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Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 133 Darstellungen<br />

D.8.3 Grünflächen<br />

Rechtslage<br />

Unter Grünflächen werden sowohl öffentliche als auch private Grünflächen verstanden.<br />

Mit der Darstellung der Grünflächen werden in erster Linie städtebauliche<br />

Ziele verfolgt, die vor allem in der Auflockerung der Baumassen sowie in der<br />

Befriedigung der Erholungs- und Freizeitbedürfnisse zu sehen sind. Grünflächen<br />

dienen bauplanungsrechtlich insbesondere der städtebaulichen Gliederung, der<br />

Gesundheit, der Erholung, der Freizeit, ökologischen Belangen und der Gestaltung<br />

des Orts- und Landschaftsbildes. Dabei kann sich die planerische Erforderlichkeit<br />

der Darstellung sowohl aus der Berücksichtigung örtlicher als auch überörtlicher<br />

Belange ergeben.<br />

Die Grünflächen sind von den Flächen für die Landwirtschaft und von Waldflächen,<br />

die bei Vorliegen einer land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzung gesondert<br />

nach § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB dargestellt werden, zu unterscheiden.<br />

In der Regel fallen die nicht überbaubaren Teile der Baugrundstücke, für die sich<br />

die Verpflichtung zur Grüngestaltung und gärtnerischen Pflege aus dem Bauordnungsrecht<br />

ergibt, ebenfalls nicht unter die Darstellung Grünfläche. Bei diesen<br />

Flächen kommt eine Darstellung im <strong>Flächennutzungsplan</strong> im Regelfall aufgrund<br />

der geringen Flächengröße nicht in Frage.<br />

Vorgehensweise<br />

Die Erhaltung und Entwicklung der Grün- und Freiflächen besitzt in <strong>Bottrop</strong> einen<br />

hohen Stellenwert. Die Stadt <strong>Bottrop</strong> verfügt trotz ihrer Lage im Ballungskern<br />

des Ruhrgebiets über relativ große zusammenhängende Freiflächen.<br />

Die Freiflächen sind aus ökologischen Gründen aber auch für die Lebensqualität<br />

der Stadt unverzichtbar und müssen deshalb so weit wie möglich erhalten werden.<br />

In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch auf den Erhalt der Gartenstrukturen<br />

in den ehemaligen Bergarbeitersiedlungen geachtet. Aus diesem<br />

Grunde werden insbesondere die größeren der als Gärten genutzten Innenbereiche<br />

der Rheinbabensiedlung in <strong>Bottrop</strong>-Eigen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> als Grünflächen<br />

und nicht als Teil der Wohnbauflächen dargestellt.<br />

Darüber hinaus sollen die Freiflächen künftig verstärkt vernetzt und mit den<br />

Grünzonen innerhalb der Siedlungsräume verbunden werden. Dabei wird auch<br />

künftig der Aspekt der Aufwertung und Sanierung von Freiflächen von Bedeutung<br />

sein und dazu beitragen das Freiraumnetz zu stärken.<br />

Die Darstellung der Grünflächen soll in aller Regel ein gewisses Mindestmaß an<br />

Konkretisierung im Hinblick auf die angestrebte Nutzung der Fläche aufweisen.<br />

Deshalb werden im <strong>Flächennutzungsplan</strong> die folgenden Zweckbestimmungen von<br />

Grünflächen unterschieden:<br />

� Parkanlagen,<br />

� Dauerkleingärten,<br />

� Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen,<br />

� Spielbereiche,<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung

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