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Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 13 Grundlagen<br />

A.4 Planerische Vorgaben<br />

A.4.1 Überörtliche Planungen<br />

Die Bauleitplanung (<strong>Flächennutzungsplan</strong>ung und Bebauungsplanung) ist Aufgabe<br />

der Gemeinde im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Der Planungsspielraum der<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> ist jedoch, neben anderen Einschränkungen, begrenzt durch Vorgaben<br />

der überörtlichen Planung. Hierzu zählen die Raumordnung auf europäischer<br />

und Bundesebene, die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen sowie auf<br />

regionaler Ebene die Gebietsentwicklungsplanung für den Regierungsbezirk<br />

Münster. Die hier genannten Planungsvorgaben sind als rechtliche und fachliche<br />

Vorgaben für die Bauleitplanung zu sehen und entsprechend ihrer unterschiedlichen<br />

Wirkung zu beachten oder zu berücksichtigen.<br />

Das Europäische Raumentwicklungskonzept<br />

Das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) zielt auf eine ausgewogene<br />

und nachhaltige Entwicklung des Territoriums der Europäischen Union ab. Mit<br />

dem EUREK verständigen sich die Mitgliedsstaaten und die Kommission auf gemeinsame<br />

räumliche Ziele bzw. Leitbilder für die zukünftige Entwicklung. Das<br />

Konzept versteht sich lediglich als europaweiter und grenzüberschreitender „politischer<br />

Orientierungsrahmen“ für alle Planungsträger. Nach mehrjähriger intensiver<br />

Zusammenarbeit der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen<br />

Kommission wurde das EUREK am 10. und 11. Mai 1999 durch die für<br />

Raumordnung zuständigen Minister der EU-Mitgliedsstaaten in Potsdam abschließend<br />

beraten.<br />

Das EUREK vermittelt eine von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission<br />

gemeinsam getragene Vision vom künftigen Raum der Europäischen Union.<br />

Es stellt einen allgemeinen Bezugsrahmen für raumbedeutsame Maßnahmen<br />

dar und gibt öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern ein Leitbild für die<br />

Formulierung ihrer Politik und deren Handlungen. Das EUREK soll helfen, den<br />

richtigen Weg zu finden, die sehr unterschiedlichen territorialen Strukturen und<br />

Anforderungen der EU in die Politiken zu integrieren und dabei – entsprechend<br />

den vorhandenen Zuständigkeiten – die Aufgaben verschiedener Verwaltungsstellen<br />

besser miteinander zu verzahnen, ohne die positiv zu bewertende Vielfalt<br />

des europäischen Raumes zu beeinträchtigen.<br />

Die Raumordnung des Bundes<br />

Die Aufgabe der Raumordnung ist im Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes<br />

vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081), zuletzt geändert am 15. Dezember 1997<br />

(BGBl. I S. 2902) geregelt. Die Raumordnung ist die übergeordnete, d. h. überörtliche<br />

und nicht auf einzelne Gemeindegebiete beschränkte Ordnung des Bundesgebietes<br />

und seiner Teilräume. Gleichzeitig hat sie eine zusammenfassende,<br />

also nicht auf sachliche Teilaspekte beschränkte Planung und Ordnung des Raumes<br />

zur Aufgabe.<br />

Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind gemäß<br />

§ 1 Abs. 1 ROG durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungs-<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung

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