unilex 1–2/2007 - ULV
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Im Ergebnis führt der Beschluss des OGH dazu, dass der<br />
Großteil der seit 1. 1. 2004 aufgenommenen wissenschaftlichen<br />
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen keinerlei Mindestabsicherung<br />
bei den wesentlichsten Arbeitsbedingungen hat:<br />
kein Mindestentgelt, kein zwingender Anspruch auf Sonderzahlungen,<br />
keine Anrechnung von Vordienstzeiten.<br />
Welches Entgelt Studienassistenten und Studienassistentinnen<br />
zusteht, ist damit eine Angelegenheit des Arbeitsvertrages.<br />
Dass die Verhandlungsposition eines Mitarbeiters, der<br />
sein Studium noch nicht beendet hat und der auf der Suche<br />
nach einem ersten Einstieg in das Berufsleben ist, nicht besonders<br />
stark sein wird, bedarf keiner näheren Erörterung.<br />
In der universitären Praxis führt diese rechtlich unbefriedigende<br />
Situation dazu, dass die Entlohnung der studentischen<br />
MitarbeiterInnen an den einzelnen Universitäten völlig unterschiedlich<br />
ausgestaltet ist. Einer sachgerechten Lösung<br />
kann dieses Problem nur durch sofortige Novellierung des<br />
UG 2002 bzw. des VBG oder durch ein rasches In-Kraft-Treten<br />
des Universitäten-Kollektivvertrages zugeführt werden.<br />
ao . Univ-Prof . MMag . DDr . Günther Löschnigg<br />
Institut für Arbeitsrecht<br />
Karl-Franzens-Universität Graz<br />
guenther .loeschnigg@uni-graz .at<br />
>> PErsoNALrEchT<br />
UNILEX <strong>1–2</strong>/<strong>2007</strong>