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Erläuterungen zum Flächennutzungsplan - Bottrop

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> FNP Seite 148 Darstellungen<br />

Vorgehensweise<br />

Um die wachsende Zahl von Windkraftanlagen im Außenbereich zusammen mit<br />

der Vielzahl konkurrierender Belange innerhalb der Landschaft abzustimmen,<br />

wurden bereits in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre diejenigen Räume ermittelt,<br />

die sich für eine Windenergienutzung eignen.<br />

In einem ersten Untersuchungsschritt wurden die grundsätzlich für eine Windenergienutzung<br />

geeigneten Flächen ermittelt. Dabei wurden zunächst die folgenden<br />

Bereiche innerhalb des Stadtgebietes ausgeschlossen:<br />

� Siedlungsflächen,<br />

� Flächen für Infrastruktureinrichtungen,<br />

� Waldflächen,<br />

� Natur- und Landschaftsschutzgebiete,<br />

� geschützte Landschaftsbestandteile,<br />

� Biotope nach § 62 LG,<br />

� prognostizierte Bergsenkungsbereiche,<br />

� der Verkehrslandeplatz Schwarze Heide und<br />

� die bisher genehmigten und geplanten Abgrabungsbereiche.<br />

In einem zweiten Untersuchungsschritt wurden, um dem Gebot der gegenseitigen<br />

Rücksichtnahme Rechnung zu tragen und Nutzungskonflikte zu vermeiden,<br />

erforderliche Schutzabstände von den Potenzialflächen zu anderen Nutzungen<br />

ermittelt. Dies ist erforderlich, da mit Windkraftanlagen insbesondere Lärmbelastungen<br />

verbunden sind. Darüber hinaus bewirken solche Anlagen aufgrund<br />

ihrer Größe Verschattungen und sie können nachhaltig das Landschaftsbild beeinträchtigen.<br />

Dabei wurden die folgenden Schutzabstände bzw. Pufferzonen<br />

herangezogenen:<br />

Siedlungsflächen<br />

� Wohn- und Mischgebiete: 500 m<br />

� Splittersiedlungen und Einzelhausbebauung: 400 m<br />

� sonstige Siedlungsflächen: Einzelfallprüfung<br />

Infrastruktureinrichtungen<br />

� Verkehrslandeplatz Schwarze Heide: 1.500 m<br />

� Autobahnen: 150 m<br />

� Bundes- und Landesstraßen: 100 m<br />

� Schienenwege: 100 m<br />

� Produktenleitungen: 100 m<br />

� Hochspannungsfreileitungen: 50 m bis 150 m<br />

� Richtfunktrassen: 35 m<br />

� sonstige Infrastruktureinrichtungen: Einzelfallprüfung<br />

Landschaftsbereiche<br />

� Naturschutzgebiete: 200 m<br />

� Waldflächen: 35 m<br />

� Gewässer: Einzelfallprüfung<br />

� sonstige Landschaftsbereiche: Einzelfallprüfung<br />

Stadt <strong>Bottrop</strong> – Stadtplanungsamt Abteilung Generelle Planung

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