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EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

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Die Kosten für die Einrichtung von Schülerinternatsplätzen in der Altbausubstanz<br />

der Klosteranlage sind mehr als doppelt so hoch wie bei vergleichbaren öffentlichen<br />

Bauvorhaben.<br />

(1) Wesentliche Aufgabe der Stiftung sind die Wiederherstellung und Erhaltung<br />

der historischen Klosteranlage. Hierbei steht die bauliche Herrichtung für die<br />

schulische Nutzung im Mittelpunkt, damit durch die daraus erzielten Einnahmen<br />

der Bestand der Stiftung gesichert werden kann. Die Mietverträge mit dem freien<br />

Schulträger laufen im Jahr 2013 aus bzw. verlängern sich um fünf Jahre, wenn sie<br />

nicht unter Einhaltung der vertraglichen Frist gekündigt werden. Die im Förderbescheid<br />

festgelegte Zweckbindungsfrist endet im Jahr 2023.<br />

Nach dem Konzept des Schulträgers soll für das Schulzentrum in Neuzelle ein<br />

Drittel osteuropäische Schüler, insbesondere aus Polen, gewonnen werden. Im<br />

Jahr 2009 lag der Anteil ausländischer Schüler bei 7,9 %.<br />

Die Einrichtung von Internatsplätzen in den Gebäuden des Stiftes ist mit hohen<br />

nutzungs- und objektbedingten Kosten verbunden. Ein vom Rechnungshof durchgeführter<br />

Kostenvergleich zeigte, dass der finanzielle Aufwand für die Schaffung<br />

von Internatsplätzen in der Altbausubstanz etwa das Doppelte des Durchschnittswertes<br />

vergleichbarer Bauvorhaben beträgt.<br />

(2) Der Rechnungshof empfahl, bei künftigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen<br />

nicht ausschließlich die schulische Nutzung, sondern auch weitere Nutzungsvarianten<br />

zu berücksichtigen. Er sah insbesondere kritisch, dass bei den Baumaßnahmen<br />

für die Unterbringung der Schüler keine Variantenvergleiche zur Ermittlung<br />

der wirtschaftlichsten Lösung veranlasst wurden. Die Stiftung sollte gemeinsam<br />

mit dem Schulträger daraufhin hinwirken, den der Förderung zugrunde liegenden<br />

Anteil an ausländischen Schülern mittelfristig zu erreichen.<br />

(3) Das Ministerium vertrat die Auffassung, dass unter Berücksichtigung des besonderen<br />

Denkmalwertes der Anlage, der demografischen Entwicklung sowie bekannter<br />

ähnlich gelagerter Immobilienbestände in der Region keine realistischen<br />

Nutzungsalternativen bestünden. Außerdem seien inzwischen neben der schulischen<br />

Nutzung auch andere, wie z. B. touristische, kulturelle, gastronomische und<br />

kirchliche Nutzungen, etabliert.

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