EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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3.1 Ursprüngliche Maßnahmen zur Euro-Stabilisierung<br />
Ursprünglich bestand der Euro-Rettungsschirm aus drei Elementen:<br />
der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität der Euro-Staaten,<br />
dem Europäischen Finanzierungsstabilisierungsmechanismus sowie<br />
Finanzierungsmaßnahmen des IWF.<br />
3.1.1 Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität<br />
Die EFSF ist eine im Juni 2010 von den Staaten des Euro-Währungsgebiets<br />
gegründete Gesellschaft nach luxemburgischem Recht. Die EFSF nimmt auf dem<br />
Kapitalmarkt Darlehen auf und reicht sie an zu stützende Mitgliedstaaten aus. Die<br />
Euro-Raum-Mitgliedstaaten sind im Direktorium der EFSF vertreten, das<br />
einstimmig über die Vergabe von Darlehen entscheidet. Voraussetzung ist die<br />
Vereinbarung über ein wirtschafts- und finanzpolitisches Programm.<br />
Die Vertragsstaaten haben sich gegenüber der EFSF verpflichtet, für die Darlehen<br />
entsprechend der Höhe ihrer Beteiligung an der Europäischen Zentralbank (EZB)<br />
zu bürgen. Um der EFSF günstige Anleihebedingungen zu ermöglichen, sind die<br />
Kredite jeweils zu 165 % abgesichert (sog. Übersicherung). Jeder Mitgliedstaat<br />
der EFSF garantiert die einzelnen Emissionen der EFSF daher um 65 % mehr, als<br />
es seinem Anteil gemäß EZB-Kapitalschlüssel entspricht.<br />
Deutschland ist mit rund 27 % beteiligt.<br />
Die EFSF ist mit dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen<br />
eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (StabMechG) vom 22. Mai 2010<br />
in Deutschland umgesetzt worden. Das StabMechG sieht vor, dass Deutschland<br />
Gewährleistungen bis rund 211 Mrd. Euro für Notmaßnahmen übernehmen kann.<br />
Notmaßnahmen sind Darlehen der EFSF an den betroffenen Mitgliedstaat,<br />
einschließlich solcher, die der Mitgliedstaat zur Rekapitalisierung von<br />
Finanzinstituten verwendet und auch vorsorgliche Ankäufe von Staatsanleihen<br />
dieses Mitgliedstaats am Primär- (direkte Ausgabe neuer Schuldtitel) und<br />
Sekundärmarkt. Die Gefährdung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets<br />
ist durch die Vertragsstaaten, die EZB und den IWF einvernehmlich festzustellen.