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Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 16 Grundlagen<br />

Der bisher gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für das nördliche Ruhrgebiet ist<br />

im Jahre 1987 vom zuständigen Minister genehmigt worden. Die 25. Änderung<br />

des Teilabschnittes „Nördliches Ruhrgebiet“ des Gebietsentwicklungsplanes für<br />

den Bereich der Kirchheller Heide aus dem Jahre 2001 ist weiterhin verbindlich<br />

und somit geltendes Ziel der Raumordnung.<br />

Die Neuaufstellung des für <strong>Bottrop</strong> geltenden Teilabschnittes „Emscher-Lippe“<br />

läuft seit 1998. Im Juni 2003 hat der Regionalrat den Aufstellungsbeschluss gefasst.<br />

Zur Zeit liegt der GEP dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung<br />

vor und wird mit der Veröffentlichung der Genehmigung in Kraft treten. Es<br />

handelt sich damit zunächst bei den im GEP Emscher Lippe befindlichen Zielen<br />

gemäß § 3 ROG um „in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung“, die als<br />

sogenannte sonstige Erfordernisse der Raumordnung gemäß § 4 Abs. 2 ROG in<br />

der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.<br />

Vor dem Aufstellungsbeschluss des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es erfolgte die Anpassung<br />

an die raumordnerischen Ziele der Gebietsentwicklungsplanung durch einen<br />

intensiven Dialog mit der Bezirksplanungsbehörde, da während des Neuaufstellungsverfahrens<br />

noch keine abgewogenen raumordnerischen Ziele formuliert<br />

waren. Seit Juni 2003 haben die Aussagen des GEP eine neue Qualität erreicht,<br />

da mit dem Aufstellungsbeschluss des Regionalrates ein weiterer Verfahrenschritt<br />

abgeschlossen ist und die „in Aufstellung befindlichen Ziele“ abgewogen wurden.<br />

Sie sind weiterhin in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Mit der Bekanntmachung<br />

der Genehmigung des Gebietsentwicklungsplanes werden dessen Inhalte<br />

„Ziele der Raumordnung“. Diese Ziele sind dann von der Bauleitplanung strikt zu<br />

beachten.<br />

Der Gebietsentwicklungsplan stellt im Maßstab 1: 50.000 die Grenzen der Allgemeinen<br />

Siedlungsbereiche sowie der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche<br />

dar. Er gibt das Verkehrsnetz in den Grundzügen vor und legt die Abgrenzung<br />

der regionalplanerisch bedeutsamen Freiräume fest. Außerdem enthält der GEP<br />

textliche Darstellungen zur Bevölkerungs-, Erwerbspersonen- und Beschäftigtenentwicklung,<br />

die die Basis für die Dimensionierung der Wohnsiedlungs- und Gewerbeansiedlungsbereiche<br />

bilden.<br />

Die folgenden „in Aufstellung befindlichen Ziele“ des Gebietsentwicklungsplanes<br />

beziehen sich ausdrücklich auf die Stadt <strong>Bottrop</strong>:<br />

Ziel 1.3: Die im Rahmen der Neuaufstellung des Teilabschnittes<br />

„Emscher-Lippe“ ermittelten Bedarfe für Allgemeine Siedlungsbereiche,<br />

die zusammen mit den Städten in diesem Verfahren<br />

nicht räumlich benannt und daher zeichnerisch nicht dargestellt<br />

werden konnten, werden bei Konkretisierung im Rahmen eines<br />

entsprechenden landesplanerischen Verfahrens auf die geplanten<br />

Neudarstellungen angerechnet („Flächenbedarfskonto“).<br />

Ziel 4.1: Die vorhandenen Gartenstadtstrukturen in der Stadt<br />

<strong>Bottrop</strong> und in der Stadt Gladbeck sind zu sichern.<br />

Ziel 6.1: Das „Alpin Center am Tetraeder“ (ACT) in <strong>Bottrop</strong> auf<br />

der Halde „Prosperstraße“ ist in seinem Angebot auf ski- und<br />

bergsportorientierte Erholung auszurichten. Anderweitige Nutzun-<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung

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