Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0 - Absolit
Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0 - Absolit
Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0 - Absolit
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
T. Schwarz: <strong>Leitfaden</strong> E-<strong>Mail</strong>-<strong>Marketing</strong> <strong>2.0</strong> / Kap. 1 Grundlagen<br />
Double-Opt-in<br />
ist die rechtlich<br />
sicherste<br />
Variante der<br />
Einwilligung<br />
Keine Werbung in<br />
der Aktivierungsmail<br />
es weitere Einzelfallentscheidungen, bei denen ein E-<strong>Mail</strong>-Empfänger zum<br />
Beispiel aufgrund seines Geschäftes mit der Zusendung bestimmter E-<strong>Mail</strong>s<br />
rechnen muss [3]. Wegen der rechtlichen Unsicherheit bei der Mutmaßung einer<br />
Einwilligung sollten Sie diese nach Möglichkeit stets ausdrücklich einholen.<br />
Formen der elektronischen Einwilligung (Opt-in)<br />
Es existieren verschiedene Varianten elektronischer Einwilligungen. Verboten<br />
in Deutschland ist das Opt-out-Verfahren („wahlweise Austragung“). Hierbei<br />
würde vom E-<strong>Mail</strong>-Versender zunächst generell eine Einwilligung angenommen.<br />
Der User kann diese durch Entfernen eines automatisch gesetzten Häkchens bei<br />
der Anmeldung oder erst später in der E-<strong>Mail</strong> durch Klick auf den Abmelden-<br />
Link widerrufen. Auch die konkludente Einwilligung, die als modifiziertes<br />
Opt-out oder als Soft-Opt-in bezeichnet wird, ist – wie im vorangegangenen<br />
Abschnitt beschrieben – nicht zu empfehlen.<br />
Beim Single-Opt-in-Verfahren („einfache Eintragung“) trägt ein Besucher<br />
eine E-<strong>Mail</strong>-Adresse in Ihr Onlineformular für die Newsletteranmeldung ein.<br />
Problem: Ob tatsächlich der Besitzer der E-<strong>Mail</strong>-Adresse oder ein Dritter diese<br />
eingetragen hat, um möglicherweise den Besitzer mit Spam zu belästigen. Dies<br />
können Sie im Falle eines Falles nur schwer nachweisen. Das Confirmed-<br />
Opt-in-Verfahren („bestätigte Eintragung“) ergänzt Single-Opt-in um eine<br />
Bestätigungs-E-<strong>Mail</strong> über die Eintragung in den Newsletterverteiler. Falls ein<br />
Dritter die Adresse eingetragen hat, kann sich der Besitzer idealerweise nun<br />
wieder austragen. Allerdings wäre in diesem Fall bereits die Willkommens-<br />
E-<strong>Mail</strong> Spam. Trotz der Problematik besitzt das Confirmed-Opt-in Verfahren<br />
eine hohe Verbreitung.<br />
Die rechtlich sicherste Variante ist die doppelte Eintragung (Double-Opt-in).<br />
Hierbei erhält der Interessent nach seiner Eintragung eine Aktivierungs-<br />
E-<strong>Mail</strong>, in der er nochmals per Mausklick auf einen Bestätigungslink das<br />
Newsletterabonnement bewahrheiten muss. Bleibt die Bestätigung aus, erhält<br />
der Adressat keine weiteren E-<strong>Mail</strong>s. Vorteil: Da nur der tatsächliche Besitzer<br />
der E-<strong>Mail</strong>-Adresse diese bestätigen kann, wird Spam wirksam vorgebeugt.<br />
Nachteil: Das Wachstum Ihres Verteilers kann leiden. Denn möglicherweise wird<br />
die Aktivierungs-E-<strong>Mail</strong> nicht zugestellt (Spam-Filter), der Bestätigungslink<br />
ist nicht anklickbar (zum Beispiel durch einen Zeilenumbruch im Link). Auch<br />
kann die E-<strong>Mail</strong>-Bestätigung vergessen werden oder der Prozess wird nicht<br />
verstanden („Warum soll ich mich doppelt anmelden?“).<br />
Weisen Sie daher bei der Registrierung gezielt darauf hin, dass die Newsletteranmeldung<br />
zur Missbrauchsvorbeugung noch in einer Aktivierungs-E-<strong>Mail</strong><br />
bestätigt werden muss, damit diese wirksam wird. Weisen Sie ferner darauf<br />
hin, dass die Aktivierungs-E-<strong>Mail</strong> eventuell fälschlicherweise in den Spam-<br />
Ordner aussortiert werden könnte.<br />
Die Aktivierungs-E-<strong>Mail</strong> darf keinerlei Werbung enthalten. Sie sollte zudem<br />
die Details der Einwilligung, wie Newsletterthema und -frequenz, Datenschutz<br />
50