unilex 1–2/2007 - ULV
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udolf Feik / berufungsverfahren nach § UG 2002<br />
UNILEX <strong>1–2</strong>/<strong>2007</strong> 2<br />
1 . best Practice-beispiele<br />
Die beiden Franzens-Universitäten in Innsbruck und Graz<br />
haben umfangreiche Papiere ausgearbeitet, um bei Berufungsverfahren<br />
objektive und gute Ergebnisse zu erzielen.<br />
An der Universität Graz wurde vom Genderbeirat eine „Materialien-Mappe<br />
Berufungsverfahren“ zusammengestellt.<br />
Diese enthält nicht nur alle einschlägigen Rechtsnormen<br />
sondern auch Formulare zur Standardisierung der Bewerbungen<br />
und Gutachten sowie Arbeitshilfen zur Beurteilung<br />
von Managementqualitäten. Auf typische Beurteilungsfehler<br />
wird hingewiesen; eine Gender Mainstreaming-Checkliste<br />
und Leitlinien für eine strukturierte Sitzungs- und Protokollführung<br />
liegen ebenfalls vor. Der Senat bzw seine Berufungskommissionen<br />
verwenden diese Mappe allerdings nicht; allerdings<br />
hat der Senat Anfang <strong>2007</strong> ein „Formular für die<br />
Bewertung von Professuren“ als Anhang zum Satzungsteil<br />
„Berufungsverfahren“ beschlossen und im Mitteilungsblatt<br />
kundgemacht 115 .<br />
An der Universität Innsbruck hat der Rektor eine 43seitige<br />
Empfehlung für die Durchführung von Berufungsverfahren<br />
veröffentlicht 116 . Dieses Papier „soll helfen, formale Fallstricke<br />
zu erkennen und aus Eigenem den für das jeweilige Fachgebiet<br />
zielführendsten Weg zu finden“; es will helfen, den „Auswahlprozess<br />
so effizient wie möglich zu gestalten“. Zunächst ist von<br />
der Berufungskommission ein Kriterienkatalog auszuarbeiten.<br />
Dabei geht es um Qualitätskriterien; „quantitative oder formale<br />
Kriterien können qualitative Kriterien zwar stützen, aber<br />
nicht ersetzen“. Der Kriterienkatalog wird auf der homepage<br />
der Fakultäten-Servicestelle veröffentlicht. Die Kriterien be-<br />
ziehen sich auf die wissenschaftliche, die didaktische und die<br />
soziale Kompetenz; zu berücksichtigen seien eine „Wertschöpfungsperiode“<br />
(damit nicht die Quantität automatisch den<br />
Ausschlag gegen jüngere Bewerber/innen gibt), eine altersadäquate<br />
Qualitätsdefinition und die Berücksichtigung der Rahmenbedingungen<br />
zur Leistungserbringung. Bibliometrische<br />
Verfahren werden in diesem Papier als „pseudoqualitative<br />
Kriterien“ bezeichnet, weil sie nicht die Qualität, sondern die<br />
Wahrnehmung der wissenschaftlichen Welt messen würden.<br />
Neben Ausführungen zu den Gutachter/inne/n und dem<br />
Besetzungsvorschlag finden sich in der Rektorsempfehlung<br />
schließlich auch solche zur persönlichen Präsentation. Die<br />
Präsentation bietet die hauptsächliche Grundlage für die Feststellung<br />
der didaktischen und sozialen Kompetenz. Jede/r<br />
Bewerber/in erhält eine Patin oder einen Paten, die/der als Ansprechpartner/in<br />
zur Verfügung steht und vor dem öffentlich<br />
zugänglichen Vortrag eine (standardisierte) Kurzvorstellung<br />
macht. Anschließend an das nicht-öffentliche Hearing mit<br />
der Berufungskommission über Perspektiven für Forschung<br />
und Lehre, Wünsche und Erwartungen, Ernsthaftigkeit, persönliches<br />
und berufliches Selbstbild, etc, soll noch ein Zusammentreffen<br />
mit den (anderen) Institutsmitgliedern erfolgen.<br />
Leitlinien für den Aufbau des Aktes und die Protokolle sind<br />
ebenfalls Bestandteil der Empfehlung.<br />
Ao . Univ .-Prof . Mag .Dr . Rudolf Feik<br />
Fachbereich Öffentliches Recht<br />
Universität Salzburg<br />
rudolf .feik@sbg .ac .at<br />
115 Vgl. http://www.uni-graz.at/zv1www/mi070212a.pdf.<br />
116 Vgl. http://www.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt/2006-<strong>2007</strong>/68/mitteil.pdf. Vgl. auch die „Informationsplattform Berufungsverfahren“,<br />
in der die einzelnen Verfahrensschritte detailliert dargestellt werden: http://www.uibk.ac.at/info-berufungsverfahren/.