Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop
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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 148 Darstellungen<br />
Vorgehensweise<br />
Um die wachsende Zahl von Windkraftanlagen im Außenbereich zusammen mit<br />
der Vielzahl konkurrierender Belange innerhalb der Landschaft abzustimmen,<br />
wurden bereits in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre diejenigen Räume ermittelt,<br />
die sich für eine Windenergienutzung eignen.<br />
In einem ersten Untersuchungsschritt wurden die grundsätzlich für eine Windenergienutzung<br />
geeigneten Flächen ermittelt. Dabei wurden zunächst die folgenden<br />
Bereiche innerhalb des Stadtgebietes ausgeschlossen:<br />
� Siedlungsflächen,<br />
� Flächen für Infrastruktureinrichtungen,<br />
� Waldflächen,<br />
� Natur- und Landschaftsschutzgebiete,<br />
� geschützte Landschaftsbestandteile,<br />
� Biotope nach § 62 LG,<br />
� prognostizierte Bergsenkungsbereiche,<br />
� der Verkehrslandeplatz Schwarze Heide und<br />
� die bisher genehmigten und geplanten Abgrabungsbereiche.<br />
In einem zweiten Untersuchungsschritt wurden, um dem Gebot der gegenseitigen<br />
Rücksichtnahme Rechnung zu tragen und Nutzungskonflikte zu vermeiden,<br />
erforderliche Schutzabstände von den Potenzialflächen zu anderen Nutzungen<br />
ermittelt. Dies ist erforderlich, da mit Windkraftanlagen insbesondere Lärmbelastungen<br />
verbunden sind. Darüber hinaus bewirken solche Anlagen aufgrund<br />
ihrer Größe Verschattungen und sie können nachhaltig das Landschaftsbild beeinträchtigen.<br />
Dabei wurden die folgenden Schutzabstände bzw. Pufferzonen<br />
herangezogenen:<br />
Siedlungsflächen<br />
� Wohn- und Mischgebiete: 500 m<br />
� Splittersiedlungen und Einzelhausbebauung: 400 m<br />
� sonstige Siedlungsflächen: Einzelfallprüfung<br />
Infrastruktureinrichtungen<br />
� Verkehrslandeplatz Schwarze Heide: 1.500 m<br />
� Autobahnen: 150 m<br />
� Bundes- und Landesstraßen: 100 m<br />
� Schienenwege: 100 m<br />
� Produktenleitungen: 100 m<br />
� Hochspannungsfreileitungen: 50 m bis 150 m<br />
� Richtfunktrassen: 35 m<br />
� sonstige Infrastruktureinrichtungen: Einzelfallprüfung<br />
Landschaftsbereiche<br />
� Naturschutzgebiete: 200 m<br />
� Waldflächen: 35 m<br />
� Gewässer: Einzelfallprüfung<br />
� sonstige Landschaftsbereiche: Einzelfallprüfung<br />
Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung