Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0 - Absolit
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EINEN E-MAIL-ADRESSVERTEILER<br />
1<br />
RECHTSSICHER AUFBAUEN<br />
RENÉ KULKA<br />
Der Aufbau des eigenen Adressbestandes ist nicht von heute auf morgen zu<br />
realisieren, sondern erfordert Geduld und Know-how. Letzteres vor allem in<br />
rechtlicher Hinsicht, denn E-<strong>Mail</strong>-<strong>Marketing</strong> funktioniert nur dann, wenn die<br />
Adressaten Ihnen den Empfang Ihrer E-<strong>Mail</strong>s vorher erlaubt haben. Versenden<br />
Sie unbestellte E-<strong>Mail</strong>s, weil die Erlaubnis nicht rechtskonform oder gar nicht<br />
vorhanden ist? Sie fügen sich durch Abmahnungskosten, Imageeinbußen,<br />
E-<strong>Mail</strong>-Zustellungsprobleme mehr Schaden zu. Die gute Nachricht: Mit<br />
dem notwendigen Wissen um die rechtlichen Rahmenbedingungen und einer<br />
geeigneten Strategie zur Abonnentengenerierung ist der Verteileraufbau für Sie<br />
ein Leichtes. Im Folgenden finden Sie die nötigen Informationen, um Ihren<br />
eigenen Verteiler aufzubauen. So können Sie in Kürze das besonders effiziente<br />
Medium „E-<strong>Mail</strong>“ im Rahmen Ihrer <strong>Marketing</strong>-Aktivitäten nutzen.<br />
Rechtliche Grundlagen der Einwilligung<br />
Die Zusendung von Werbe-E-<strong>Mail</strong>s und Newslettern ist im privaten sowie<br />
geschäftlichen Bereich nur bei vorheriger Einwilligung erlaubt [1]. Versenden Sie<br />
ohne Einwilligung, handeln Sie unlauter gegenüber anderen Marktteilnehmern<br />
und belästigend gegenüber dem E-<strong>Mail</strong>-Empfänger. Basis für den Aufbau<br />
eines Newsletterverteilers ist die ausdrückliche Einwilligung der Empfänger,<br />
E-<strong>Mail</strong>s von Ihnen zu erhalten.<br />
Die Einwilligung ist ausdrücklich, wenn sie zum einen aktiv herbeigeführt wurde.<br />
Also durch eine Aktion des Interessenten, wie zum Beispiel das Setzen eines<br />
Ankreuzhäkchens im Anmeldeformular oder in einem Rückfax. Zum anderen<br />
muss die Einwilligung bewusst abgegeben werden, damit sie ausdrücklich ist.<br />
Somit reicht es nicht aus, diese etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
(AGB) oder in kontrastarmen Fließtext zu verklausulieren. Statt dessen müssen<br />
bei der Anmeldung Thema sowie Erscheinungsweise des Newsletters soweit<br />
wie möglich transparent kommuniziert werden. Zudem muss die Einwilligung<br />
losgelöst von allen anderen Zustimmungen, also durch ein separates, eigenes<br />
Ankreuzkästchen eingeholt werden.<br />
Über die ausdrückliche Einwilligung hinaus gibt es Fälle, bei denen Sie<br />
eine Einwilligung annehmen können (die so genannte mutmaßliche oder<br />
konkludente Einwilligung). Haben Sie beispielsweise einer Person Waren oder<br />
Dienste verkauft, dürfen Sie ihr Werbung für ähnliche Waren und Dienste<br />
aus Ihrem Sortiment schicken [2]. Was hierbei allerdings „ähnlich“ ist und was<br />
nicht, entscheidet im Zweifel der Richter. Neben dieser Ausnahmeregelung gibt<br />
http://www.marketing-boerse.de/Experten/details/Rene-Kulka<br />
49<br />
Ausdrückliche<br />
Einwilligung<br />
sowohl bei<br />
privaten wie auch<br />
geschäftlichen<br />
Empfängern<br />
erforderlich