Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 154 Darstellungen<br />
Da auch in <strong>Bottrop</strong> der Straßen- und im geringeren Maße auch der Schienenverkehr<br />
eine besondere Rolle als Lärmverursacher zukommt, wurde im ersten<br />
Schritt für das gesamte Stadtgebiet ein Straßen- und Schienenlärmkataster aufgestellt.<br />
Darüber hinaus wurden im zweiten Schritt in Anlehnung an städtebauliche Rahmenplanungen<br />
detaillierte flächendeckende Lärmuntersuchungen für die Bereiche<br />
Grafenwald, Kirchhellen, Lehmkuhle/Ebel und Boy/Welheim durchgeführt.<br />
Für <strong>Bottrop</strong> ist festzustellen, dass bei einem Vergleich der Lärmsituation Verkehr,<br />
Gewerbe, Sport und Freizeit und Luftverkehr die gesamtstädtische Lärmbelastung<br />
durch den öffentlichen Verkehr eindeutig bestimmt wird. Geräuscheinwirkungen<br />
durch die weiteren Quellenarten werden durch den Verkehr in straßenbzw.<br />
streckennahen Bereichen der Wohnbebauung größtenteils überdeckt.<br />
Geräuscheinwirkungen durch Gewerbe und Sport-/Freizeitanlagen wirken sich im<br />
wesentlichen in deren unmittelbaren Umfeld aus und können bei stark emittierenden<br />
Anlagen lokal auch pegelbestimmend sein.<br />
Darstellungen<br />
Insbesondere bei neu zu entwickelnden Wohnbauflächen wird auf die Notwendigkeit<br />
von aktiven Schallschutzmaßnahmen entlang der Hauptverkehrsstraßen bzw.<br />
Schienenwege geachtet. Die entsprechenden Flächen sind als Grünflächen mit<br />
der Randsignatur „Flächen für Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“<br />
dargestellt. Im Falle bestehender Wohnbauflächen, die an<br />
Hauptverkehrsstraßen bzw. Hauptschienenwegen grenzen, ist aus Gründen der<br />
Flächenverfügbarkeit die gleiche Signatur ohne Grünflächendarstellung gewählt.<br />
Hiermit soll auf die Belastungsschwerpunkte im Hinblick der Lärmverursacher<br />
Straße und Schiene hingewiesen werden, welche bei Neu- bzw. Umbauten Lärmschutzmaßnahmen<br />
erforderlich machen; darüber hinaus soll dadurch auf notwendige<br />
Maßnahmen im Hinblick einer Lärmsanierung, wie Lärmschutzfenster,<br />
lärmmindernder Fahrbahnbelag, Lärmschutzwände etc., auf Grund der Lärmminderungsplanung<br />
hingewiesen werden.<br />
Darüber hinaus sind Bereiche, in den Wohnbauflächen und Hauptlärmemittenten<br />
aus dem gewerblichen Sektor aneinander angrenzen, mit der Randsignatur „Flächen<br />
für Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“ versehen.<br />
In den Bereichen im direkten Umfeld des Flugplatzes (Platzrunde) ist keine<br />
Wohnnutzung vorgesehen.<br />
Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung