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Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 11 Grundlagen<br />

flexibles und vor allem im Voraus mit allen Trägern öffentlicher Belange (TÖB)<br />

abgestimmtes Reagieren der Verwaltung auf Neuansiedlungswünsche ermöglicht.<br />

Möchte <strong>Bottrop</strong> also weiterhin, wie es in den letzten Jahren gelungen ist, durch<br />

Neuansiedlungen von Betrieben das Arbeitsplatzangebot erweitern, um die<br />

strukturellen Defizite der Vergangenheit zu beseitigen und der Bevölkerung<br />

<strong>Bottrop</strong>s attraktive Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten bieten, ist eine Auseinandersetzung<br />

mit der Frage, wo und in welchem Umfang dies innerhalb des <strong>Bottrop</strong>er<br />

Stadtgebietes erfolgen kann und soll unumgänglich.<br />

Eine wesentliche Grundlage für die Neuaufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es ist<br />

der Gebietsentwicklungsplan (GEP). Per Aufstellungsbeschluss durch den Regionalrat<br />

Münster wurde Ende Juni 2003 das Neuaufstellungsverfahren soweit<br />

vorangebracht, dass der GEP dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung<br />

vorliegt. Die im GEP enthaltenen Ziele der Raumordnung bilden den Entwicklungsrahmen,<br />

den die Regionalplanung der Stadt <strong>Bottrop</strong> maximal vorgibt.<br />

Die Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes wurde erforderlich, da <strong>zum</strong><br />

Einen der GEP seine angestrebte Laufzeit von 10 - 15 Jahren erreicht hatte und<br />

<strong>zum</strong> Anderen die tatsächliche Entwicklung und die Rahmenbedingungen - wie in<br />

<strong>Bottrop</strong> - erheblich von der ursprünglich prognostizierten negativen Bevölkerungsentwicklung<br />

abwichen.<br />

Der bisherige <strong>Flächennutzungsplan</strong> der Stadt <strong>Bottrop</strong> basiert auf der <strong>zum</strong> Zeitpunkt<br />

der Aufstellung erwarteten negativen Bevölkerungsentwicklung. Dies hat<br />

zur Folge, dass ein Großteil der im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellten Wohnbauflächen<br />

innerhalb kurzer Zeit durch einen Bebauungsplan für eine Bebauung frei<br />

gegeben werden kann. Langfristig umsetzbare Reserveflächen sind nicht mehr in<br />

ausreichendem Maße vorhanden. Ähnlich sieht es auch bei den freien Gewerbeflächen<br />

aus, die der <strong>Flächennutzungsplan</strong> darstellt. Zwar beträgt die Summe aller<br />

freien gewerblichen Bauflächen mehr als 45 ha, jedoch sind in dieser Summe<br />

auch Flächen wie die ehemalige Kohle-Öl-Anlage oder in der Welheimer Mark<br />

enthalten, die hinsichtlich ihrer Vornutzung oder Nähe zur Industrie nicht für alle<br />

Gewerbezweige nutzbar sind.<br />

Ein weiterer Aspekt im Rahmen der Neuaufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />

ist die Sicherung und Entwicklung von Grün- und Freiflächen innerhalb der heute<br />

dargestellten Bauflächen. Dabei hat der Schutz der Bergbausiedlungen und der<br />

Erhalt der Gärten eine besondere Bedeutung.<br />

Es wird deutlich, dass eine Überarbeitung und Neuausrichtung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />

geboten ist, wenn der <strong>Flächennutzungsplan</strong> die räumliche Entwicklung<br />

der Stadt <strong>Bottrop</strong> für einen Zeitraum bis etwa 2015 steuern soll. Dabei ist<br />

es sinnvoll, sich im Vorfeld darüber abzustimmen, welche allgemeinen Entwicklungsziele<br />

und welche besonderen Entwicklungschancen für <strong>Bottrop</strong> gesehen<br />

werden und in Zukunft gefördert werden sollen.<br />

A.2.2 Rechtliches Erfordernis<br />

Gegenüber dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des bisherigen <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />

(1984) haben sich mittlerweile nicht nur die städtebaulichen Leitvorstellun-<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung

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