Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 151 Darstellungen<br />
So können bei immissionsträchtigen Nutzungen (z.B. Verkehrsflächen nach § 5<br />
Abs. 2 Nr. 3; gewerblichen Bauflächen) zur Protektion benachbarter schutzbedürftiger<br />
Nutzungen (z.B. Wohnbauflächen, bestimmter Gemeindebedarfsanlagen,<br />
wie ein Krankenhaus) Nutzungsbeschränkungen nicht nur auf den Flächen<br />
für die immissionsträchtige „Grundnutzung“, sondern auch auf den für die<br />
schutzwürdige Nutzung bestimmten Flächen vorgesehen werden.<br />
Bei den „Flächen für Vorkehrungen“ gilt nichts anderes. Die Flächen können einmal<br />
als Flächen für bestimmte Immissionsschutzanlagen dargestellt werden, d.<br />
h. die Flächen sind ausschließlich für diese Anlagen bestimmt. Zum Anderen<br />
können Flächen, auf denen bestimmte andere Nutzungen vorgesehen sind (z. B.<br />
für gewerbliche Bauflächen oder Wohnbauflächen), als überlagernde, zusätzliche<br />
Darstellung mit der Zweckbindung „Flächen für Vorkehrungen“ dargestellt werden.<br />
Die Einzelheiten der vorzusehenden Vorkehrungen und Nutzungsbeschränkungen<br />
müssen nicht nach Nr. 6 dargestellt werden; sie können den Festsetzungen im<br />
Bebauungsplan überlassen werden, der nach § 8 Abs. 2 Satz 1 auch insoweit aus<br />
dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> zu entwickeln ist. Dies gilt insbesondere für die Vorkehrungen.<br />
Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> kann sich darauf beschränken, nur die Art<br />
der Vorkehrungen im Allgemeinen oder die Bereiche, für die sie in Betracht<br />
kommen, darzustellen.<br />
D.12.2 Klima und Lufthygiene<br />
Vorgehensweise<br />
Hinsichtlich einer Immissionsbewertung zeigt sich für die Stadt <strong>Bottrop</strong> eine<br />
deutlich differenzierte Belastungssituation, die wiederum planerische Maßnahmen<br />
zur Optimierung der Gesamtsituation erforderlich macht. Grundsätzlich sind unter<br />
Berücksichtigung aller genannten Faktoren drei große Räume erkennbar:<br />
1. Ein überwiegend industriell geprägter Lastraum im äußersten Süden des<br />
Stadtgebietes,<br />
2. ein Lastraum, der stark durch bodennahe Emissionen aus Hausbrand und<br />
Verkehr geprägt wird, im Bereich der Kernbebauung <strong>Bottrop</strong>s sowie<br />
3. ein großräumiger Ausgleichsraum nördlich der Bundesautobahn A 2.<br />
Industrieller Lastraum<br />
Der Schwerpunkt der industriell verursachten Emissionen befindet sich im <strong>Bottrop</strong>er<br />
Süden, südlich der DB-Strecke <strong>Bottrop</strong>-Hauptbahnhof/Gladbeck-West sowie<br />
südlich der Prosperstraße. Planerisch ergeben sich grundsätzlich neben einer<br />
anzustrebenden Absenkung der Emissionen vor allem eine deutliche Trennung<br />
der bebauten Bereiche mit Wohn- und Mischnutzung und den gewerblich und industriell<br />
genutzten Flächen. Hierzu sind die vorhandenen Grünstrukturen in den<br />
Stadtteilen Vonderort, Ebel, Welheim sowie östlich der B 224 zu erhalten und zu<br />
optimieren.<br />
Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung