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unilex 1–2/2007 - ULV

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udolf Feik / berufungsverfahren nach § UG 2002<br />

UNILEX <strong>1–2</strong>/<strong>2007</strong> 2<br />

1 . best Practice-beispiele<br />

Die beiden Franzens-Universitäten in Innsbruck und Graz<br />

haben umfangreiche Papiere ausgearbeitet, um bei Berufungsverfahren<br />

objektive und gute Ergebnisse zu erzielen.<br />

An der Universität Graz wurde vom Genderbeirat eine „Materialien-Mappe<br />

Berufungsverfahren“ zusammengestellt.<br />

Diese enthält nicht nur alle einschlägigen Rechtsnormen<br />

sondern auch Formulare zur Standardisierung der Bewerbungen<br />

und Gutachten sowie Arbeitshilfen zur Beurteilung<br />

von Managementqualitäten. Auf typische Beurteilungsfehler<br />

wird hingewiesen; eine Gender Mainstreaming-Checkliste<br />

und Leitlinien für eine strukturierte Sitzungs- und Protokollführung<br />

liegen ebenfalls vor. Der Senat bzw seine Berufungskommissionen<br />

verwenden diese Mappe allerdings nicht; allerdings<br />

hat der Senat Anfang <strong>2007</strong> ein „Formular für die<br />

Bewertung von Professuren“ als Anhang zum Satzungsteil<br />

„Berufungsverfahren“ beschlossen und im Mitteilungsblatt<br />

kundgemacht 115 .<br />

An der Universität Innsbruck hat der Rektor eine 43seitige<br />

Empfehlung für die Durchführung von Berufungsverfahren<br />

veröffentlicht 116 . Dieses Papier „soll helfen, formale Fallstricke<br />

zu erkennen und aus Eigenem den für das jeweilige Fachgebiet<br />

zielführendsten Weg zu finden“; es will helfen, den „Auswahlprozess<br />

so effizient wie möglich zu gestalten“. Zunächst ist von<br />

der Berufungskommission ein Kriterienkatalog auszuarbeiten.<br />

Dabei geht es um Qualitätskriterien; „quantitative oder formale<br />

Kriterien können qualitative Kriterien zwar stützen, aber<br />

nicht ersetzen“. Der Kriterienkatalog wird auf der homepage<br />

der Fakultäten-Servicestelle veröffentlicht. Die Kriterien be-<br />

ziehen sich auf die wissenschaftliche, die didaktische und die<br />

soziale Kompetenz; zu berücksichtigen seien eine „Wertschöpfungsperiode“<br />

(damit nicht die Quantität automatisch den<br />

Ausschlag gegen jüngere Bewerber/innen gibt), eine altersadäquate<br />

Qualitätsdefinition und die Berücksichtigung der Rahmenbedingungen<br />

zur Leistungserbringung. Bibliometrische<br />

Verfahren werden in diesem Papier als „pseudoqualitative<br />

Kriterien“ bezeichnet, weil sie nicht die Qualität, sondern die<br />

Wahrnehmung der wissenschaftlichen Welt messen würden.<br />

Neben Ausführungen zu den Gutachter/inne/n und dem<br />

Besetzungsvorschlag finden sich in der Rektorsempfehlung<br />

schließlich auch solche zur persönlichen Präsentation. Die<br />

Präsentation bietet die hauptsächliche Grundlage für die Feststellung<br />

der didaktischen und sozialen Kompetenz. Jede/r<br />

Bewerber/in erhält eine Patin oder einen Paten, die/der als Ansprechpartner/in<br />

zur Verfügung steht und vor dem öffentlich<br />

zugänglichen Vortrag eine (standardisierte) Kurzvorstellung<br />

macht. Anschließend an das nicht-öffentliche Hearing mit<br />

der Berufungskommission über Perspektiven für Forschung<br />

und Lehre, Wünsche und Erwartungen, Ernsthaftigkeit, persönliches<br />

und berufliches Selbstbild, etc, soll noch ein Zusammentreffen<br />

mit den (anderen) Institutsmitgliedern erfolgen.<br />

Leitlinien für den Aufbau des Aktes und die Protokolle sind<br />

ebenfalls Bestandteil der Empfehlung.<br />

Ao . Univ .-Prof . Mag .Dr . Rudolf Feik<br />

Fachbereich Öffentliches Recht<br />

Universität Salzburg<br />

rudolf .feik@sbg .ac .at<br />

115 Vgl. http://www.uni-graz.at/zv1www/mi070212a.pdf.<br />

116 Vgl. http://www.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt/2006-<strong>2007</strong>/68/mitteil.pdf. Vgl. auch die „Informationsplattform Berufungsverfahren“,<br />

in der die einzelnen Verfahrensschritte detailliert dargestellt werden: http://www.uibk.ac.at/info-berufungsverfahren/.

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