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unilex 1–2/2007 - ULV

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Im Ergebnis führt der Beschluss des OGH dazu, dass der<br />

Großteil der seit 1. 1. 2004 aufgenommenen wissenschaftlichen<br />

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen keinerlei Mindestabsicherung<br />

bei den wesentlichsten Arbeitsbedingungen hat:<br />

kein Mindestentgelt, kein zwingender Anspruch auf Sonderzahlungen,<br />

keine Anrechnung von Vordienstzeiten.<br />

Welches Entgelt Studienassistenten und Studienassistentinnen<br />

zusteht, ist damit eine Angelegenheit des Arbeitsvertrages.<br />

Dass die Verhandlungsposition eines Mitarbeiters, der<br />

sein Studium noch nicht beendet hat und der auf der Suche<br />

nach einem ersten Einstieg in das Berufsleben ist, nicht besonders<br />

stark sein wird, bedarf keiner näheren Erörterung.<br />

In der universitären Praxis führt diese rechtlich unbefriedigende<br />

Situation dazu, dass die Entlohnung der studentischen<br />

MitarbeiterInnen an den einzelnen Universitäten völlig unterschiedlich<br />

ausgestaltet ist. Einer sachgerechten Lösung<br />

kann dieses Problem nur durch sofortige Novellierung des<br />

UG 2002 bzw. des VBG oder durch ein rasches In-Kraft-Treten<br />

des Universitäten-Kollektivvertrages zugeführt werden.<br />

ao . Univ-Prof . MMag . DDr . Günther Löschnigg<br />

Institut für Arbeitsrecht<br />

Karl-Franzens-Universität Graz<br />

guenther .loeschnigg@uni-graz .at<br />

>> PErsoNALrEchT<br />

UNILEX <strong>1–2</strong>/<strong>2007</strong>

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