EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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ße anders berechnet, als wenn nur das Defizitkriterium (nicht auch das Schuldenstandkriterium)<br />
verletzt ist.<br />
- Sanktion im präventiven Arm des SWP<br />
Eine entscheidende Neuerung ist die Einführung einer Sanktion in das Frühwarnsystem<br />
des SWP vor Feststellung eines übermäßigen Defizits (präventiver Arm<br />
des SWP). Stellen Rat und Kommission bei der Überwachung der Umsetzung des<br />
Stabilitätsprogramms eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung<br />
auf das mittelfristige Haushaltsziel fest, bleibt es nicht mehr bei Empfehlungen<br />
des Rates. Er kann eine unverzinsliche Einlage von 0,2 % des BIP verhängen.<br />
Voraussetzung ist die Feststellung, dass der Mitgliedstaat auch nach einer Empfehlung<br />
des Rates, die erforderlichen politischen Maßnahmen zu ergreifen, angemessene<br />
Maßnahmen nicht wirksam ergriffen hat. Der Kommission wird eine<br />
starke Position eingeräumt, weil sie das Verfahren mit einer Verwarnung an den<br />
Mitgliedstaat einleitet und am Ende den Sanktionsbeschluss mit der sogenannten<br />
„umgekehrten Zustimmung“ herbeiführen kann: Lehnt der Rat die Kommissionsempfehlung<br />
nicht binnen zehn Tagen mit qualifizierter Mehrheit ab, gilt der Beschluss<br />
als angenommen.<br />
- Manipulation von Statistiken<br />
Neu ist eine Sanktion für die Manipulation von Statistiken durch einen Mitgliedstaat.<br />
Die absichtliche oder grob fahrlässig falsche Darstellung von Daten über<br />
Defizite oder Schulden, die für die Anwendung der Artikel 121 oder 126 A<strong>EU</strong>V<br />
oder das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit von Bedeutung sind, soll mit<br />
Geldbußen bis zu 0,2 % des BIP geahndet werden.<br />
2.2.2 Makroökonomische Steuerung<br />
Die Verordnung (<strong>EU</strong>) 1176/2011 führt eine neue makroökonomische Überwachung<br />
ein.<br />
2.2.2.1 Verfahren der makroökonomischen Überwachung<br />
Die Kommission erstellt ein Scoreboard mit makroökonomischen und makrofinanziellen<br />
Indikatoren für die Mitgliedstaaten und mit indikativen Schwellenwerten<br />
als Warnwerten. Sie erstellt jährlich einen Bericht, der auf Basis der Werte des<br />
Scoreboard eine wirtschaftliche und finanzielle Bewertung enthält und angibt, ob<br />
das Überschreiten von Schwellenwerten in einem oder mehreren Mitgliedstaaten