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren<br />

sind Bereiche erhöhter Lärmbelastung zu kennzeichnen und<br />

Schallschutzmaßnahmen festzusetzen.<br />

Mit der dritten Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurde mit<br />

Wirkung vom 1.9.1990 der § 47a „Lärmminderungspläne“ in das Gesetz aufgenommen.<br />

Hierdurch werden die Gemeinden verpflichtet, für Gebiete, in denen<br />

schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu<br />

erwarten sind, die einwirkenden Geräuschquellen zu erfassen und ihre Auswirkungen<br />

auf die Umwelt festzustellen.<br />

Die Lärmminderungsplanung zielt vorrangig auf eine gesamtumfassende Abbildung<br />

der Verursacher von Geräuschimmissionen ab. Die Analyse der Lärmbelastung<br />

sowie die daraus ableitbare Maßnahmenplanung basiert auf einer Erhebung<br />

der Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitinfrastruktur und bildet somit den derzeitigen<br />

Stand der Stadtentwicklung ab. Ziel dieser Lärmminderungsplanung ist es,<br />

eine auf die Schwerpunktbereiche der Lärmbelastung abgestellte großräumige<br />

Verbesserung der Wohn- und Lebensqualitäten zu erreichen.<br />

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, unser Gehör vor unnötigen oder überflüssigen<br />

Belastungen durch „Umweltlärm“ zu schützen. Die dabei auftretenden<br />

Schallquellen kommen in <strong>Bottrop</strong> hauptsächlich aus den Quellenarten<br />

� Straßen- und Schienenverkehr,<br />

� Gewerbe- und Industriebetriebe,<br />

� Sport- und Freizeitanlagen,<br />

� Luftverkehr sowie<br />

� Baustellen, Gaststätten und Nachbarschaft.<br />

Für all diese Schallquellen existieren Vorschriften zur Begrenzung der Geräuschimmissionen<br />

im Außenbereich bzw. schalltechnische Anforderungen im<br />

Wohnungsbau <strong>zum</strong> Schutz des Innenbereiches.<br />

Trotzdem sehen sich im Ballungsraum und somit auch in <strong>Bottrop</strong>, wo häufig eine<br />

Vielzahl der vorgenannten Schallquellen in unmittelbarer Nähe von Wohnungen<br />

liegen, die Anwohner oft einer erheblichen Geräuschbelastung ausgesetzt. Im<br />

Gegensatz zu vielen anderen Umweltbelastungen nimmt die Belastung durch<br />

Geräuschimmissionen in vielen Bereichen nach wie vor zu.<br />

Die Umweltvorsorge muss sich daher heute mit den möglichen Auswirkungen von<br />

Geräuschimmissionen auf die Gesundheit belasteter Personen auseinandersetzen<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!