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Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0 - Absolit

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T. Schwarz: <strong>Leitfaden</strong> E-<strong>Mail</strong>-<strong>Marketing</strong> <strong>2.0</strong> / Kap. 1 Grundlagen<br />

Double-Opt-in<br />

ist die rechtlich<br />

sicherste<br />

Variante der<br />

Einwilligung<br />

Keine Werbung in<br />

der Aktivierungsmail<br />

es weitere Einzelfallentscheidungen, bei denen ein E-<strong>Mail</strong>-Empfänger zum<br />

Beispiel aufgrund seines Geschäftes mit der Zusendung bestimmter E-<strong>Mail</strong>s<br />

rechnen muss [3]. Wegen der rechtlichen Unsicherheit bei der Mutmaßung einer<br />

Einwilligung sollten Sie diese nach Möglichkeit stets ausdrücklich einholen.<br />

Formen der elektronischen Einwilligung (Opt-in)<br />

Es existieren verschiedene Varianten elektronischer Einwilligungen. Verboten<br />

in Deutschland ist das Opt-out-Verfahren („wahlweise Austragung“). Hierbei<br />

würde vom E-<strong>Mail</strong>-Versender zunächst generell eine Einwilligung angenommen.<br />

Der User kann diese durch Entfernen eines automatisch gesetzten Häkchens bei<br />

der Anmeldung oder erst später in der E-<strong>Mail</strong> durch Klick auf den Abmelden-<br />

Link widerrufen. Auch die konkludente Einwilligung, die als modifiziertes<br />

Opt-out oder als Soft-Opt-in bezeichnet wird, ist – wie im vorangegangenen<br />

Abschnitt beschrieben – nicht zu empfehlen.<br />

Beim Single-Opt-in-Verfahren („einfache Eintragung“) trägt ein Besucher<br />

eine E-<strong>Mail</strong>-Adresse in Ihr Onlineformular für die Newsletteranmeldung ein.<br />

Problem: Ob tatsächlich der Besitzer der E-<strong>Mail</strong>-Adresse oder ein Dritter diese<br />

eingetragen hat, um möglicherweise den Besitzer mit Spam zu belästigen. Dies<br />

können Sie im Falle eines Falles nur schwer nachweisen. Das Confirmed-<br />

Opt-in-Verfahren („bestätigte Eintragung“) ergänzt Single-Opt-in um eine<br />

Bestätigungs-E-<strong>Mail</strong> über die Eintragung in den Newsletterverteiler. Falls ein<br />

Dritter die Adresse eingetragen hat, kann sich der Besitzer idealerweise nun<br />

wieder austragen. Allerdings wäre in diesem Fall bereits die Willkommens-<br />

E-<strong>Mail</strong> Spam. Trotz der Problematik besitzt das Confirmed-Opt-in Verfahren<br />

eine hohe Verbreitung.<br />

Die rechtlich sicherste Variante ist die doppelte Eintragung (Double-Opt-in).<br />

Hierbei erhält der Interessent nach seiner Eintragung eine Aktivierungs-<br />

E-<strong>Mail</strong>, in der er nochmals per Mausklick auf einen Bestätigungslink das<br />

Newsletterabonnement bewahrheiten muss. Bleibt die Bestätigung aus, erhält<br />

der Adressat keine weiteren E-<strong>Mail</strong>s. Vorteil: Da nur der tatsächliche Besitzer<br />

der E-<strong>Mail</strong>-Adresse diese bestätigen kann, wird Spam wirksam vorgebeugt.<br />

Nachteil: Das Wachstum Ihres Verteilers kann leiden. Denn möglicherweise wird<br />

die Aktivierungs-E-<strong>Mail</strong> nicht zugestellt (Spam-Filter), der Bestätigungslink<br />

ist nicht anklickbar (zum Beispiel durch einen Zeilenumbruch im Link). Auch<br />

kann die E-<strong>Mail</strong>-Bestätigung vergessen werden oder der Prozess wird nicht<br />

verstanden („Warum soll ich mich doppelt anmelden?“).<br />

Weisen Sie daher bei der Registrierung gezielt darauf hin, dass die Newsletteranmeldung<br />

zur Missbrauchsvorbeugung noch in einer Aktivierungs-E-<strong>Mail</strong><br />

bestätigt werden muss, damit diese wirksam wird. Weisen Sie ferner darauf<br />

hin, dass die Aktivierungs-E-<strong>Mail</strong> eventuell fälschlicherweise in den Spam-<br />

Ordner aussortiert werden könnte.<br />

Die Aktivierungs-E-<strong>Mail</strong> darf keinerlei Werbung enthalten. Sie sollte zudem<br />

die Details der Einwilligung, wie Newsletterthema und -frequenz, Datenschutz<br />

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