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Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 120 Darstellungen<br />

Gebäude und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden die bestehenden und planerisch abgestimmten<br />

Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung dargestellt. Die Darstellung umfasst<br />

die folgenden gesamtstädtisch bedeutsamen Verwaltungsgebäude und -einrichtungen:<br />

� die Stadtverwaltung,<br />

� das Amtsgericht,<br />

� das Arbeitsamt,<br />

� das Finanzamt und<br />

� die Polizeihauptwache.<br />

Schulen, schulische Einrichtungen und sonstige Bildungseinrichtungen<br />

In <strong>Bottrop</strong> sind insgesamt 45 Schulen vorhanden und zwar:<br />

� 27 Grundschulen,<br />

� 4 Hauptschulen,<br />

� 5 Sonderschulen,<br />

� 3 Realschulen,<br />

� 3 Gymnasien,<br />

� 2 Gesamtschulen sowie<br />

� 1 Berufskolleg.<br />

Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> stellt den Bestand an Schulstandorten in <strong>Bottrop</strong> einschließlich<br />

der Änderungs- und Erweiterungsplanungen dar. Die Grundlage für die<br />

Darstellung der Schulen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> bildet im Wesentlichen der aktuelle<br />

Schulentwicklungsplan. Für den Bestand und die Planung von bestimmten<br />

Sonderschulen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Träger zuständig.<br />

Da die Kirchhellener Sekundarschulen bis an die Grenze ihrer Aufnahmekapazität<br />

ausgelastet sind, ist es nicht auszuschließen, dass die vorhandenen Schulraumkapazitäten<br />

im Sekundarbereich für das zukünftige Schüleraufkommen nicht<br />

ausreichen werden. Deshalb wird im Ortsteil Kirchhellen-Mitte an der Straße Am<br />

Tollstock südlich der Bezirkssportanlage eine zusätzliche Fläche für den Gemeinbedarf<br />

mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt. Aufgrund der Nähe zu den<br />

vorhandenen Schulen und Sportanklagen ist diese 0,9 ha große Fläche als Schulstandort<br />

besonders geeignet. Allerdings ist die Fläche als Altlastenverdachtsfläche<br />

eingestuft und im <strong>Flächennutzungsplan</strong> entsprechend gekennzeichnet. Im<br />

Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird eine detaillierte Prüfung der Altlastensituation<br />

notwendig sein.<br />

Das Waldpädagogische Zentrum südöstlich von Grafenwald wird als sonstige Bildungseinrichtung<br />

im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt. Das Zentrum erhält das<br />

Planzeichen für Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen. Die Fläche des<br />

Zentrums wird wie die Umgebung als Fläche für Wald dargestellt.<br />

Die Musikschule, die Volkshochschule und das Studienzentrum der FernUniversität<br />

Gesamthochschule Hagen sind in das Kulturzentrum August Everding integriert<br />

und werden als kulturellen Zwecken dienende Einrichtung im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

dargestellt.<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung

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