Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 65 Rahmenbedingungen<br />
lässig sind. Wenn die Werte nicht eingehalten werden können, sind zur Wahrung<br />
gesunder Wohnverhältnisse Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen.<br />
Im Rahmen der Planungen sind immer aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmbekämpfung<br />
an der Quelle) sowie mittelbare aktive Schallschutzmaßnahmen (Abstandsvergrößerung,<br />
Lärmschutzwall, abschirmende Bebauung, verkehrsberuhigende<br />
Maßnahmen) bevorzugt zu berücksichtigen. Kann durch diese Maßnahmen<br />
keine ausreichende Lärmminderung erzielt werden, sind zusätzlich die passiven<br />
Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster an Gebäuden, Lärmgrundrisse von<br />
Wohnungen) festzulegen. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass Flächen für Erholung<br />
oder Kinderspielplätze nach dem Stand der Technik ausreichend zu schützen<br />
durch entsprechende Maßnahmen zu schützen Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren<br />
sind Bereiche erhöhter Lärmbelastung zu kennzeichnen und<br />
Schallschutzmaßnahmen festzusetzen.<br />
Mit der dritten Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurde mit<br />
Wirkung vom 1.9.1990 der § 47a „Lärmminderungspläne“ in das Gesetz aufgenommen.<br />
Hierdurch werden die Gemeinden verpflichtet, für Gebiete, in denen<br />
schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu<br />
erwarten sind, die einwirkenden Geräuschquellen zu erfassen und ihre Auswirkungen<br />
auf die Umwelt festzustellen.<br />
Die Lärmminderungsplanung zielt vorrangig auf eine gesamtumfassende Abbildung<br />
der Verursacher von Geräuschimmissionen ab. Die Analyse der Lärmbelastung<br />
sowie die daraus ableitbare Maßnahmenplanung basiert auf einer Erhebung<br />
der Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitinfrastruktur und bildet somit den derzeitigen<br />
Stand der Stadtentwicklung ab. Ziel dieser Lärmminderungsplanung ist es,<br />
eine auf die Schwerpunktbereiche der Lärmbelastung abgestellte großräumige<br />
Verbesserung der Wohn- und Lebensqualitäten zu erreichen.<br />
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, unser Gehör vor unnötigen oder überflüssigen<br />
Belastungen durch „Umweltlärm“ zu schützen. Die dabei auftretenden<br />
Schallquellen kommen in <strong>Bottrop</strong> hauptsächlich aus den Quellenarten<br />
� Straßen- und Schienenverkehr,<br />
� Gewerbe- und Industriebetriebe,<br />
� Sport- und Freizeitanlagen,<br />
� Luftverkehr sowie<br />
� Baustellen, Gaststätten und Nachbarschaft.<br />
Für all diese Schallquellen existieren Vorschriften zur Begrenzung der Geräuschimmissionen<br />
im Außenbereich bzw. schalltechnische Anforderungen im<br />
Wohnungsbau <strong>zum</strong> Schutz des Innenbereiches.<br />
Trotzdem sehen sich im Ballungsraum und somit auch in <strong>Bottrop</strong>, wo häufig eine<br />
Vielzahl der vorgenannten Schallquellen in unmittelbarer Nähe von Wohnungen<br />
liegen, die Anwohner oft einer erheblichen Geräuschbelastung ausgesetzt. Im<br />
Gegensatz zu vielen anderen Umweltbelastungen nimmt die Belastung durch<br />
Geräuschimmissionen in vielen Bereichen nach wie vor zu.<br />
Die Umweltvorsorge muss sich daher heute mit den möglichen Auswirkungen von<br />
Geräuschimmissionen auf die Gesundheit belasteter Personen auseinandersetzen<br />
Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung