unilex 1–2/2007 - ULV
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silvia Ulrich, Gerhard schnedl, renate Pirstner-Ebner (hg) / Funktionen des rechts in der pluralistischen Wissensgesellschaft.<br />
UNILEX <strong>1–2</strong>/<strong>2007</strong> 0<br />
wissenschaftliche Disziplin“ (327). Ein ähnliches Thema<br />
verfolgt auch der reflexive Beitrag von Manfried Welan,<br />
dem ehemaligen Rektor der Universität für Bodenkultur und<br />
ehemaligen Vorsitzenden der Rektorenkonferenz und wie<br />
Brünner nicht nur als Öffentlichrechtler, sondern auch lange<br />
Zeit politisch aktiv. An Hand der beiden mittlerweile als<br />
Klassiker geltenden und in Aufsätze gegossenen Vorträge von<br />
Max Weber (1917/19) zu den Berufen des Wissenschafters<br />
und Politikers werden die sowohl für den Autor wie für den<br />
Adressaten relevanten Lebensformen der vita contemplativa<br />
und der vita activa besprochen. Welan schneidet nicht nur<br />
auf Basis eigenen einschlägigen Erfahrungswissens, sondern<br />
auch aus einer bewundernswerten unerschöpflichen Quelle<br />
umfassenden Wissens und Bildung alle gängigen Themen<br />
des aktuellen Wissenschaftsbetriebes an. Sympathisch wirkt<br />
sein Hinweis auf die riesenhaft anwachsende Bürokratie<br />
als unerwartete Begleiterin der autonomen Universitäten.<br />
Weniger konkret aber bekannt eloquent ist hingegen die<br />
Tour d`horizon des ehemaligen Wissenschaftsministers<br />
und derzeitigen Rektors der FH Salzburg Erhard Busek<br />
an Hand der Themen Wissen, Politik und Zeitgeist über<br />
Krisen und Chancen der menschlichen Gesellschaft. Der<br />
ehemalige hochrangige Parlamentarier und Bundesminister<br />
und derzeitige Präsident der österreichischen Forschungsgemeinschaft<br />
Heinrich Neisser skizziert – gewohnt umsichtig<br />
- nach einem rechtshistorischen Introitus die Rolle<br />
der Zivilgesellschaft im Europäischen Einigungsprozess (pars<br />
pro toto am Beispiel von NGOs im Wirtschafts- und Sozialausschuss)<br />
und prognostiziert deren (mögliche) zukünftige<br />
Rolle in einer Entwicklungsphase, in der der europäische<br />
Integrationsprozess zu einem Wettbewerb zwischen den<br />
politischen Eliten und den davon betroffenen BürgerInnen<br />
mutiert ist. In diese Richtung geht auch der Aufsatz des<br />
Politikwissenschafters an der Universität Wien Peter Gerlich<br />
mit seinem Thema eines neuen Politikverständnisses in den<br />
Zentraleuropäischen Staaten.<br />
Im dritten Kapitel werden die Themen Staat und Wirtschaft<br />
angesichts ihrer Wechselwirkungen zusammengespannt.<br />
Die spannenden Ausführungen des als ehemaliger Leiter des<br />
Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ausgewiesenen<br />
Verwaltungspraktikers Gerhart Wielinger haben den Begriff<br />
der wirkungsorientierten Verwaltung, in dem sich Wirtschaft<br />
und Staat unter dem neoliberalen Vorzeichen verschränken,<br />
zum Gegenstand. Der renommierte und derzeit an der Universität<br />
Graz lehrende Öffentlichrechtler referiert die neuseeländische<br />
Herkunft dieser Bewegung und deren erstaunliche<br />
Rezeption in Europa, die insbesondere in Deutschland<br />
und der Schweiz von einer Änderung der Auffassung vom<br />
Staat in Richtung Gewährleistungsstaat begleitet war und<br />
in Opposition zum von hoheitlichem Verwaltungshandeln<br />
gekennzeichneten Leistungsstaat steht. Dem theoretischen<br />
Programm, das aus den Eckpunkten Kundenorientierung<br />
und Qualitätsmanagement, Kontraktmanagement, Produkte<br />
und Leistungen, Dezentralisierung und Controlling sowie<br />
dem Wettbewerbspostulat besteht, werden praktische Beispiele<br />
aus der Stadt Linz und der Steiermärkischen Landesverwaltung<br />
gegenüber gestellt. Eine durchaus plausible<br />
Einsparungsmaßnahme bei Verwaltungskosten schildert der<br />
ehemalige Direktor des Steiermärkischen Landtages und<br />
Jurist Heinz Anderwald mit dem Projekt der Papierlosigkeit<br />
des steiermärkischen Landesparlamentes. Der das Amt<br />
eines Verfassungsrichters ausübende und angesehene Öffentlichrechtler<br />
Christoph Grabenwarter kommt auf Grund<br />
der Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Beteiligung<br />
von Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und<br />
Gebietskörperschaften am Verwaltungsverfahren zu neuen<br />
Aspekten des Verwaltungshandelns. Im 2004 novellierten §<br />
19 Abs 4 UVP-G mit der Popularklage erkennt der derzeit<br />
an der Wirtschaftsuniversität Wien lehrende Rechtswissenschafter<br />
kritisch einen neuen Typus eines verfassungsrechtlich<br />
gewährleisten Rechtes (390 und 411f). Es geht dabei<br />
nicht um den Schutz subjektiver Rechte, sondern um die<br />
objektive Rechtmäßigkeit, was nichts weniger als ein subjektives<br />
Recht auf die gesetzmäßige Führung der Verwaltung<br />
bedeutet. Auch der renommierte Öffentlichrechtler an der<br />
Universität Salzburg und Vorstand des Forschungsinstitutes<br />
für das Recht der elektronischen Massenmedien (REM)<br />
Walter Berka greift grundsätzliche Verwaltungsaspekte auf.<br />
In Zusammenhang mit staatlich-amtlicher Öffentlichkeitsarbeit<br />
(Informationseingriff) - in Form von zwangsfreien<br />
staatlichen Akten bzw. informellen Staatshandelns - können<br />
grundrechtsrelevante Rechtsfragen auftreten. Dabei ist zu<br />
beachten, dass staatliche Öffentlichkeitsarbeit auch dem Objektivitätsgebot<br />
unterliegt. Mit einer konkreten Fragestellung<br />
befasst sich der bekannte Öffentlichrechtler und Altrektor<br />
der Universität Linz Johannes Hengstschläger in seinem<br />
Beitrag zur Ersatzpflicht bei Leistungen, die von Bürgermeistern<br />
gemäß dem BezügebegrenzungBVG zu Unrecht<br />
empfangen wurden. Dabei geht es um allfällige Übergenüsse,<br />
die bei Gemeindemonokraten in Kommunen mit über und<br />
unter 10.000 Einwohnern entstehen können, wenn mehr<br />
als zwei bzw. drei Bezüge von kontrollunterworfenen Rechsträgern<br />
stammen. An der Schnittstelle zwischen speziellen<br />
Fachbereichen des öffentlichen Rechtes ist der Beitrag des<br />
angesehenen Grazer Strafrechtlers Peter Schick über das Wesen<br />
der Staatsanwaltschaft als allfällige Justiz-Verwaltungs(?)-<br />
Behörde angelegt.<br />
Der engen Verquickung von Staat und Wirtschaft entsprechen<br />
auch die folgenden Festschriftbeiträge. Der Aufsatz<br />
über die Grundlagen des europäischen und österreichischen<br />
Energierechts unter besonderer Berücksichtigung der Ener-