Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 120 Darstellungen<br />
Gebäude und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung<br />
Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden die bestehenden und planerisch abgestimmten<br />
Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung dargestellt. Die Darstellung umfasst<br />
die folgenden gesamtstädtisch bedeutsamen Verwaltungsgebäude und -einrichtungen:<br />
� die Stadtverwaltung,<br />
� das Amtsgericht,<br />
� das Arbeitsamt,<br />
� das Finanzamt und<br />
� die Polizeihauptwache.<br />
Schulen, schulische Einrichtungen und sonstige Bildungseinrichtungen<br />
In <strong>Bottrop</strong> sind insgesamt 45 Schulen vorhanden und zwar:<br />
� 27 Grundschulen,<br />
� 4 Hauptschulen,<br />
� 5 Sonderschulen,<br />
� 3 Realschulen,<br />
� 3 Gymnasien,<br />
� 2 Gesamtschulen sowie<br />
� 1 Berufskolleg.<br />
Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> stellt den Bestand an Schulstandorten in <strong>Bottrop</strong> einschließlich<br />
der Änderungs- und Erweiterungsplanungen dar. Die Grundlage für die<br />
Darstellung der Schulen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> bildet im Wesentlichen der aktuelle<br />
Schulentwicklungsplan. Für den Bestand und die Planung von bestimmten<br />
Sonderschulen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Träger zuständig.<br />
Da die Kirchhellener Sekundarschulen bis an die Grenze ihrer Aufnahmekapazität<br />
ausgelastet sind, ist es nicht auszuschließen, dass die vorhandenen Schulraumkapazitäten<br />
im Sekundarbereich für das zukünftige Schüleraufkommen nicht<br />
ausreichen werden. Deshalb wird im Ortsteil Kirchhellen-Mitte an der Straße Am<br />
Tollstock südlich der Bezirkssportanlage eine zusätzliche Fläche für den Gemeinbedarf<br />
mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt. Aufgrund der Nähe zu den<br />
vorhandenen Schulen und Sportanklagen ist diese 0,9 ha große Fläche als Schulstandort<br />
besonders geeignet. Allerdings ist die Fläche als Altlastenverdachtsfläche<br />
eingestuft und im <strong>Flächennutzungsplan</strong> entsprechend gekennzeichnet. Im<br />
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird eine detaillierte Prüfung der Altlastensituation<br />
notwendig sein.<br />
Das Waldpädagogische Zentrum südöstlich von Grafenwald wird als sonstige Bildungseinrichtung<br />
im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt. Das Zentrum erhält das<br />
Planzeichen für Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen. Die Fläche des<br />
Zentrums wird wie die Umgebung als Fläche für Wald dargestellt.<br />
Die Musikschule, die Volkshochschule und das Studienzentrum der FernUniversität<br />
Gesamthochschule Hagen sind in das Kulturzentrum August Everding integriert<br />
und werden als kulturellen Zwecken dienende Einrichtung im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
dargestellt.<br />
Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung