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Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 151 Darstellungen<br />

So können bei immissionsträchtigen Nutzungen (z.B. Verkehrsflächen nach § 5<br />

Abs. 2 Nr. 3; gewerblichen Bauflächen) zur Protektion benachbarter schutzbedürftiger<br />

Nutzungen (z.B. Wohnbauflächen, bestimmter Gemeindebedarfsanlagen,<br />

wie ein Krankenhaus) Nutzungsbeschränkungen nicht nur auf den Flächen<br />

für die immissionsträchtige „Grundnutzung“, sondern auch auf den für die<br />

schutzwürdige Nutzung bestimmten Flächen vorgesehen werden.<br />

Bei den „Flächen für Vorkehrungen“ gilt nichts anderes. Die Flächen können einmal<br />

als Flächen für bestimmte Immissionsschutzanlagen dargestellt werden, d.<br />

h. die Flächen sind ausschließlich für diese Anlagen bestimmt. Zum Anderen<br />

können Flächen, auf denen bestimmte andere Nutzungen vorgesehen sind (z. B.<br />

für gewerbliche Bauflächen oder Wohnbauflächen), als überlagernde, zusätzliche<br />

Darstellung mit der Zweckbindung „Flächen für Vorkehrungen“ dargestellt werden.<br />

Die Einzelheiten der vorzusehenden Vorkehrungen und Nutzungsbeschränkungen<br />

müssen nicht nach Nr. 6 dargestellt werden; sie können den Festsetzungen im<br />

Bebauungsplan überlassen werden, der nach § 8 Abs. 2 Satz 1 auch insoweit aus<br />

dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> zu entwickeln ist. Dies gilt insbesondere für die Vorkehrungen.<br />

Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> kann sich darauf beschränken, nur die Art<br />

der Vorkehrungen im Allgemeinen oder die Bereiche, für die sie in Betracht<br />

kommen, darzustellen.<br />

D.12.2 Klima und Lufthygiene<br />

Vorgehensweise<br />

Hinsichtlich einer Immissionsbewertung zeigt sich für die Stadt <strong>Bottrop</strong> eine<br />

deutlich differenzierte Belastungssituation, die wiederum planerische Maßnahmen<br />

zur Optimierung der Gesamtsituation erforderlich macht. Grundsätzlich sind unter<br />

Berücksichtigung aller genannten Faktoren drei große Räume erkennbar:<br />

1. Ein überwiegend industriell geprägter Lastraum im äußersten Süden des<br />

Stadtgebietes,<br />

2. ein Lastraum, der stark durch bodennahe Emissionen aus Hausbrand und<br />

Verkehr geprägt wird, im Bereich der Kernbebauung <strong>Bottrop</strong>s sowie<br />

3. ein großräumiger Ausgleichsraum nördlich der Bundesautobahn A 2.<br />

Industrieller Lastraum<br />

Der Schwerpunkt der industriell verursachten Emissionen befindet sich im <strong>Bottrop</strong>er<br />

Süden, südlich der DB-Strecke <strong>Bottrop</strong>-Hauptbahnhof/Gladbeck-West sowie<br />

südlich der Prosperstraße. Planerisch ergeben sich grundsätzlich neben einer<br />

anzustrebenden Absenkung der Emissionen vor allem eine deutliche Trennung<br />

der bebauten Bereiche mit Wohn- und Mischnutzung und den gewerblich und industriell<br />

genutzten Flächen. Hierzu sind die vorhandenen Grünstrukturen in den<br />

Stadtteilen Vonderort, Ebel, Welheim sowie östlich der B 224 zu erhalten und zu<br />

optimieren.<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung

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