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Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0 - Absolit

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EINEN E-MAIL-ADRESSVERTEILER<br />

1<br />

RECHTSSICHER AUFBAUEN<br />

RENÉ KULKA<br />

Der Aufbau des eigenen Adressbestandes ist nicht von heute auf morgen zu<br />

realisieren, sondern erfordert Geduld und Know-how. Letzteres vor allem in<br />

rechtlicher Hinsicht, denn E-<strong>Mail</strong>-<strong>Marketing</strong> funktioniert nur dann, wenn die<br />

Adressaten Ihnen den Empfang Ihrer E-<strong>Mail</strong>s vorher erlaubt haben. Versenden<br />

Sie unbestellte E-<strong>Mail</strong>s, weil die Erlaubnis nicht rechtskonform oder gar nicht<br />

vorhanden ist? Sie fügen sich durch Abmahnungskosten, Imageeinbußen,<br />

E-<strong>Mail</strong>-Zustellungsprobleme mehr Schaden zu. Die gute Nachricht: Mit<br />

dem notwendigen Wissen um die rechtlichen Rahmenbedingungen und einer<br />

geeigneten Strategie zur Abonnentengenerierung ist der Verteileraufbau für Sie<br />

ein Leichtes. Im Folgenden finden Sie die nötigen Informationen, um Ihren<br />

eigenen Verteiler aufzubauen. So können Sie in Kürze das besonders effiziente<br />

Medium „E-<strong>Mail</strong>“ im Rahmen Ihrer <strong>Marketing</strong>-Aktivitäten nutzen.<br />

Rechtliche Grundlagen der Einwilligung<br />

Die Zusendung von Werbe-E-<strong>Mail</strong>s und Newslettern ist im privaten sowie<br />

geschäftlichen Bereich nur bei vorheriger Einwilligung erlaubt [1]. Versenden Sie<br />

ohne Einwilligung, handeln Sie unlauter gegenüber anderen Marktteilnehmern<br />

und belästigend gegenüber dem E-<strong>Mail</strong>-Empfänger. Basis für den Aufbau<br />

eines Newsletterverteilers ist die ausdrückliche Einwilligung der Empfänger,<br />

E-<strong>Mail</strong>s von Ihnen zu erhalten.<br />

Die Einwilligung ist ausdrücklich, wenn sie zum einen aktiv herbeigeführt wurde.<br />

Also durch eine Aktion des Interessenten, wie zum Beispiel das Setzen eines<br />

Ankreuzhäkchens im Anmeldeformular oder in einem Rückfax. Zum anderen<br />

muss die Einwilligung bewusst abgegeben werden, damit sie ausdrücklich ist.<br />

Somit reicht es nicht aus, diese etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

(AGB) oder in kontrastarmen Fließtext zu verklausulieren. Statt dessen müssen<br />

bei der Anmeldung Thema sowie Erscheinungsweise des Newsletters soweit<br />

wie möglich transparent kommuniziert werden. Zudem muss die Einwilligung<br />

losgelöst von allen anderen Zustimmungen, also durch ein separates, eigenes<br />

Ankreuzkästchen eingeholt werden.<br />

Über die ausdrückliche Einwilligung hinaus gibt es Fälle, bei denen Sie<br />

eine Einwilligung annehmen können (die so genannte mutmaßliche oder<br />

konkludente Einwilligung). Haben Sie beispielsweise einer Person Waren oder<br />

Dienste verkauft, dürfen Sie ihr Werbung für ähnliche Waren und Dienste<br />

aus Ihrem Sortiment schicken [2]. Was hierbei allerdings „ähnlich“ ist und was<br />

nicht, entscheidet im Zweifel der Richter. Neben dieser Ausnahmeregelung gibt<br />

http://www.marketing-boerse.de/Experten/details/Rene-Kulka<br />

49<br />

Ausdrückliche<br />

Einwilligung<br />

sowohl bei<br />

privaten wie auch<br />

geschäftlichen<br />

Empfängern<br />

erforderlich

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