Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 11 Grundlagen<br />
flexibles und vor allem im Voraus mit allen Trägern öffentlicher Belange (TÖB)<br />
abgestimmtes Reagieren der Verwaltung auf Neuansiedlungswünsche ermöglicht.<br />
Möchte <strong>Bottrop</strong> also weiterhin, wie es in den letzten Jahren gelungen ist, durch<br />
Neuansiedlungen von Betrieben das Arbeitsplatzangebot erweitern, um die<br />
strukturellen Defizite der Vergangenheit zu beseitigen und der Bevölkerung<br />
<strong>Bottrop</strong>s attraktive Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten bieten, ist eine Auseinandersetzung<br />
mit der Frage, wo und in welchem Umfang dies innerhalb des <strong>Bottrop</strong>er<br />
Stadtgebietes erfolgen kann und soll unumgänglich.<br />
Eine wesentliche Grundlage für die Neuaufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es ist<br />
der Gebietsentwicklungsplan (GEP). Per Aufstellungsbeschluss durch den Regionalrat<br />
Münster wurde Ende Juni 2003 das Neuaufstellungsverfahren soweit<br />
vorangebracht, dass der GEP dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung<br />
vorliegt. Die im GEP enthaltenen Ziele der Raumordnung bilden den Entwicklungsrahmen,<br />
den die Regionalplanung der Stadt <strong>Bottrop</strong> maximal vorgibt.<br />
Die Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes wurde erforderlich, da <strong>zum</strong><br />
Einen der GEP seine angestrebte Laufzeit von 10 - 15 Jahren erreicht hatte und<br />
<strong>zum</strong> Anderen die tatsächliche Entwicklung und die Rahmenbedingungen - wie in<br />
<strong>Bottrop</strong> - erheblich von der ursprünglich prognostizierten negativen Bevölkerungsentwicklung<br />
abwichen.<br />
Der bisherige <strong>Flächennutzungsplan</strong> der Stadt <strong>Bottrop</strong> basiert auf der <strong>zum</strong> Zeitpunkt<br />
der Aufstellung erwarteten negativen Bevölkerungsentwicklung. Dies hat<br />
zur Folge, dass ein Großteil der im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellten Wohnbauflächen<br />
innerhalb kurzer Zeit durch einen Bebauungsplan für eine Bebauung frei<br />
gegeben werden kann. Langfristig umsetzbare Reserveflächen sind nicht mehr in<br />
ausreichendem Maße vorhanden. Ähnlich sieht es auch bei den freien Gewerbeflächen<br />
aus, die der <strong>Flächennutzungsplan</strong> darstellt. Zwar beträgt die Summe aller<br />
freien gewerblichen Bauflächen mehr als 45 ha, jedoch sind in dieser Summe<br />
auch Flächen wie die ehemalige Kohle-Öl-Anlage oder in der Welheimer Mark<br />
enthalten, die hinsichtlich ihrer Vornutzung oder Nähe zur Industrie nicht für alle<br />
Gewerbezweige nutzbar sind.<br />
Ein weiterer Aspekt im Rahmen der Neuaufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />
ist die Sicherung und Entwicklung von Grün- und Freiflächen innerhalb der heute<br />
dargestellten Bauflächen. Dabei hat der Schutz der Bergbausiedlungen und der<br />
Erhalt der Gärten eine besondere Bedeutung.<br />
Es wird deutlich, dass eine Überarbeitung und Neuausrichtung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />
geboten ist, wenn der <strong>Flächennutzungsplan</strong> die räumliche Entwicklung<br />
der Stadt <strong>Bottrop</strong> für einen Zeitraum bis etwa 2015 steuern soll. Dabei ist<br />
es sinnvoll, sich im Vorfeld darüber abzustimmen, welche allgemeinen Entwicklungsziele<br />
und welche besonderen Entwicklungschancen für <strong>Bottrop</strong> gesehen<br />
werden und in Zukunft gefördert werden sollen.<br />
A.2.2 Rechtliches Erfordernis<br />
Gegenüber dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des bisherigen <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />
(1984) haben sich mittlerweile nicht nur die städtebaulichen Leitvorstellun-<br />
Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung