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EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

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(2) Die Förderung wird weitgehend fehlerfrei abgewickelt. Die Förderung der<br />

Beibehaltung des ökologischen Landbaus und die Förderung der verbesserten<br />

Stickstoffausnutzung durch flüssigen Wirtschaftsdünger sind aufgrund der auftretenden<br />

Mitnahmeeffekte einzustellen. Die Zuwendungen für Winterbegrünung<br />

und Schonstreifen sind zur Begrenzung der Mitnahmeeffekte zu kürzen.<br />

(3) Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Ministerium)<br />

weist darauf hin, dass die Fördertatbestände in der Vergangenheit bereits<br />

von acht auf drei reduziert wurden. Mitnahmeeffekte seien weitgehend ausgeschlossen,<br />

da die gewässerschutzorientierten Auflagen über die Anforderungen<br />

der „guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft hinausgingen. Die Fördersätze<br />

für Winterbegrünung und Schonstreifen seien als Ausgleich für Einkommensverluste<br />

und Mehraufwendungen festgelegt.<br />

Die Förderung der Ökobetriebe sei nach den Einkommensverlusten und Mehraufwendungen<br />

bemessen, die sich auf Basis einer Deckungsbeitragsrechnung für<br />

alle Bundesländer ergaben.<br />

(4) Der Rechnungshof bleibt bei seiner Auffassung.<br />

(5) Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags teilt die Feststellungen<br />

des Rechnungshofs. Das Ministerium wurde aufgefordert, nur noch die<br />

Umstellung landwirtschaftlicher Betriebe auf eine ökologische Bewirtschaftung<br />

zu fördern. Die Zuwendungen für Winterbegrünung und Schonstreifen seien deutlich<br />

zu reduzieren.<br />

Vor einer weiteren Förderung der Ökobetriebe und der konventionellen Betriebe<br />

seien dem Finanzausschuss sowie dem Umwelt- und Agrarausschuss belastbare<br />

Zahlen anhand von Wirtschaftsergebnissen schleswig-holsteinischer Betriebe vorzulegen.<br />

Belastbare Zahlen anhand von Wirtschaftsergebnissen sind dem Finanzausschuss<br />

bisher nicht vorgelegt worden. Mit Ablauf der jetzigen Förderperiode soll im Jahr<br />

2013 über die Fortführung bzw. Kürzung der Fördertatbestände neu entschieden<br />

werden.

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