19.02.2013 Aufrufe

Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 60 Rahmenbedingungen<br />

B.6.7. Grundwasser<br />

Definition<br />

Grundwasser ist ein wichtiger Teil des Wasserkreislaufs. Als Grundwasser wird<br />

das die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllende und nur der<br />

Schwerkraft unterliegende Wasser bezeichnet. Es hat neben seinen wasserwirtschaftlichen<br />

und ökologischen Funktionen auch eine große Relevanz zur Versorgung<br />

der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Trink- und Brauchwasser.<br />

Die große Bedeutung des Grundwassers zeigt sich u.a. darin, dass in Nordrhein-<br />

Westfalen rund 86 % des Trinkwassers aus Grundwasser oder Wässern mit<br />

Grundwasseranteilen bereit gestellt werden.<br />

Grundlagen<br />

Grundwasser entsteht aus dem im Boden versickernden Niederschlag. Es folgt<br />

natürlicherweise dem Gefälle in Richtung auf den Vorfluter (Bäche und Flüsse).<br />

Das Grundwasser ist nicht gleichmäßig im Untergrund verteilt, sein Vorkommen<br />

hängt vom geologischen Aufbau des Untergrundes ab.<br />

Bestandsaufnahme<br />

<strong>Bottrop</strong> gehört zu den Gebieten, in denen seit langem durch Eingriffe in den<br />

Grundwasserhaushalt die natürlichen Verhältnisse verändert werden. Das hat<br />

Auswirkungen auf die Menge und die Qualität des Grundwassers.<br />

Grundwasserbeanspruchungen ergeben sich u.a. durch Bergbau, Abgrabungen,<br />

Altlasten, Entnahmen, aber auch durch Einträge, Bauwerksgründungen, Baugrubenentwässerungen,<br />

Versiegelung.<br />

Ziele<br />

Grundwasserschutz ist gleichbedeutend mit Trinkwasserschutz. Das für die Allgemeinheit<br />

unersetzliche Wasservorkommen im Norden des Stadtgebietes ist<br />

gegen schädigende Einwirkungen zu schützen.<br />

Mit § 51a Landes-Wassergesetz ist eine gesetzliche Grundpflicht zur Versickerung<br />

oder Verrieselung vor Ort oder ortsnahe Einleitung von Niederschlagswasser in<br />

ein Gewässer eingeführt worden. In allen Bereichen, in denen Versickerung von<br />

Regenwasser durchgeführt werden kann, ist dies umzusetzen.<br />

Durch verstärkte Infiltration des Niederschlagswassers über Versickerungsanlagen<br />

oder Entsiegelung kommt es langfristig zu einer erhöhten Grundwasserneubildung,<br />

wodurch im Emschergebiet der Hochwasserspitzenabfluss verringert<br />

wird. Die Renaturierung von Bächen ist nur möglich, wenn über den Grundwasserzustrom<br />

ein ausreichendes Wasserdargebot vorhanden ist.<br />

Zur Vermeidung von Bodenbeeinträchtigungen ist dabei darauf zu achten, dass<br />

die Regenwasserversickerung nicht <strong>zum</strong> Eintrag von schädlichen Stoffen (z.B.<br />

PAK, Metalle etc.) führt.<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!