Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 133 Darstellungen<br />
D.8.3 Grünflächen<br />
Rechtslage<br />
Unter Grünflächen werden sowohl öffentliche als auch private Grünflächen verstanden.<br />
Mit der Darstellung der Grünflächen werden in erster Linie städtebauliche<br />
Ziele verfolgt, die vor allem in der Auflockerung der Baumassen sowie in der<br />
Befriedigung der Erholungs- und Freizeitbedürfnisse zu sehen sind. Grünflächen<br />
dienen bauplanungsrechtlich insbesondere der städtebaulichen Gliederung, der<br />
Gesundheit, der Erholung, der Freizeit, ökologischen Belangen und der Gestaltung<br />
des Orts- und Landschaftsbildes. Dabei kann sich die planerische Erforderlichkeit<br />
der Darstellung sowohl aus der Berücksichtigung örtlicher als auch überörtlicher<br />
Belange ergeben.<br />
Die Grünflächen sind von den Flächen für die Landwirtschaft und von Waldflächen,<br />
die bei Vorliegen einer land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzung gesondert<br />
nach § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB dargestellt werden, zu unterscheiden.<br />
In der Regel fallen die nicht überbaubaren Teile der Baugrundstücke, für die sich<br />
die Verpflichtung zur Grüngestaltung und gärtnerischen Pflege aus dem Bauordnungsrecht<br />
ergibt, ebenfalls nicht unter die Darstellung Grünfläche. Bei diesen<br />
Flächen kommt eine Darstellung im <strong>Flächennutzungsplan</strong> im Regelfall aufgrund<br />
der geringen Flächengröße nicht in Frage.<br />
Vorgehensweise<br />
Die Erhaltung und Entwicklung der Grün- und Freiflächen besitzt in <strong>Bottrop</strong> einen<br />
hohen Stellenwert. Die Stadt <strong>Bottrop</strong> verfügt trotz ihrer Lage im Ballungskern<br />
des Ruhrgebiets über relativ große zusammenhängende Freiflächen.<br />
Die Freiflächen sind aus ökologischen Gründen aber auch für die Lebensqualität<br />
der Stadt unverzichtbar und müssen deshalb so weit wie möglich erhalten werden.<br />
In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch auf den Erhalt der Gartenstrukturen<br />
in den ehemaligen Bergarbeitersiedlungen geachtet. Aus diesem<br />
Grunde werden insbesondere die größeren der als Gärten genutzten Innenbereiche<br />
der Rheinbabensiedlung in <strong>Bottrop</strong>-Eigen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> als Grünflächen<br />
und nicht als Teil der Wohnbauflächen dargestellt.<br />
Darüber hinaus sollen die Freiflächen künftig verstärkt vernetzt und mit den<br />
Grünzonen innerhalb der Siedlungsräume verbunden werden. Dabei wird auch<br />
künftig der Aspekt der Aufwertung und Sanierung von Freiflächen von Bedeutung<br />
sein und dazu beitragen das Freiraumnetz zu stärken.<br />
Die Darstellung der Grünflächen soll in aller Regel ein gewisses Mindestmaß an<br />
Konkretisierung im Hinblick auf die angestrebte Nutzung der Fläche aufweisen.<br />
Deshalb werden im <strong>Flächennutzungsplan</strong> die folgenden Zweckbestimmungen von<br />
Grünflächen unterschieden:<br />
� Parkanlagen,<br />
� Dauerkleingärten,<br />
� Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen,<br />
� Spielbereiche,<br />
Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung