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unilex 1–2/2007 - ULV

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silvia Ulrich, Gerhard schnedl, renate Pirstner-Ebner (hg) / Funktionen des rechts in der pluralistischen Wissensgesellschaft.<br />

UNILEX <strong>1–2</strong>/<strong>2007</strong> 0<br />

wissenschaftliche Disziplin“ (327). Ein ähnliches Thema<br />

verfolgt auch der reflexive Beitrag von Manfried Welan,<br />

dem ehemaligen Rektor der Universität für Bodenkultur und<br />

ehemaligen Vorsitzenden der Rektorenkonferenz und wie<br />

Brünner nicht nur als Öffentlichrechtler, sondern auch lange<br />

Zeit politisch aktiv. An Hand der beiden mittlerweile als<br />

Klassiker geltenden und in Aufsätze gegossenen Vorträge von<br />

Max Weber (1917/19) zu den Berufen des Wissenschafters<br />

und Politikers werden die sowohl für den Autor wie für den<br />

Adressaten relevanten Lebensformen der vita contemplativa<br />

und der vita activa besprochen. Welan schneidet nicht nur<br />

auf Basis eigenen einschlägigen Erfahrungswissens, sondern<br />

auch aus einer bewundernswerten unerschöpflichen Quelle<br />

umfassenden Wissens und Bildung alle gängigen Themen<br />

des aktuellen Wissenschaftsbetriebes an. Sympathisch wirkt<br />

sein Hinweis auf die riesenhaft anwachsende Bürokratie<br />

als unerwartete Begleiterin der autonomen Universitäten.<br />

Weniger konkret aber bekannt eloquent ist hingegen die<br />

Tour d`horizon des ehemaligen Wissenschaftsministers<br />

und derzeitigen Rektors der FH Salzburg Erhard Busek<br />

an Hand der Themen Wissen, Politik und Zeitgeist über<br />

Krisen und Chancen der menschlichen Gesellschaft. Der<br />

ehemalige hochrangige Parlamentarier und Bundesminister<br />

und derzeitige Präsident der österreichischen Forschungsgemeinschaft<br />

Heinrich Neisser skizziert – gewohnt umsichtig<br />

- nach einem rechtshistorischen Introitus die Rolle<br />

der Zivilgesellschaft im Europäischen Einigungsprozess (pars<br />

pro toto am Beispiel von NGOs im Wirtschafts- und Sozialausschuss)<br />

und prognostiziert deren (mögliche) zukünftige<br />

Rolle in einer Entwicklungsphase, in der der europäische<br />

Integrationsprozess zu einem Wettbewerb zwischen den<br />

politischen Eliten und den davon betroffenen BürgerInnen<br />

mutiert ist. In diese Richtung geht auch der Aufsatz des<br />

Politikwissenschafters an der Universität Wien Peter Gerlich<br />

mit seinem Thema eines neuen Politikverständnisses in den<br />

Zentraleuropäischen Staaten.<br />

Im dritten Kapitel werden die Themen Staat und Wirtschaft<br />

angesichts ihrer Wechselwirkungen zusammengespannt.<br />

Die spannenden Ausführungen des als ehemaliger Leiter des<br />

Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ausgewiesenen<br />

Verwaltungspraktikers Gerhart Wielinger haben den Begriff<br />

der wirkungsorientierten Verwaltung, in dem sich Wirtschaft<br />

und Staat unter dem neoliberalen Vorzeichen verschränken,<br />

zum Gegenstand. Der renommierte und derzeit an der Universität<br />

Graz lehrende Öffentlichrechtler referiert die neuseeländische<br />

Herkunft dieser Bewegung und deren erstaunliche<br />

Rezeption in Europa, die insbesondere in Deutschland<br />

und der Schweiz von einer Änderung der Auffassung vom<br />

Staat in Richtung Gewährleistungsstaat begleitet war und<br />

in Opposition zum von hoheitlichem Verwaltungshandeln<br />

gekennzeichneten Leistungsstaat steht. Dem theoretischen<br />

Programm, das aus den Eckpunkten Kundenorientierung<br />

und Qualitätsmanagement, Kontraktmanagement, Produkte<br />

und Leistungen, Dezentralisierung und Controlling sowie<br />

dem Wettbewerbspostulat besteht, werden praktische Beispiele<br />

aus der Stadt Linz und der Steiermärkischen Landesverwaltung<br />

gegenüber gestellt. Eine durchaus plausible<br />

Einsparungsmaßnahme bei Verwaltungskosten schildert der<br />

ehemalige Direktor des Steiermärkischen Landtages und<br />

Jurist Heinz Anderwald mit dem Projekt der Papierlosigkeit<br />

des steiermärkischen Landesparlamentes. Der das Amt<br />

eines Verfassungsrichters ausübende und angesehene Öffentlichrechtler<br />

Christoph Grabenwarter kommt auf Grund<br />

der Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Beteiligung<br />

von Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und<br />

Gebietskörperschaften am Verwaltungsverfahren zu neuen<br />

Aspekten des Verwaltungshandelns. Im 2004 novellierten §<br />

19 Abs 4 UVP-G mit der Popularklage erkennt der derzeit<br />

an der Wirtschaftsuniversität Wien lehrende Rechtswissenschafter<br />

kritisch einen neuen Typus eines verfassungsrechtlich<br />

gewährleisten Rechtes (390 und 411f). Es geht dabei<br />

nicht um den Schutz subjektiver Rechte, sondern um die<br />

objektive Rechtmäßigkeit, was nichts weniger als ein subjektives<br />

Recht auf die gesetzmäßige Führung der Verwaltung<br />

bedeutet. Auch der renommierte Öffentlichrechtler an der<br />

Universität Salzburg und Vorstand des Forschungsinstitutes<br />

für das Recht der elektronischen Massenmedien (REM)<br />

Walter Berka greift grundsätzliche Verwaltungsaspekte auf.<br />

In Zusammenhang mit staatlich-amtlicher Öffentlichkeitsarbeit<br />

(Informationseingriff) - in Form von zwangsfreien<br />

staatlichen Akten bzw. informellen Staatshandelns - können<br />

grundrechtsrelevante Rechtsfragen auftreten. Dabei ist zu<br />

beachten, dass staatliche Öffentlichkeitsarbeit auch dem Objektivitätsgebot<br />

unterliegt. Mit einer konkreten Fragestellung<br />

befasst sich der bekannte Öffentlichrechtler und Altrektor<br />

der Universität Linz Johannes Hengstschläger in seinem<br />

Beitrag zur Ersatzpflicht bei Leistungen, die von Bürgermeistern<br />

gemäß dem BezügebegrenzungBVG zu Unrecht<br />

empfangen wurden. Dabei geht es um allfällige Übergenüsse,<br />

die bei Gemeindemonokraten in Kommunen mit über und<br />

unter 10.000 Einwohnern entstehen können, wenn mehr<br />

als zwei bzw. drei Bezüge von kontrollunterworfenen Rechsträgern<br />

stammen. An der Schnittstelle zwischen speziellen<br />

Fachbereichen des öffentlichen Rechtes ist der Beitrag des<br />

angesehenen Grazer Strafrechtlers Peter Schick über das Wesen<br />

der Staatsanwaltschaft als allfällige Justiz-Verwaltungs(?)-<br />

Behörde angelegt.<br />

Der engen Verquickung von Staat und Wirtschaft entsprechen<br />

auch die folgenden Festschriftbeiträge. Der Aufsatz<br />

über die Grundlagen des europäischen und österreichischen<br />

Energierechts unter besonderer Berücksichtigung der Ener-

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