Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 13 Grundlagen<br />
A.4 Planerische Vorgaben<br />
A.4.1 Überörtliche Planungen<br />
Die Bauleitplanung (<strong>Flächennutzungsplan</strong>ung und Bebauungsplanung) ist Aufgabe<br />
der Gemeinde im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Der Planungsspielraum der<br />
Stadt <strong>Bottrop</strong> ist jedoch, neben anderen Einschränkungen, begrenzt durch Vorgaben<br />
der überörtlichen Planung. Hierzu zählen die Raumordnung auf europäischer<br />
und Bundesebene, die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen sowie auf<br />
regionaler Ebene die Gebietsentwicklungsplanung für den Regierungsbezirk<br />
Münster. Die hier genannten Planungsvorgaben sind als rechtliche und fachliche<br />
Vorgaben für die Bauleitplanung zu sehen und entsprechend ihrer unterschiedlichen<br />
Wirkung zu beachten oder zu berücksichtigen.<br />
Das Europäische Raumentwicklungskonzept<br />
Das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) zielt auf eine ausgewogene<br />
und nachhaltige Entwicklung des Territoriums der Europäischen Union ab. Mit<br />
dem EUREK verständigen sich die Mitgliedsstaaten und die Kommission auf gemeinsame<br />
räumliche Ziele bzw. Leitbilder für die zukünftige Entwicklung. Das<br />
Konzept versteht sich lediglich als europaweiter und grenzüberschreitender „politischer<br />
Orientierungsrahmen“ für alle Planungsträger. Nach mehrjähriger intensiver<br />
Zusammenarbeit der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen<br />
Kommission wurde das EUREK am 10. und 11. Mai 1999 durch die für<br />
Raumordnung zuständigen Minister der EU-Mitgliedsstaaten in Potsdam abschließend<br />
beraten.<br />
Das EUREK vermittelt eine von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission<br />
gemeinsam getragene Vision vom künftigen Raum der Europäischen Union.<br />
Es stellt einen allgemeinen Bezugsrahmen für raumbedeutsame Maßnahmen<br />
dar und gibt öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern ein Leitbild für die<br />
Formulierung ihrer Politik und deren Handlungen. Das EUREK soll helfen, den<br />
richtigen Weg zu finden, die sehr unterschiedlichen territorialen Strukturen und<br />
Anforderungen der EU in die Politiken zu integrieren und dabei – entsprechend<br />
den vorhandenen Zuständigkeiten – die Aufgaben verschiedener Verwaltungsstellen<br />
besser miteinander zu verzahnen, ohne die positiv zu bewertende Vielfalt<br />
des europäischen Raumes zu beeinträchtigen.<br />
Die Raumordnung des Bundes<br />
Die Aufgabe der Raumordnung ist im Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes<br />
vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081), zuletzt geändert am 15. Dezember 1997<br />
(BGBl. I S. 2902) geregelt. Die Raumordnung ist die übergeordnete, d. h. überörtliche<br />
und nicht auf einzelne Gemeindegebiete beschränkte Ordnung des Bundesgebietes<br />
und seiner Teilräume. Gleichzeitig hat sie eine zusammenfassende,<br />
also nicht auf sachliche Teilaspekte beschränkte Planung und Ordnung des Raumes<br />
zur Aufgabe.<br />
Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind gemäß<br />
§ 1 Abs. 1 ROG durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungs-<br />
Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung