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Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 154 Darstellungen<br />

Da auch in <strong>Bottrop</strong> der Straßen- und im geringeren Maße auch der Schienenverkehr<br />

eine besondere Rolle als Lärmverursacher zukommt, wurde im ersten<br />

Schritt für das gesamte Stadtgebiet ein Straßen- und Schienenlärmkataster aufgestellt.<br />

Darüber hinaus wurden im zweiten Schritt in Anlehnung an städtebauliche Rahmenplanungen<br />

detaillierte flächendeckende Lärmuntersuchungen für die Bereiche<br />

Grafenwald, Kirchhellen, Lehmkuhle/Ebel und Boy/Welheim durchgeführt.<br />

Für <strong>Bottrop</strong> ist festzustellen, dass bei einem Vergleich der Lärmsituation Verkehr,<br />

Gewerbe, Sport und Freizeit und Luftverkehr die gesamtstädtische Lärmbelastung<br />

durch den öffentlichen Verkehr eindeutig bestimmt wird. Geräuscheinwirkungen<br />

durch die weiteren Quellenarten werden durch den Verkehr in straßenbzw.<br />

streckennahen Bereichen der Wohnbebauung größtenteils überdeckt.<br />

Geräuscheinwirkungen durch Gewerbe und Sport-/Freizeitanlagen wirken sich im<br />

wesentlichen in deren unmittelbaren Umfeld aus und können bei stark emittierenden<br />

Anlagen lokal auch pegelbestimmend sein.<br />

Darstellungen<br />

Insbesondere bei neu zu entwickelnden Wohnbauflächen wird auf die Notwendigkeit<br />

von aktiven Schallschutzmaßnahmen entlang der Hauptverkehrsstraßen bzw.<br />

Schienenwege geachtet. Die entsprechenden Flächen sind als Grünflächen mit<br />

der Randsignatur „Flächen für Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“<br />

dargestellt. Im Falle bestehender Wohnbauflächen, die an<br />

Hauptverkehrsstraßen bzw. Hauptschienenwegen grenzen, ist aus Gründen der<br />

Flächenverfügbarkeit die gleiche Signatur ohne Grünflächendarstellung gewählt.<br />

Hiermit soll auf die Belastungsschwerpunkte im Hinblick der Lärmverursacher<br />

Straße und Schiene hingewiesen werden, welche bei Neu- bzw. Umbauten Lärmschutzmaßnahmen<br />

erforderlich machen; darüber hinaus soll dadurch auf notwendige<br />

Maßnahmen im Hinblick einer Lärmsanierung, wie Lärmschutzfenster,<br />

lärmmindernder Fahrbahnbelag, Lärmschutzwände etc., auf Grund der Lärmminderungsplanung<br />

hingewiesen werden.<br />

Darüber hinaus sind Bereiche, in den Wohnbauflächen und Hauptlärmemittenten<br />

aus dem gewerblichen Sektor aneinander angrenzen, mit der Randsignatur „Flächen<br />

für Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“ versehen.<br />

In den Bereichen im direkten Umfeld des Flugplatzes (Platzrunde) ist keine<br />

Wohnnutzung vorgesehen.<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung

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