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EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

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ße anders berechnet, als wenn nur das Defizitkriterium (nicht auch das Schuldenstandkriterium)<br />

verletzt ist.<br />

- Sanktion im präventiven Arm des SWP<br />

Eine entscheidende Neuerung ist die Einführung einer Sanktion in das Frühwarnsystem<br />

des SWP vor Feststellung eines übermäßigen Defizits (präventiver Arm<br />

des SWP). Stellen Rat und Kommission bei der Überwachung der Umsetzung des<br />

Stabilitätsprogramms eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung<br />

auf das mittelfristige Haushaltsziel fest, bleibt es nicht mehr bei Empfehlungen<br />

des Rates. Er kann eine unverzinsliche Einlage von 0,2 % des BIP verhängen.<br />

Voraussetzung ist die Feststellung, dass der Mitgliedstaat auch nach einer Empfehlung<br />

des Rates, die erforderlichen politischen Maßnahmen zu ergreifen, angemessene<br />

Maßnahmen nicht wirksam ergriffen hat. Der Kommission wird eine<br />

starke Position eingeräumt, weil sie das Verfahren mit einer Verwarnung an den<br />

Mitgliedstaat einleitet und am Ende den Sanktionsbeschluss mit der sogenannten<br />

„umgekehrten Zustimmung“ herbeiführen kann: Lehnt der Rat die Kommissionsempfehlung<br />

nicht binnen zehn Tagen mit qualifizierter Mehrheit ab, gilt der Beschluss<br />

als angenommen.<br />

- Manipulation von Statistiken<br />

Neu ist eine Sanktion für die Manipulation von Statistiken durch einen Mitgliedstaat.<br />

Die absichtliche oder grob fahrlässig falsche Darstellung von Daten über<br />

Defizite oder Schulden, die für die Anwendung der Artikel 121 oder 126 A<strong>EU</strong>V<br />

oder das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit von Bedeutung sind, soll mit<br />

Geldbußen bis zu 0,2 % des BIP geahndet werden.<br />

2.2.2 Makroökonomische Steuerung<br />

Die Verordnung (<strong>EU</strong>) 1176/2011 führt eine neue makroökonomische Überwachung<br />

ein.<br />

2.2.2.1 Verfahren der makroökonomischen Überwachung<br />

Die Kommission erstellt ein Scoreboard mit makroökonomischen und makrofinanziellen<br />

Indikatoren für die Mitgliedstaaten und mit indikativen Schwellenwerten<br />

als Warnwerten. Sie erstellt jährlich einen Bericht, der auf Basis der Werte des<br />

Scoreboard eine wirtschaftliche und finanzielle Bewertung enthält und angibt, ob<br />

das Überschreiten von Schwellenwerten in einem oder mehreren Mitgliedstaaten

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